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   OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18   

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https://dejure.org/2018,18703
OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18 (https://dejure.org/2018,18703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.02.2018 - 6 U 7/18 (https://dejure.org/2018,18703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 6 U 7/18 (https://dejure.org/2018,18703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 InsO; § 116 InsO; § 850 ZPO
    Rechtsstellung des Pfandrechtsgläubigers hinsichtlich einer Lebensversicherung in der Insolvenz des Schuldners einer Pensionszusage; Pfändbarkeit von Versorgungsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Pfandrechtsgläubigers hinsichtlich einer Lebensversicherung in der Insolvenz des Schuldners einer Pensionszusage; Pfändbarkeit von Versorgungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 50 ; InsO § 116 ; ZPO § 850
    Rechtsstellung des Pfandrechtsgläubigers hinsichtlich einer Lebensversicherung in der Insolvenz des Schuldners einer Pensionszusage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu den Pensionsansprüchen des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pfändbarkeit von Versorgungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Dortmund - 18 O 8/15 (anhängig)

    Westfleisch eG: Aktienrechtliches Statusfeststellungsverfahren eingeleitet

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Außerdem erklärte der Beklagte den "Widerruf" der Pensionszusage sowie erstmals während des Vorprozesses 18 O 8/15 vor dem Landgericht Osnabrück und erneut mit Schreiben vom 18.12.2017 (Anlage BK 2) die Aufrechnung mit einer Gegenforderung i.H.v. 732.282,49 EUR aus einem zwischen den Parteien vor dem Landgericht Bielefeld geschlossenen Vergleich.

    In dem Vorprozess 18 O 8/15 vor dem Landgericht Osnabrück wurden auf die dortige Widerklage des hiesigen Klägers und dortigen Beklagten "die ... angemeldeten Invaliden- und Altersrentenansprüche ... zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der X.

    Wie das Landgericht unter Beteiligung des entscheidenden Einzelrichters in dem Vorprozess 18 O 8/15 entschieden habe, sei ein wirksamer Widerruf des Beklagten nicht anzunehmen; davon sei auch für dieses Verfahren auszugehen.

    Die Schätzung und Kapitalisierung der Versorgungsansprüche durch das Landgericht im Vorprozess 18 O 8/15 begegnen keinen rechtlichen Bedenken (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 12.10.2015 - 6 W 71/15 -, S. 7), da gemäß § 46 InsO i.V.m. § 45 Satz 1 InsO Forderungen auf wiederkehrende Leistungen, deren Dauer unbestimmt ist, mit dem Wert geltend zu machen sind, der für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzt werden kann (vgl. auch Henckel, in: Jaeger, InsO, 2004, § 46 Rn. 7).

    Folgt man - wie der Senat - den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zumindest angedeuteten Vorgaben, hat die Auszahlung des nach § 191 Abs. 1 Satz 2 InsO zurückbehaltenen und vom Insolvenzverwalter nach § 198 InsO hinterlegten Betrages in monatlichen Teilbeträgen zu erfolgen, wie sie das Landgericht in seinem Urteil vom 27.09.2017 im Vorprozess 18 O 8/15 (dort S. 20) ermittelt hat.

    Das Landgericht hat in seinem Urteil im Vorprozess 18 O 8/15 festgestellt, dass der dortige Kläger und hiesige Beklagte nicht wirksam aufrechnen könne, weil es sich bei der Forderung des hiesigen Klägers um eine aufschiebend bedingte Forderung handele (vgl. S. 19 des Urteils).

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 118/12

    Vollstreckungsgegenklage des Insolvenzverwalters gegen die Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Insolvenzverwalter mit der Aufrechnung gegen eine Insolvenzforderung ausgeschlossen, wenn die Aufrechnungslage schon vor der Feststellung der Forderung zur Tabelle bestand (vgl. BGH, NJW 2014, S. 2045 [2046 f.]).

    Wenn es dem Insolvenzverwalter verwehrt ist, nach Feststellung einer Forderung eine Aufrechnung geltend zu machen, die er schon im Prüfungstermin hätte erklären können (BGH, NJW 2014, S. 2045 [BGH 08.05.2014 - IX ZR 118/12] [2047]), kann er nicht nach Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Feststellung die Aufrechnung mit einem Anspruch erklären, den er vor dem Eintritt der Rechtskraft hätte geltend machen können.

