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   OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss (OWi) 217/18   

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https://dejure.org/2018,30115
OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss (OWi) 217/18 (https://dejure.org/2018,30115)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.09.2018 - 2 Ss (OWi) 217/18 (https://dejure.org/2018,30115)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. September 2018 - 2 Ss (OWi) 217/18 (https://dejure.org/2018,30115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LÖVerkZG ND § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Kein Verstoß gegen Ladenöffnungszeiten bei unterbliebenen Verkaufshandlungen

  • rechtsportal.de

    LÖVerkZG ND § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Verkauf außerhalb der Ladenöffnungszeiten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Ladenöffnungszeiten - Es muss zwischen "Verkauf" und "Angebot" unterschieden werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkauf außerhalb der Ladenöffnungszeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine unerlaubte Verkaufsöffnung eines Geschäfts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Ladenschluss-Gesetz nur bei Verkauf von Waren, nicht bei bloßem Anbieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine unerlaubte Verkaufsöffnung eines Geschäfts

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss OWi 217/18
    Auch wenn es in Grenzfällen zweifelhaft ist, ob ein Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht, so muss der Normadressat aber jedenfalls im Normalfall anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten ordnungswidrig ist ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; NJW 1986, 1671, 1672 ).

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgeblich ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; BVerfG, NJW 1986, 1671, 1672).

    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; NJW 1978, 101 ; NJW 1978, 1423 , BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08 , Rz. 55 , - juris -).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss OWi 217/18
    Auch wenn es in Grenzfällen zweifelhaft ist, ob ein Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht, so muss der Normadressat aber jedenfalls im Normalfall anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten ordnungswidrig ist ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; NJW 1986, 1671, 1672 ).

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgeblich ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; BVerfG, NJW 1986, 1671, 1672).

  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss OWi 217/18
    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; NJW 1978, 101 ; NJW 1978, 1423 , BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08 , Rz. 55 , - juris -).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss OWi 217/18
    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; NJW 1978, 101 ; NJW 1978, 1423 , BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08 , Rz. 55 , - juris -).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss OWi 217/18
    Nur in der dadurch gesetzten Grenze der Auslegung können daneben auch systematische, historische und teleologische Auslegung herangezogen werden ( BVerfG, NJW 2010, 754 ; NJW 1978, 101 ; NJW 1978, 1423 , BVerfG, Beschluss vom 29.04.10 2 BvR 871/04 und 2 BvR 414/08 , Rz. 55 , - juris -).
  • OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09

    Verfassungsmäßigkeit des Bußgeldtatbestands hinsichtlich der Ahndung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.09.2018 - 2 Ss OWi 217/18
    Der Senat (DAR 2010, 232) hat im Zusammenhang mit der Prüfung der Bestimmtheit einer Bußgeldvorschrift folgendes ausgeführt:.
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