Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 178/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1542 RVO; § 90 BSHG; § 407 BGB
Bestehen eines Regressanspruchs wegen erbrachter Versicherungsleistungen gegen den Schädiger; Abgeltung sämtlicher Ansprüche durch eine einmalige Vergleichszahlung; Übergang von Regressansprüchen auf den örtlichen Sozialversicherungsträger; Erforderlichkeit der Anzeige ... - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RVO § 1542; RVO § 205; BGB § 407; BGB § 412
Vergleichswirkung für gem. § 1542 RVO legitimierten SVT - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen eines Regressanspruchs wegen erbrachter Versicherungsleistungen gegen den Schädiger; Abgeltung sämtlicher Ansprüche durch eine einmalige Vergleichszahlung; Übergang von Regressansprüchen auf den örtlichen Sozialversicherungsträger; Erforderlichkeit der Anzeige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Regressanspruchs wegen erbrachter Versicherungsleistungen gegen den Schädiger; Abgeltung sämtlicher Ansprüche durch eine einmalige Vergleichszahlung; Übergang von Regressansprüchen auf den örtlichen Sozialversicherungsträger; Erforderlichkeit der Anzeige ...
Papierfundstellen
- VersR 1998, 633
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.04.1990 - VI ZR 276/89
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs; Auslegung eines Feststellungsurteils
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 178/96
Es entspricht einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Lehre, dass die von § 407 BGB geforderte positive Kenntnis von dem Forderungsübergang nach § 1542 RVO zumindest das Wissen von den Umständen voraussetzt, aus denen sich ergibt, dass der Verletzte sozialversichert ist (vgl. nur BGH VersR 1990, 1028, 1030 [BGH 17.04.1990 - VI ZR 276/89] mit vielen weiteren Nachweisen). - OLG Frankfurt, 27.04.1981 - 1 U 79/80
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 178/96
Der bloße Umstand, dass ein nicht sozialversicherter Geschädigter irgendwann in seinem Leben Ansprüche bei einem Sozialversicherungsträger erwerben könnte, genügt dafür keinesfalls und würde im Übrigen ihn auch nicht hindern, einen entsprechenden Vergleich abzuschließen (vgl. nur OLG Frankfurt, VersR 1982, 66). - BGH, 09.01.1990 - VI ZR 86/89
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei freiwilligem Beitritt eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.1997 - 5 U 178/96
Soweit sich die Klägerin auf ihre Rechtsnachfolge nach dem Sozialhilfeträger beruft, ist ihr Vorbringen unabhängig davon, ob auch dafür die zwischen zwei Sozialversicherungsträgern gegebene Rechtslage besteht (vgl. BGH VersR 1990, 437 ff), schon aus diesem Grunde unschlüssig.