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OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 143/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sinn und Zweck der Aufklärungspflicht der Versicherung über die Folgen falscher Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sinn und Zweck der Aufklärungspflicht der Versicherung über die Folgen falscher Angaben
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 12.06.1975 - 24 U 982/74
Haftpflichtversicherung; Eintrittspflicht; Ersatz des Schadens; Innenverhältnis; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 143/97
Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass bei einer Aufnahme der Schadenanzeige durch den Versicherungsagenten eine schriftliche Belehrung nicht ausreichend sei, sondern es der ausdrücklichen Belehrung durch den Agenten selbst bedürfe (OLG München VersR 1976, 674;… Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 7 Rdnr. 134). - OLG Hamm, 12.07.1995 - 20 U 70/95
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 143/97
Der Senat folgt dieser Ansicht in dieser Allgemeinheit jedoch nicht (vgl. auch OLG Hamm r+s 1996, 128). - OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 246/95
Leistungsfreiheit; Aufklärungspflichtverletzung; Falschbeantwortung; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 143/97
Schließlich ist auch die im Fall einer folgenlosen vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht für die Leistungsfreiheit des Versicherers notwendige Belehrung (vgl. z.B. BGH VersR 1976, 383; Senat VersR 1996, 1533) erfolgt. - OLG Hamburg, 16.01.1997 - 15 UF 57/96
Taschengelanspruch gegen den Ehegatten - Trinker
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 143/97
Dies kommt etwa bei mangelnden Sprachkenntnissen in Betracht (Senat OLGR 1997, 128).