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OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 276 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 823 BGB
Anästhesist; Sorgfaltspflicht; Tubuslage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anästhesist; Sorgfaltspflicht; Tubuslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1362
- MDR 1990, 1011
- VersR 1991, 1139
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87
Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
Es steht nunmehr zur Beweislast der Behandlungsseite, daß das Ergebnis dieser Überprüfung den richtigen Tubussitz zum Ergebnis gehabt hätte und damit daß die schuldhafte Nichtvornahme dieser zweifelsfrei gebotenen Kontrollbefunderhebung den weiteren Verlauf nicht beeinflußt hätte, da der so vermutete Verlauf jedenfalls wahrscheinlich war (vgl. zum Wahrscheinlichkeitserfordernis bei unterlassener Befunderhebung BGHZ 99, 391; BGH VersR 1988, 293 und NJW 1988, 2949). - BGH, 18.03.1974 - III ZR 48/73
Anästhesie - Sorgfaltspflicht - Intubation
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
Das Maß der erforderlichen Sorgfalt hängt vor allem auch von der Größe der vom Patienten abzuwendenden Gefahren ab (vgl. BGH - Urteil vom 18.03.1974 - III ZR 48/73 - AHRS Kz 2320/10). - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87
grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
Es steht nunmehr zur Beweislast der Behandlungsseite, daß das Ergebnis dieser Überprüfung den richtigen Tubussitz zum Ergebnis gehabt hätte und damit daß die schuldhafte Nichtvornahme dieser zweifelsfrei gebotenen Kontrollbefunderhebung den weiteren Verlauf nicht beeinflußt hätte, da der so vermutete Verlauf jedenfalls wahrscheinlich war (vgl. zum Wahrscheinlichkeitserfordernis bei unterlassener Befunderhebung BGHZ 99, 391; BGH VersR 1988, 293 und NJW 1988, 2949). - BGH, 03.10.1989 - VI ZR 319/88
Arzthaftung - Anästhesist
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
Schwierigkeiten bei der Spontanatmung werden beispielsweise durch unverzügliche (Neu-)intubierung begegnet, deren Wirksamkeit und Dauer weiterhin überprüft wird (vgl. BGH - Urteil vom 09.101989 - VI ZR 319/88 - VersR 1989, 1296 = NJW 1990, 759 = MDR 1990, 231). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 43/89
Es steht nunmehr zur Beweislast der Behandlungsseite, daß das Ergebnis dieser Überprüfung den richtigen Tubussitz zum Ergebnis gehabt hätte und damit daß die schuldhafte Nichtvornahme dieser zweifelsfrei gebotenen Kontrollbefunderhebung den weiteren Verlauf nicht beeinflußt hätte, da der so vermutete Verlauf jedenfalls wahrscheinlich war (vgl. zum Wahrscheinlichkeitserfordernis bei unterlassener Befunderhebung BGHZ 99, 391; BGH VersR 1988, 293 und NJW 1988, 2949).