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   OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91   

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https://dejure.org/1991,2510
OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91 (https://dejure.org/1991,2510)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.12.1991 - 9 U 55/91 (https://dejure.org/1991,2510)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 9 U 55/91 (https://dejure.org/1991,2510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Honorar für Partnerschaftsvermittlung; Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids; Formularvertragliche Verzugszinsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Honorar für Partnerschaftsvermittlung; Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids; Formularvertragliche Verzugszinsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 826

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 445
  • FamRZ 1992, 668
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Zwar können grundsätzlich auch sogenannte Allgemeinkosten in die Abrechnung eingestellt werden (BGH, NJW 1991, 2763 [2764]); die Bekl. hat aber nicht klargestellt, in welcher Zeit bzw. mit welchem Aufwand sie die Vergütung "verdient".

    Wird zudem noch berücksichtigt, daß die Allgemeinkosten nur "pro rata temporis" anzusetzen sind (BGH, NJW 1991, 2763 [2764]), so ergäbe sich hier eine in der Abrechnung zu vernachlässigende Summe.

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 231/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zinses bei Rückstand des Darlehensschuldners

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Zwar verstößt die Verzugszinsklausel im Vertrag gegen § 1 1 Nr. 5 lit. b AGB-Gesetz (BGH, NJW 1984, 2941), jedoch kommt eine Durchbrechung der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides insoweit nicht in Betracht.
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Eine Sittenwidrigkeit liegt aber dann nicht vor, wenn der Gläubiger im konkreten Fall - nach dem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Geltendmachung eines Anspruchs - noch damit rechnen konnte, daß er auch im Klageverfahren ein Versäumnisurteil gegen den Schuldner erwirken würde (BGH, NJW 1987, 3256 [3258]).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Aus den Gründen: Der Senat folgt dem LG in Übereinstimmung mit dem BGH (vgl. NJW 1990, 2550) in der Auffassung, daß § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge der vorliegenden Art anzuwenden ist.
  • LG Osnabrück, 05.02.1986 - 1 S 381/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Da eine Klage vor dem AG Osnabrück hätte erhoben werden müssen, konnte die Bekl. davon ausgehen, daß sie ein Versäumnisurteil erwirkt hätte, denn das LG Osnabrück hat im Jahre 1986 § 656 BGB nicht für anwendbar gehalten (NJW 1986, 2710).
  • BGH, 16.11.1989 - III ZR 162/88

    Anspruch aus einem sittenwidrigen Ratenkreditvertrag - Rechtskraftfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Auch hat der BGH (NJW-RR 1990, 303 [305]) hinsichtlich eines Ratenkreditvertrages entschieden, daß die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid insoweit für beschränkt unzulässig erklärt werden könne, wie es um die Verzugszinsenregelung gehe.
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Der formularmäßige Kündigungsausschluß ist gem. § 9 II Nr. 1 AGB-Gesetz unwirksam (BGHZ 106, 341 [347] = NJW 1989, 1479), so daß auch der Vertrag der Kündigung der Kl. nicht entgegensteht.
  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1991 - 9 U 55/91
    Bei der Kündigung gem.§ 627 BGB liegt es aber gerade im Wesen dieses Kündigungsrechts, der Partei die Entscheidungsfreiheit zu lassen, ob und gegebenenfalls wann sie die Kündigung ausspricht (vgl. BGHZ 94, 29 [35] = NJW 1985, 2481, zur Ausübung einer Verlängerungsoption in einem Mietvertrag, wo auf die gleiche Rechtslage bei der ordentlichen Kündigung hingewiesen wird).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2000 - 1 U 207/98

    Sportschule-AGB: Wirksamkeit einer Änderungsvorbeahltsklausel;

    Eine Inhaltsänderung der versprochenen Leistung im Sinne dieser Vorschrift ist auch die Änderung von Leistungsmodalitäten wie Ort und Zeit (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 445; Palandt/Heinrichs, 58. Aufl., AGBG § 10 Rdn. 22).
  • AG Langenfeld, 28.04.2010 - 11 C 290/09

    Rückforderung der Vergütung für eine Partnerschaftsvermittlung

    Daher ist die Vergütung pro rata temporis zu berechnen (vgl. BGH NJW 1991, 2763, 2764), das heißt die Vergütung für die Partnerschaftsverträge richtet sich nach dem Verhältnis der Vorschläge zur vereinbarten Gesamtzahl (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 445).

    Der Dienstherr muss vortragen, dass die Vorschläge unbrauchbar waren (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 445).

  • OLG Stuttgart, 26.01.1993 - 6 U 137/92

    Belehrung über das Widerrufsrecht hinsichtlich eines in einer Privatwohnung

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