Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 97 Abs. 1 ZPO; § 708 Nr. 10 ZPO; § 711 ZPO; § 546 ZPO
Haftung der Beklagten wegen einer fehlerhaften Vorbereitung und Durchführung der Entbindung; Maßgebliche Aussagen eines Sachverständigen ; Einstandspflicht infolge unzureichender Aufklärung; Behandlungsalternative einer Kaiserschnittentbindung; Beurteilung einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Beklagten wegen einer fehlerhaften Vorbereitung und Durchführung der Entbindung; Maßgebliche Aussagen eines Sachverständigen ; Einstandspflicht infolge unzureichender Aufklärung; Behandlungsalternative einer Kaiserschnittentbindung; Beurteilung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 1133
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80
Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Hingegen hat die Rechtsprechung auch vorher schon verlangt, dass über gleichwertige alternative Behandlungsmethoden mit andersartigen Risiken aufzuklären ist (vgl. BGH VersR 80, 1145; VersR 81, 532; VersR 82, 771; VersR 84, 470). - BGH, 24.02.1981 - VI ZR 168/79
Bewertung des Widerrufs der Zustimmung eines Prozessbeteiligten zur Verwertung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Hingegen hat die Rechtsprechung auch vorher schon verlangt, dass über gleichwertige alternative Behandlungsmethoden mit andersartigen Risiken aufzuklären ist (vgl. BGH VersR 80, 1145; VersR 81, 532; VersR 82, 771; VersR 84, 470). - BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Stellt in der konkreten Situation die Schnittentbindung eine medizinisch verantwortbare Alternative dar, so muss der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sie von ihrem Selbstbestimmungsrecht noch wirksam Gebrauch machen kann, über die unterschiedlichen Entbindungsmethoden aufklären; für Beckenendlagen ist eine solche Aufklärung von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 106, 153 = NJW 1989, 1538 f; BGH VersR 1993, 703 und 1992, 237; OLG Braunschweig VersR 1988, 382).
- BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79
Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Hingegen hat die Rechtsprechung auch vorher schon verlangt, dass über gleichwertige alternative Behandlungsmethoden mit andersartigen Risiken aufzuklären ist (vgl. BGH VersR 80, 1145; VersR 81, 532; VersR 82, 771; VersR 84, 470). - BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82
Aufklärungspflicht des Arztes über in der Erprobung befindliche diagnostische …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Hingegen hat die Rechtsprechung auch vorher schon verlangt, dass über gleichwertige alternative Behandlungsmethoden mit andersartigen Risiken aufzuklären ist (vgl. BGH VersR 80, 1145; VersR 81, 532; VersR 82, 771; VersR 84, 470). - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Stellt in der konkreten Situation die Schnittentbindung eine medizinisch verantwortbare Alternative dar, so muss der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sie von ihrem Selbstbestimmungsrecht noch wirksam Gebrauch machen kann, über die unterschiedlichen Entbindungsmethoden aufklären; für Beckenendlagen ist eine solche Aufklärung von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 106, 153 = NJW 1989, 1538 f; BGH VersR 1993, 703 und 1992, 237; OLG Braunschweig VersR 1988, 382). - BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91
Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Stellt in der konkreten Situation die Schnittentbindung eine medizinisch verantwortbare Alternative dar, so muss der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sie von ihrem Selbstbestimmungsrecht noch wirksam Gebrauch machen kann, über die unterschiedlichen Entbindungsmethoden aufklären; für Beckenendlagen ist eine solche Aufklärung von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 106, 153 = NJW 1989, 1538 f; BGH VersR 1993, 703 und 1992, 237; OLG Braunschweig VersR 1988, 382). - OLG Hamm, 04.11.1981 - 3 U 104/81
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamm in der Entscheidung vom 28.9.1982 (VersR 1983, 565) hinsichtlich einer Entbindung im Jahre 1975, als nur "ein kleiner Kreis von Geburtshelfern" eine Entbindung durch Kaiserschnitt vornahm, eine Aufklärungspflicht verneint. - OLG Frankfurt, 22.12.1983 - 1 U 226/82
Grundurteil; Unbezifferte Feststellungsklage; Krankenhausvertrag; Schadenersatz …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Die Auslegung des Urteils kann aber ergeben, dass das Gericht ein "feststellendes Teil-Grundurteil" erlassen wollte, mit der Folge, dass es sich hinsichtlich des Feststellungsantrages um ein Endurteil handelt (BGH NJW 53, 184; OLG Frankfurt, VersR 1984, 168; OLG Karlsruhe Justiz 1988, 155). - BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89
Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92
Das Grundurteil war jedoch unzulässig, weil die Klägerin ihren Leistungsantrag mit einem Feststellungsantrag verbunden hat, über den wesensgemäß nicht durch Grundurteil entschieden werden kann (BGH NJW 1991, 1896, BB 1991, 1150). - OLG Braunschweig, 19.12.1986 - 2 U 102/86
- BGH, 30.11.1964 - III ZR 117/63
Vorwurf des Mitverschuldens - Fahrer mit körperlichem Mangel - Blindheit auf Auge …
- OLG Oldenburg, 26.05.1998 - 5 U 4/98
Vaginal-operative Entbindung aus hinterer Hinterhauptslage; Ersatzansprüche wegen …
Damit unterscheidet sich diese Situation grundlegend von der Entwicklung eines Kindes aus einer Lage, bei der - wie z.B. bei einer Beckenendlage - eine Schnittentbindung wegen besonderer Gefahren für Mutter und Kind geboten ist (vgl. dazu BGHZ 106, 153; BGH VersR 92, 237; 1993, 703 [OLG Düsseldorf 11.06.1992 - 18 U 161/90] ; Senat MDR 96, 1133 = OLGROL 96, 64).