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   OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 5 U 78/09   

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https://dejure.org/2010,9201
OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 5 U 78/09 (https://dejure.org/2010,9201)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.04.2010 - 5 U 78/09 (https://dejure.org/2010,9201)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. April 2010 - 5 U 78/09 (https://dejure.org/2010,9201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Verschweigen einer Diabetes mellitus als arglistige Täuschung; Zurechenbarkeit des Wissens eines Vorstandsmitglieds des Versicherers; Anforderungen an die Geltendmachung einer Invalidität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsfolgen des Verschweigens eines Diabetes und der hierdurch bedingten Amputation einer Zehe bei Beantragung einer privaten Unfallversicherung; Zurechnung des Wissens eines Vorstandsmitgliedes des Versicherers; Anforderungen an die Geltendmachung der versicherten ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Verschweigens eines Diabetes und der hierdurch bedingten Amputation einer Zehe bei Beantragung einer privaten Unfallversicherung; Zurechnung des Wissens eines Vorstandsmitgliedes des Versicherers; Anforderungen an die Geltendmachung der versicherten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Verschweigen von Diabetes - Anzeigepflicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Gesundheitsangaben und Dauerschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 01 Nr. 2.1.1.1; VVG a. F. § 16; VVG a. F. § 22; BGB § 123; BGB § 142
    Das Verschweigen eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ II und einer deswegen durchgeführten Amputation eines Zehs stellt eine arglistige Täuschung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB (2001) Nr. 2.1.1.1; BGB § 123; VVG (a.F.) § 22
    Rechtsfolgen des Verschweigens eines Diabetes und der hierdurch bedingten Amputation einer Zehe bei Beantragung einer privaten Unfallversicherung; Zurechnung des Wissens eines Vorstandsmitgliedes des Versicherers; Anforderungen an die Geltendmachung der versicherten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Das Verschweigen eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus II und einer deswegen durchgeführten Amputation eines Zehs stellt eine arglistige Täuschung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 5 U 78/09
    Der Senat verkennt nicht, dass es sich bei der genannten Frist um eine Ausschlussfrist handelt, deren Versäumung unbeachtlich bleibt, wenn sie ausreichend entschuldigt wird (vgl. BGH, NJW 1995, S. 2854 m. w. N.).

    Selbst wenn ein Versicherungsnehmer zunächst schuldlos gehindert war, die Frist für die Geltendmachung der Invalidität einzuhalten, so muss er die betreffende Anzeige unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachholen (vgl. BGH, NJW 1995, S. 2854, 2855).

  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 5 U 78/09
    Deshalb ist das verlangte Bewusstsein, durch Falschangaben die Vertragsgestaltung möglicherweise zu beeinflussen, in der Regel anzunehmen, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen verschwiegen worden sind (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 2001, 503 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 141/86

    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität - Verjährung eines Anspruchs aus der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 5 U 78/09
    Die Geltendmachung eines bestimmten Anspruchs ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW-RR 1988, S. 212; ferner Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AUB 94, Rn. 19 f. mit w. N.).
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