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OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 111 Abs. 4 FGG-RG; § 15 RVG; § 21 Abs. 3 RVG; § 56 Abs. 2 RVG
Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich; Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren der Festsetzung der Anwaltsgebühren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich; Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren der Festsetzung der Anwaltsgebühren
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Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich; Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren der Festsetzung der Anwaltsgebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lingen, 28.01.2011 - 20 F 1115/09
- OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1614
- FamRZ 2011, 1682
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10
Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
In Übergangsfällen im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erhält ein Rechtsanwalt in dem abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich gesonderte Gebühren, auf die er sich die bereits im Scheidungsverbund aus dem Wert des Versorgungsausgleichs verdienten und abgerechneten Gebühren nach § 15 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 3 RVG anrechnen lassen muss (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10 im Hinblick auf BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10).Für diese Fälle hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass Art. 111 Abs. 4 FGG-RG - abweichend von der in § 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG getroffenen Regelung - für die als selbständige Familiensachen fortzuführenden früheren Folgesachen den Scheidungsverbund auflöst und das Verfahren damit seinen Charakter als Folgesache verliert (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10, juris, Rn. 14 ff. m.w.N.).
Denn nach § 21 Abs. 3 RVG handelt es sich bei der abgetrennten und der nunmehr selbständigen Folgesache um eine Angelegenheit (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, aaO, Rn. 26 f. m.w.N.).
Das trifft indessen, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, auf Übergangsfälle im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG nicht zu (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, aaO, Rn. 28).
- OLG Oldenburg, 13.01.2011 - 13 WF 166/10
Anwaltsgebühren für die Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
In Übergangsfällen im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erhält ein Rechtsanwalt in dem abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich gesonderte Gebühren, auf die er sich die bereits im Scheidungsverbund aus dem Wert des Versorgungsausgleichs verdienten und abgerechneten Gebühren nach § 15 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 3 RVG anrechnen lassen muss (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10 im Hinblick auf BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10).Der Senat hat entschieden, dass die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG darstellt, wenn zwei Kalenderjahre seit der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind, und mit dieser Begründung die Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung für das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgelehnt (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10, juris; siehe dazu Maes, jurisPR-FamR 5/2011 Anm. 1).
- BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05
Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
Das Familiengericht hat im Scheidungsurteil die Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Hinblick auf die von beiden Beteiligten erworbenen Anwartschaften aus der K... Zusatzversorgungskasse der D... unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2009 (XII ZB 188/05, FamRZ 2009, 954) ausgesetzt.
- OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16
Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und …
Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614). - OLG Zweibrücken, 07.05.2012 - 6 WF 55/12
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenberechnung in einer aus dem Scheidungsverbund …
Demnach müssen sich die Beschwerdegegner anrechnen lassen, was sie bereits im Verbundverfahren als (Mehr-)Betrag aus dem Wert der Sorgerechtsache erhalten haben (so auch OLG Dresden, JurBüro 2011, 363; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 362 jeweils zu Art. 111 Abs. 4 FGG-RG). - OLG Brandenburg, 05.01.2018 - 13 WF 1/18
Zwangsgeldverfahren wegen unterlassener Mitwirkung im …
Auch die bloße Auflage, einen Kontenklärungsantrag zu stellen, genügt nicht (OLG Schleswig FamRZ 2015, 1221; OLG Hamm FamRZ 2011, 1682). - OLG Schleswig, 27.02.2015 - 10 WF 34/15
Anforderungen an die Bestimmtheit einer gerichtlichen Anordnung zur Durchsetzung …
Auch die bloße Auflage, einen Kontenklärungsantrag zu stellen, genügt nicht (OLG Hamm FamRZ 2011, 1682 ).