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   OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18   

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OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18 (https://dejure.org/2020,6821)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.03.2020 - 5 U 196/18 (https://dejure.org/2020,6821)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. März 2020 - 5 U 196/18 (https://dejure.org/2020,6821)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Amputation von Gliedmaßen im Kindesalter und einer Vielzahl von Nachoperationen

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Krankenhauspfleger mißachtet Hinweis der Mutter auf Hautverfärbung eines fiebernden Fünfjährigen und Kind erleidet allerschwerste Schäden: 800.000 EUR Schmerzensgeld

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Schmerzensgeldmessung bei schwersten Schädigungen Kind

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 630a; BGB § 630h
    800.000 EUR Schmerzensgeld für beidseitige Unterschenkelamputation und körperliche Verunstaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwersten und dauerhaften - lebenslänglichen - Schädigungen eines Kindes

  • rechtsportal.de

    BGB § 253
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Amputation von Gliedmaßen im Kindesalter und einer Vielzahl von Nachoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • spiegel.de (Pressemeldung, 24.04.2020)

    Behandlungsfehler: Klinik zahlt Kind 800.000 Euro Schmerzensgeld

  • ndr.de (Pressebericht, 24.04.2020)

    Klinikum Emden muss Jungen 800.000 Euro zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    800.000 EUR Schmerzensgeld für 5-jährigen Meningitis-Patienten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzthaftungsrecht: 800.000,00 EUR Schmerzensgeld für minderjähriges Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 673
  • VersR 2020, 1468
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 1 U 66/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei chronischer Instabilität des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Demgegenüber erachtet der Senat die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 18.10.2018, Az. 22 U 97/16 - juris = VersR 2019, 435 = NJW 2019, 442) favorisierte Methode der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes (vgl. Schwintowski/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, Köln 2013) insbesondere insoweit, als sie dazu dienen soll, einen komplett eigenen Referenzrahmen zur Berechnung zu schaffen, für nicht überzeugend (wie hier: OLG Düsseldorf VersR 2019, 1165, 1165; OLG Celle VersR 2019, 1157, 1164 f.).

    Schließlich erweist sich das System der taggenauen Berechnung auch keineswegs als konsistent und widerspruchsfrei (vgl. Lüttringhaus/ Koch a.a.O. 979 sub 4; wohl auch OLG Düsseldorf VersR 2019, 1165, 1165).

    Dieser Umstand ist bereits nach der herkömmlichen Schmerzensgeldbemessung ein gewichtiger Bewertungsfaktor (vgl. nur OLG Düsseldorf VersR 2019, 1165, 1166).

    Besondere Bedeutung kommt bei einem Dauerschaden dem Lebensalter des Verletzten zu, da dies maßgeblich dafür ist, wie lange sich die erlittene Beeinträchtigung auf das Leben des Geschädigten auswirkt (OLG Düsseldorf VersR 2019, 1165, 1166).

  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Demgegenüber erachtet der Senat die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 18.10.2018, Az. 22 U 97/16 - juris = VersR 2019, 435 = NJW 2019, 442) favorisierte Methode der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes (vgl. Schwintowski/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, Köln 2013) insbesondere insoweit, als sie dazu dienen soll, einen komplett eigenen Referenzrahmen zur Berechnung zu schaffen, für nicht überzeugend (wie hier: OLG Düsseldorf VersR 2019, 1165, 1165; OLG Celle VersR 2019, 1157, 1164 f.).

    Gleichwohl sieht sich der Senat bei der Heranziehung von Referenzentscheidungen nicht gehindert, insoweit auch auf Entscheidungen abzustellen, bei denen ein Teil des Schmerzensgeldes als monatliche Rente ausgeurteilt worden ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OLG Celle VersR 2019, 1157, 1164).

  • BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64

    Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Das Landgericht befindet sich mit seiner Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach die Verzinsung gemäß § 291 unabhängig von der mitgeteilten Vorstellung des Klägers nach dem objektiv zuerkannten Betrag erfolgt (BGH, Urteil vom 05.01.1965, Az: VI ZR 24/64 - Juris Rn.44).
  • OLG Hamm, 11.11.2016 - 26 U 111/15

