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   OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94   

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https://dejure.org/1995,6203
OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94 (https://dejure.org/1995,6203)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.1995 - 5 U 162/94 (https://dejure.org/1995,6203)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 5 U 162/94 (https://dejure.org/1995,6203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; StVo § 9
    Erschütterung des für die Schuld des Linksabbiegers streitenden Anscheinsbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 9 StVO
    Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung; Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung; Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 9 Abs. 3 S. 1; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf einer ampelgeregelten Kreuzung

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94
    Der Berufung ist weiterhin zuzugeben, daß der Entgegenkommende sein Vorrecht vor dem Linksabbieger nicht unbedingt und grundsätzlich dadurch verliert, daß er sich selbst verkehrswidrig verhält wie beispielsweise durch zu schnelles Fahren (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH NJW 1984, 1962 f; Senat, Urteil vom 07.11.1989 - 5 U 32/89 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 U 116/89

    Von Linksabbieger verursachter Zusammenstoß - Haftungsverteilung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94
    Auch fehlt es hier an einem Grünpfeilsignal, das in der vom OLG Hamm zu beurteilenden Fallgestaltung (VersR 1992, 67) die Aufklärung der objektiven Vorrangsituation und die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschloß.
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87

    Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94
    Schließlich dürfen bei der Abwägung nur solche Umstände berücksichtigt werden, von denen feststeht, daß sie eingetreten und auch für die Schadensentstehung ursächlich geworden sind (BGH VersR 1988, 842).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2010 - 7 U 168/08

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für die Erschütterung des

    Da es zum Zusammenstoß mit dem bevorrechtigten Fahrzeug der Klägerin kam, streitet zunächst ein Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des Beklagten, hinter dem die Betriebsgefahr des PKW der Klägerin zurücktreten würde (vgl. BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 6 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris m. weit. Nachw.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).

    In die Abwägung nach § 17 StVG, die im Falle einer Regelverletzung des Bevorrechtigten vorzunehmen wäre, können indessen nur unstreitige oder bewiesene Umstände eingestellt werden (BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 15 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).

    Daraus ergibt sich, dass der Linksabbieger letztlich nicht nur die ernsthafte Möglichkeit eines verkehrsordnungswidrigen Verhaltens des Bevorrechtigten beweisen muss, sondern das Vorliegen eines solchen Verhaltens, um überhaupt einer Alleinhaftung entgehen zu können (OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 6 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).

  • LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers

    Der im Kollisionsfall für einen Schuldvorwurf des Linksabbiegers streitende Anscheinsbeweis kann zwar durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung des entgegenkommenden Geradeausfahrers erschüttert werden (OLG Oldenburg, VersR 1995, 1457).
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