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   OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89   

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https://dejure.org/1990,2995
OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89 (https://dejure.org/1990,2995)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.05.1990 - 5 U 43/89 (https://dejure.org/1990,2995)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 5 U 43/89 (https://dejure.org/1990,2995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 844 Abs. 2; BGB § 852 Abs. 1; ZPO § 256
    Anforderungen an den Anästhesisten bei Herz-Kreislauf-Stillstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1362
  • MDR 1990, 1011
  • VersR 1991, 1139
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
    Es steht nunmehr zur Beweislast der Behandlungsseite, daß das Ergebnis dieser Überprüfung den richtigen Tubussitz zum Ergebnis gehabt hätte und damit daß die schuldhafte Nichtvornahme dieser zweifelsfrei gebotenen Kontrollbefunderhebung den weiteren Verlauf nicht beeinflußt hätte, da der so vermutete Verlauf jedenfalls wahrscheinlich war (vgl. zum Wahrscheinlichkeitserfordernis bei unterlassener Befunderhebung BGHZ 99, 391; BGH VersR 1988, 293 und NJW 1988, 2949).
  • BGH, 18.03.1974 - III ZR 48/73

    Anästhesie - Sorgfaltspflicht - Intubation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
    Das Maß der erforderlichen Sorgfalt hängt vor allem auch von der Größe der vom Patienten abzuwendenden Gefahren ab (vgl. BGH - Urteil vom 18.03.1974 - III ZR 48/73 - AHRS Kz 2320/10).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
    Es steht nunmehr zur Beweislast der Behandlungsseite, daß das Ergebnis dieser Überprüfung den richtigen Tubussitz zum Ergebnis gehabt hätte und damit daß die schuldhafte Nichtvornahme dieser zweifelsfrei gebotenen Kontrollbefunderhebung den weiteren Verlauf nicht beeinflußt hätte, da der so vermutete Verlauf jedenfalls wahrscheinlich war (vgl. zum Wahrscheinlichkeitserfordernis bei unterlassener Befunderhebung BGHZ 99, 391; BGH VersR 1988, 293 und NJW 1988, 2949).
  • BGH, 03.10.1989 - VI ZR 319/88

    Arzthaftung - Anästhesist

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
    Schwierigkeiten bei der Spontanatmung werden beispielsweise durch unverzügliche (Neu-)intubierung begegnet, deren Wirksamkeit und Dauer weiterhin überprüft wird (vgl. BGH - Urteil vom 09.101989 - VI ZR 319/88 - VersR 1989, 1296 = NJW 1990, 759 = MDR 1990, 231).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
    Es steht nunmehr zur Beweislast der Behandlungsseite, daß das Ergebnis dieser Überprüfung den richtigen Tubussitz zum Ergebnis gehabt hätte und damit daß die schuldhafte Nichtvornahme dieser zweifelsfrei gebotenen Kontrollbefunderhebung den weiteren Verlauf nicht beeinflußt hätte, da der so vermutete Verlauf jedenfalls wahrscheinlich war (vgl. zum Wahrscheinlichkeitserfordernis bei unterlassener Befunderhebung BGHZ 99, 391; BGH VersR 1988, 293 und NJW 1988, 2949).
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