Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ABL 2008 § 2 Nr. 1 S. 1 b; ABL 2008 § 2 Nr. 3; ABL 2008 § 7 Nr. 1; ABL 2008 § 29 Nr. 1; TierSchNutzV § 3 Abs. 6; TierSchNutzV § 4 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1
Verenden von Mastschweinen wegen Ausfalls der Lüftungsanlage bei blitzschlagbedingtem Ausfall der Überwachungsalarmanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Feuerversicherung muss nach Blitzschlag zahlen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Blitzschlag im Schweinestall - Lüftungsanlage defekt: Feuerversicherer will Landwirt für verendete Schweine nicht entschädigen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Feuerversicherung: Folgenschwerer Lüftungsausfall durch Blitzschlag im Schweinestall
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Feuerversicherer muss zahlen - Blitzschlag für Tod von 452 Schweinen ursächlich
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn durch Blitzschlag Ausfall der Lüftungsanlage eines Schweinemaststalls unbemerkt bleibt und infolgedessen 452 Schwein verenden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Landwirt erhält nach Blitzschlag Leistung der Feuerversicherung
Papierfundstellen
- MDR 2015, 462
- VersR 2015, 1419
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08
Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13
(2) Der Senat verkennt nicht, dass Einreden in einem Berufungsverfahren unter Umständen ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zuzulassen sind, wenn ihre Erhebung und die tatsächlichen Umstände, welche die Einrede begründen, zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (vgl. BGH, NJW 2008, S. 3434, 3435 f. für die Einrede der Verjährung;… BGH, NJW-RR 2010, S. 664 für die Einrede der beschränkten Erbenhaftung). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09
Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13
(2) Der Senat verkennt nicht, dass Einreden in einem Berufungsverfahren unter Umständen ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO zuzulassen sind, wenn ihre Erhebung und die tatsächlichen Umstände, welche die Einrede begründen, zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (…vgl. BGH, NJW 2008, S. 3434, 3435 f. für die Einrede der Verjährung; BGH, NJW-RR 2010, S. 664 für die Einrede der beschränkten Erbenhaftung). - BGH, 06.11.2008 - III ZR 231/07
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Rückabwicklung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13
Dem Kläger ist zwar zuzugeben, dass eine Partei tatsächliche Umstände, die ihr nicht bekannt sind, grundsätzlich nicht ermitteln muss (vgl. BGH, NJW-RR 2009, S. 329, 331, Tz. 16 m. w. N.).
- BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89
Auslegung einer Klausel in den Kasko-Bedingungen eines Schiffsversicherers
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13
Die in einem Versicherungsvertrag vereinbarte Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung im Falle einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers tritt nicht von selbst ein, sondern verschafft dem Versicherer ein Leistungsverweigerungsrecht (vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 405 mit Blick auf Vertragsklauseln im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG a. F.). - BGH, 20.04.2010 - IV ZR 249/08
Hausratversicherung: Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13
(Az.: IV ZR 249/08 und IV ZR 250/08) anführen. - BGH, 20.04.2010 - IV ZR 250/08
Hausratversicherung: Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 5 U 161/13
(Az.: IV ZR 249/08 und IV ZR 250/08) anführen.