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   OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96   

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https://dejure.org/1996,2780
OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96 (https://dejure.org/1996,2780)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.12.1996 - 5 U 154/96 (https://dejure.org/1996,2780)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 5 U 154/96 (https://dejure.org/1996,2780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 287 ZPO
    Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge; Im Regelfall anzuerkennende Höchstgrenze der Neuwertigkeit eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge; Im Regelfall anzuerkennende Höchstgrenze der Neuwertigkeit eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuwagenunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Blechschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 S. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 349
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 282/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
    Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr.

    Hinzu kommt, dass diese Beschädigung zweifellos nicht zu den ganz geringfügigen Lackschäden zu zählen ist, die bei einem Verkauf unerwähnt bleiben dürfen (vgl. BGH VersR 1984, 46).

  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 157/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
    Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr.
  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
    Es beschränkt sich eben nicht auf eine bloße unerhebliche Auswechselung von Teilen, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Übrigen lediglich als Abgrenzungskriterium in Fällen, in denen ausnahmsweise eine Neupreisabrechnung bei einer Laufleistung von 1000 km bis 3000 km in Betracht kommen könnte, herangezogen wird (BGH VersR 1976, 732 f; VersR 1982, 163).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
    Es beschränkt sich eben nicht auf eine bloße unerhebliche Auswechselung von Teilen, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Übrigen lediglich als Abgrenzungskriterium in Fällen, in denen ausnahmsweise eine Neupreisabrechnung bei einer Laufleistung von 1000 km bis 3000 km in Betracht kommen könnte, herangezogen wird (BGH VersR 1976, 732 f; VersR 1982, 163).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94

    Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
    Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr.
  • LG Darmstadt, 14.08.2018 - 13 O 18/18

    Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall

    Er verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Oldenburg, veröffentlicht in MDR 97, Seite 349.

    Bei einem Neufahrzeug unter 1.000 km Fahrleistung kann schon bei Reparaturkosten von 1.000,00 - 1.700,00 EUR bei anstehenden Karosserie- und Lackierschäden und geringfügigen Richtarbeiten (so war es hier hinsichtlich der Tür vorne links und des Heckbereiches) auf Neuwagenbasis abgerechnet werden (vgl. insoweit BGH NJW 2009, Seite 3022 sowie Oldenburg MDR 97, Seiten 349 und 734).

  • AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16

    Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instandgesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 17. Dezember 1996 - 5 U 154/96 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1999 - 10 U 253/98
    Obwohl dieser Zeitraum über dem von der überwiegenden Auffassung als Grenze angesehenen Wert von einem Monat (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433; OLG Köln v. 6.10.1989 - 20 U 126/88, VersR 1990, 1251; OLG Oldenburg v. 17.12.1996 - 5 U 154/96, OLGR Oldenburg 1997, 26 = MDR 1997, 349; Palandt/Heinrichs, BGB.
  • LG Osnabrück, 06.11.2003 - 1 O 2042/03

    Beweis des ersten Anscheins bei einem durch Auffahren verursachten

    Da der klägerische Pkw zum Zeitpunkt des Unfalles erst einen Kilometerstand von 48 km aufwies und erst einen Tag zugelassen war, kann der Kläger auf Neuwagenbasis abrechnen (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1997, 349, 350 [OLG Oldenburg 17.12.1996 - 5 U 154/96] m.w.N. ).
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