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   OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09   

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https://dejure.org/2009,3772
OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09 (https://dejure.org/2009,3772)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.10.2009 - 1 Ss 143/09 (https://dejure.org/2009,3772)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 1 Ss 143/09 (https://dejure.org/2009,3772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Rüge des Fehlens eines rechtlichen Hinweises i.S. von § 265 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3669
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
    Im Hinblick auf den Rechtsfolgenausspruch ist von Gewicht, ob die Einsicht oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bereits zum Zeitpunkt des Sichberauschens im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, so dass eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 4).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßigen eintretenden Kontrollverlust nicht zwingend die Annahme rechtfertigt , die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ 1996, 334).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.10.2009 - 1 Ss 143/09
    nennt ein Gesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen, so muss auch darauf hingewiesen werden, welche in Betracht kommt, vgl. BGH NStZ 1983, 34.
  • OLG Oldenburg, 24.08.2011 - 1 Ss 136/11

    Umfang der rechtlichen Hinweispflicht bei möglicher abweichender Ahndung der Tat

    Zieht das Gericht eine Verurteilung wegen Vollrausches in Betracht, dann ist deshalb die Angabe erforderlich, ob diese wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit erfolgen könnte (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669; OLG Köln, Beschluss v. 18.09.1998, Ss 328/98, NStZ-RR 1998, 370; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28.04.2008, 2 Ss 106/08, StV 2008, 626).

    Darüber hinaus dürfte angesichts der - insoweit allerdings widersprüchlichen (vgl. UA S. 9, vorl. Absatz a.E. einerseits, letzter Absatz a.E andererseits) - Ausführungen des Amtsgerichts zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten auch eine Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 21 StGB angezeigt sein (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669).

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