    Querschnittslähmung nach HWS-Operation - 400.000,-- Euro Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 11.11.2016 zum Az. 26 U 111/15 (Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38.2001), mit welcher einer 48-jährigen Geschädigten für den Fall einer hohen Querschnittslähmung ein Betrag von indexiert ca. 420.000 EUR zugesprochen worden ist, belegt, dass dem Kläger angesichts seiner Jugend ein Schmerzensgeld zuzusprechen ist, das, wenn von einer monatlichen Rente abzusehen ist (s.o.), als Kapitalbetrag einen deutlichen Abstand zu jenem Betrag haben muss, auf den das OLG Hamm erkannt hat.
  • LG Dortmund, 21.12.2005 - 21 O 370/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Zu dem gleichen Ergebnis gelangt der Senat mit Blick auf die Entscheidung des LG Dortmund vom 21.12.2005, Az. 21 O 370/04, das einer 20-jährigen Klägerin im Falle der Schädigung durch großflächige Vernarbung bei 60 %-iger Mithaftung einen Betrag von (nicht indexiert) 120.000 EUR zugesprochen hat.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Demgegenüber erachtet der Senat die vom OLG Frankfurt (Urteil vom 18.10.2018, Az. 22 U 97/16 - juris = VersR 2019, 435 = NJW 2019, 442) favorisierte Methode der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes (vgl. Schwintowski/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, Köln 2013) insbesondere insoweit, als sie dazu dienen soll, einen komplett eigenen Referenzrahmen zur Berechnung zu schaffen, für nicht überzeugend (wie hier: OLG Düsseldorf VersR 2019, 1165, 1165; OLG Celle VersR 2019, 1157, 1164 f.).
  • OLG Köln, 05.12.2018 - 5 U 24/18

    Schmerzensgeldbemessung bei schwerstgeschädigtem Kind

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Wenn die Beklagte in diesem Zusammenhang weiterhin auf die Entscheidung des 5. Senats des OLG Köln vom 5. Dezember 2018 (Az 5 U 24/18) verweist, wonach bei Schwerstschädigungen ein Kapitalbetrag von 500.000 EUR die Obergrenze bilde, betrifft die Entscheidung nur jene Fälle, in denen wegen Zerstörung der Persönlichkeit (oftmals wegen perinataler Hirnschädigung) ein Schmerzensgeld zu zahlen ist.
  • OLG Koblenz, 29.11.1995 - 12 W 461/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Auch die Entscheidung des OLG Koblenz vom 29.11.1995, Az. 12 W 461/95 (Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 38. Aufl. [2020] Nr. 38.2021), die im Falle einer hohen Querschnittslähmung für eine 6-jährige Geschädigte einen Kapitalbetrag von indexiert knapp 500.000 EUR bei monatlicher Rente von 375 EUR für angemessen erachtet hat, belegt, dass das Landgericht mit dem zuerkannten Betrag nicht das System vergleichbarer Entscheidungen verlassen hat.
  • OLG Köln, 10.12.2014 - 5 U 75/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei zögerlichem Prozessverhalten des Gegners im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Der Senat lässt vorliegend dahingestellt, ob jener Judikatur, die für den Verlust der Persönlichkeit Schmerzensgelder zwischen 350.000 EUR und 600.000 EUR zuerkennt (so z.B. OLG Köln, Urteil vom 10.12.2014, 5 U 75/14 ), weiterhin zu folgen ist; die vorliegende Konstellation, in welcher der Kläger keinerlei Hirnschaden erlitten hat, bis zur Schädigung gesund gelebt hat und damit sich Zeit seines Lebens der verletzungsbedingten Einschränkungen bewusst sein wird, unterscheidet sich derart grundlegend von dem zitierten Sonderfall der Zerstörung der Persönlichkeit, dass jene Judikate in keiner Hinsicht als Referenzentscheidungen für Fälle der vorliegenden Art taugen.
  • OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14

    Mitverschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18
    Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG München vom 18. März 2015 (Az. 20 U 3360/14 - juris) zu verweisen.
  • BGH, 15.02.2022 - VI ZR 937/20

    BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes

    Schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist die Festsetzung der auf die jeweiligen Behandlungsstufen (Intensivstation, Normalstation, stationäre Reha) sowie auf einen hundertprozentigen Grad der Schädigungsfolgen entfallenden Prozentsätze auf 5 %, 3 %, 2 % und 1 % des monatlichen Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommens (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2020, 1468, 1469; OLG Düsseldorf, zfs 2019, 378, 379; Jaeger, VersR 2021, 84, 86 f.).
  • LG Köln, 13.06.2023 - 5 O 197/22

    Sexueller Missbrauch, katholische Kirche, Schmerzensgeld, Schadensersatz,

    Das Oberlandesgericht H. hielt das Schmerzensgeld in dieser Höhe auch ohne vollständigen Verlust der Persönlichkeit für angemessen, da der Junge zukünftig bis an sein Lebensende ganz erhebliche Belastungen, Schmerzen und Einschränkungen im dauerhaften Bewusstsein des Verlustes zu ertragen habe (OLG H., Urteil vom 18. März 2020 - 5 U 196/18).
  • OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16

    Schmerzensgeld in Höhe von 800.000,- EUR für schwerste, unfallbedingte

    In jüngerer Zeit hat das OLG Oldenburg (5 U 196/18, Urteil vom 18.03.2020; MedR 2020, S. 926 ff.) einem durch ärztliche Behandlungsfehler dauerhaft schwerstgeschädigten Kind ein Schmerzensgeld von 800.000,-EUR zugesprochen.
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    - so das Landgericht - seine Persönlichkeit eingebüßt hatte und auf Dauer lebenslang auf intensive Pflege angewiesen war (vgl. beckonline.SCHMERZENSGELD/Slizyk, Entscheidungen: Von Kopf bis Fuß, lfd. Nr. 6274), sowie vom Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 18.03.2020 - 5 U 196/18 - ein Schmerzensgeld von 800.000 EUR für einen fünfjährigen Jungen, dem aufgrund eines groben Behandlungsfehlers beide Unterschenkel amputiert werden mussten (rechts mit Entfernung der Kniescheibe) und der zudem massive Nekrosen und Narben erlitt und sich deshalb - sowohl wegen der Stumpfanpassungen als auch wegen des großflächigen Narbengewebes - zahlreichen schmerzhaften Operationen unterziehen musste und sich aufgrund seines jungen Alters auch in Zukunft noch solchen Operationen wird unterziehen müssen und der zudem posttraumatische Belastungsstörungen [PTBS] erlitt, die erheblich waren und mit mangelndem Selbstbewusstsein, motorischer Unruhe, einer deutlich reduzierten Ausdauerspanne und einer deutlich reduzierten Frustrationstoleranz als Traumafolgen einhergingen (beck-online.SCHMERZENSGELD/Slizyk, Entscheidungen: Von Kopf bis Fuß, lfd. Nr. 6426).

    Der Umstand, dass der Kläger bis an sein Lebensende ganz erhebliche Belastungen, Schmerzen und Einschränkungen im dauerhaften Bewusstsein der Beeinträchtigung wird ertragen müssen, ist vorliegend ein gewichtiger Bewertungsfaktor (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 18. März 2020 - 5 U 196/18 -, juris Rn. 50; KG, NJW-RR 2012, 920; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - VI ZR 182/97 -, juris Rn. 13 "Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten").

  • OLG Hamm, 05.03.2021 - 9 U 221/19

    Tiergefahr, Schmerzensgeld, zögerliches Regulierungsverhalten,

    Zur Vermeidung von extremen und nicht mehr hinnehmbaren Systemausreißern nach oben oder unten hält der Senat den bisherigen Weg, das Schwergewicht auf die maßgeblichen Gesichtspunkte des Einzelfalles zu legen und erst in einem zweiten Schritt zur Orientierung vorhandene vergleichbare Gerichtsentscheidungen in den Blick zu nehmen, für weiterhin vorzugswürdig (vgl. auch OLG Oldenburg vom 18.03.2020 - 5 U 196/18 - juris Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 5 U 836/18

    Schmerzensgeldbemessung bei einem Geburtsschaden mit lebenslangen Dauerschäden

    Eine Vergleichbarkeit sieht der Senat auch nicht bei der zuletzt von der Klägerin genannten Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 2020, 1468), bei der es ebenfalls nicht um einen Geburtsschadensfall ging, sondern um den schweren Dauerschaden infolge eines groben Behandlungsfehlers, den das geschädigte Kind im Alter von 5 Jahren erlitten hat und der zu einem Verlust der bisher vorhandenen Lebensqualität geführt hat, was dem Kind voll bewusst war.
  • OLG Celle, 30.11.2020 - 1 U 48/19

    Ansprüche nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Durchgangsperitonitis,

    Dabei ist insbesondere bei der Bewertung des Dauerschadens von Bedeutung, wie alt der Verletzte ist, da dieser Umstand entscheidend dafür ist, wie lang sich die erlittene Beeinträchtigung auf das Leben des Geschädigten insgesamt auswirken wird (neuerdings bestätigend im Anschluss an OLG Düsseldorf, VersR 2019, 1165, 1166 : OLG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2020 - 5 U 196/18 - MedR 2020, 926).
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