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   OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04   

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https://dejure.org/2004,6429
OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6429)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.08.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6429)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. August 2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Formnichtigkeit einer Zahlungsvereinbarung bei fehlender notarieller Beurkundung, Haftung des Vertragspartners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bezahlung eines Entgelts für die Überlassung eines Grundstücks bis zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises; Abschluss der zusätzlichen Zahlungsvereinbarung als Teil eines einheitlichen Kaufvertrages; Formbedürftigkeit der gesonderten Zahlungsabrede; Konsequenz der ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 311b Abs. 1
    Fomrnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei fehlender Mitbeurkundung eines Nutzungsentgeltes für die Besitzüberlassung vor Kaufpreiszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezahlung eines Entgelts für die Überlassung eines Grundstücks bis zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises; Abschluss der zusätzlichen Zahlungsvereinbarung als Teil eines einheitlichen Kaufvertrages; Formbedürftigkeit der gesonderten Zahlungsabrede; Konsequenz der ...

  • Judicialis

    BGB § 311 b Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Schadensersatz aus einem wegen Beurkundungsmängeln gescheiterten Kaufvertrag über Hotelgrundstück - Nichtberücksichtigung von Zahlungsvereinbarungen bei notarieller Beurkundung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entgelt für vorzeitige Besitzüberlassung: Notarielle Beurkundung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 100/91

    Beurkundungspflicht bei Verpflichtung zum Grundstückserwerb in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Nur wenn die Parteien auch ohne den nicht beurkundeten Teil den Grundstücksvertrag abgeschlossen hätten, ist der Formverstoß gemäß § 139 BGB für den übrigen Teil des Geschäfts unschädlich (vgl. BGH NJW 1981, 222; BGH NJW-RR 1993, 14; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Insoweit liegt der vorliegende Fall auch wesentlich anders als der Sachverhalt in der Entscheidung des BGH vom 29.1965 (BGH NJW 1965, 812, 813), in dem es darum ging, dass ein mit Immobiliengeschäften erfahrener, mit den Erfordernissen der notariellen Beurkundung vertrauter Verkäufer den Käufer einen von ihm entworfenen privatschriftlichen Vertrag hat unterschreiben lassen und durch sein Verhalten veranlasst hat, dass von einer notariellen Beurkundung insgesamt abgesehen wurde.
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 19 U 35/93

    Belieferung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere auch für die Einhaltung von Formvorschriften entschieden, die jeder der beteiligten Parteien in eigenem Interesse obliegt und für die beide Parteien letztlich verantwortlich sind (vgl. BGHZ 116, 251, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 243, 244; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 170, 172).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere auch für die Einhaltung von Formvorschriften entschieden, die jeder der beteiligten Parteien in eigenem Interesse obliegt und für die beide Parteien letztlich verantwortlich sind (vgl. BGHZ 116, 251, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 243, 244; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 170, 172).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 100/95

    - Benetton -, Dispositionsfreiheit des U, Anspruch des FG auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere auch für die Einhaltung von Formvorschriften entschieden, die jeder der beteiligten Parteien in eigenem Interesse obliegt und für die beide Parteien letztlich verantwortlich sind (vgl. BGHZ 116, 251, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 243, 244; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 170, 172).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82

    Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Formbedürftig sind dabei alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt, wobei es genügt, dass der eine Teil eine bestimmte Abrede zum Vertragsbestandteil machen will, wenn der andere Teil dies erkannt und hingenommen hat (vgl. BGHZ 63, 361; 76, 49; 78, 349; BGH NJW 1984, 974; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 313 BGB, Rdnr.25; 63. Aufl., § 311b BGB, Rdnr. 25; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 311b, Rdnr. 43; MK/Kanzleiter, BGB, 4. Aufl., § 311b, Rdnr. 50).
  • BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79

    Erstrecken des Beurkundungserfordernis einer Grundstücksübereignung auf alle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Nur wenn die Parteien auch ohne den nicht beurkundeten Teil den Grundstücksvertrag abgeschlossen hätten, ist der Formverstoß gemäß § 139 BGB für den übrigen Teil des Geschäfts unschädlich (vgl. BGH NJW 1981, 222; BGH NJW-RR 1993, 14; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • OLG Köln, 28.06.2013 - 19 U 91/10

    Zustandekommen eines Generalunternehmervertrages unter dem Vorbehalt der

    Grundsätzlich besteht beim Werkvertrag keine Verpflichtung, von sich aus den Vertragspartner über Vermögensverhältnisse und Finanzierungsmöglichkeit aufzuklären (vgl. zum Grundstückskauf OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.2004 - 1 U 8/04 -, zitiert nach Juris, Rn. 68).
  • AG Bremen, 25.08.2011 - 9 C 420/10

    Grundstückskaufvertrag: Abänderung des Übergabezeitpunkts

    Die nachträglich vereinbarte Veränderung der Lieferzeit bedarf bei einem Grundstückgeschäft der notariellen Form (BGH NJW 1974, 271; Palandt, 69. A., § 311b, Rn. 41; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.2004, 1 U 8/04-Juris).
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