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, sind Versorgungsansprüche im Insolvenzverfahren trotz der für die Anmeldung zur Tabelle erforderlichen Kapitalisierung nach §§ 45 f. InsO dergestalt abzuwickeln, dass sie als aufschiebend bedingte Forderungen zu behandeln sind und der auf sie entfallende Anteil nicht ausgezahlt, sondern nach §§ 191 Abs. 1, 198 InsO hinterlegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005 - IX ZR 138/04 -, juris Rn. 17 m.w.N.; BGH, NJW 1998, S. 312 [313 f.] [BGH 10.07.1997 - IX ZR 161/96] ; eingehend dazu: Bitter, in: MüKo-InsO, 3. Aufl. 2013, § 45 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, sind Versorgungsansprüche im Insolvenzverfahren trotz der für die Anmeldung zur Tabelle erforderlichen Kapitalisierung nach §§ 45 f. InsO dergestalt abzuwickeln, dass sie als aufschiebend bedingte Forderungen zu behandeln sind und der auf sie entfallende Anteil nicht ausgezahlt, sondern nach §§ 191 Abs. 1, 198 InsO hinterlegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.2005 - IX ZR 138/04 -, juris Rn. 17 m.w.N.; BGH, NJW 1998, S. 312 [313 f.] [BGH 10.07.1997 - IX ZR 161/96] ; eingehend dazu: Bitter, in: MüKo-InsO, 3. Aufl. 2013, § 45 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 16/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, da die Leistung aus der Lebensversicherung nicht als Rente, sondern als Kapitalabfindung gewährt werde, griffen die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO nicht ein; Schutz könne in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 850 i ZPO auf Antrag gewährt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2009, S. 211 [BGH 23.10.2008 - VII ZB 16/08] [212]).
  • BGH, 22.06.1989 - IX ZR 164/88

    Maßgeblicher Umrechnungssatz für eine Fremdwährungsforderung im Konkurs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Richtig ist, dass grundsätzlich nach herrschender Meinung durch die Feststellung zur Tabelle eine materiell-rechtliche Umwandlung der betreffenden Forderung erfolgt (vgl. BGHZ 108, 123 [129] noch zur Konkursordnung; ablehnend für Versorgungsansprüche und kritisch gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings: BGH, Urteil vom 23.01.1992 - IX ZR 94/91 -, juris Rn. 19) bzw. sich eine entsprechende Wirkung aus der Rechtskraftwirkung des Tabellenauszugs ergibt (vgl. die Nachweise bei Thonfeld, in: K. Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 45 Rn. 16).
  • BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91

    Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Richtig ist, dass grundsätzlich nach herrschender Meinung durch die Feststellung zur Tabelle eine materiell-rechtliche Umwandlung der betreffenden Forderung erfolgt (vgl. BGHZ 108, 123 [129] noch zur Konkursordnung; ablehnend für Versorgungsansprüche und kritisch gegenüber der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings: BGH, Urteil vom 23.01.1992 - IX ZR 94/91 -, juris Rn. 19) bzw. sich eine entsprechende Wirkung aus der Rechtskraftwirkung des Tabellenauszugs ergibt (vgl. die Nachweise bei Thonfeld, in: K. Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 45 Rn. 16).
  • BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Daran hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung ohne weitere Erörterung festgehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - VII ZB 87/09 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 176/11

    Insolvenzverfahren über Vermögen des Pfandschuldners: Alleiniges Einzugsrecht des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Dieser Rechtsansicht vermag sich der Senat indes in Anbetracht der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2013 - IX ZR 176/11 -, NJW 2013, S. 820) nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2015 - 6 W 71/15

    Wiederholungsgefahr bei Unterlassungserklärung mit Aufbrauchsfrist

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18
    Die Schätzung und Kapitalisierung der Versorgungsansprüche durch das Landgericht im Vorprozess 18 O 8/15 begegnen keinen rechtlichen Bedenken (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 12.10.2015 - 6 W 71/15 -, S. 7), da gemäß § 46 InsO i.V.m. § 45 Satz 1 InsO Forderungen auf wiederkehrende Leistungen, deren Dauer unbestimmt ist, mit dem Wert geltend zu machen sind, der für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzt werden kann (vgl. auch Henckel, in: Jaeger, InsO, 2004, § 46 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 6 U 147/17

    Höhe der Kosten für ein Abschlussschreiben

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