Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.10.1996 - 1 Ws 186/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7969
OLG Oldenburg, 15.10.1996 - 1 Ws 186/96 (https://dejure.org/1996,7969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 Ws 186/96 (https://dejure.org/1996,7969)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 Ws 186/96 (https://dejure.org/1996,7969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiges strafprozessuales Berufsverbot gegen einen Rechtsanwalt wegen Verwertung gestohlener Schecks

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.10.1996 - 1 Ws 186/96
    Er hat durch seine maßgebliche Mitwirkung bei der Verwertung der gestohlenen Schecks unter bewusster Missachtung der ihm gerade durch seinen Beruf gestellten Aufgaben seine Tätigkeit dazu ausgenutzt, einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen (BGHSt 28, 84 ff; JR 1990, 295; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., Rn 3 ff zu § 70).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.10.1996 - 1 Ws 186/96
    Er hat durch seine maßgebliche Mitwirkung bei der Verwertung der gestohlenen Schecks unter bewusster Missachtung der ihm gerade durch seinen Beruf gestellten Aufgaben seine Tätigkeit dazu ausgenutzt, einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen (BGHSt 28, 84 ff; JR 1990, 295; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., Rn 3 ff zu § 70).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    Denn nur wenn dies der Fall ist, stellt sich die als Präventivmaßnahme mit Sofortwirkung ausgestaltete Anordnung nach § 132 a StPO als Ausdruck der Schrankenregelung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292 zu vorläufigen Berufsverboten nach der BRAO; OLG Karlsruhe, StV 1985, S. 49 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, S. 1287; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 132 a Rn. 4; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, § 132 a Rn. 1; Müller, in: KMR-Kommentar zur StPO, Stand: 40. Lfg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht