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   OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96   

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https://dejure.org/1996,3572
OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96 (https://dejure.org/1996,3572)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.05.1996 - 5 U 7/96 (https://dejure.org/1996,3572)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 5 U 7/96 (https://dejure.org/1996,3572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Hinweispflichten bei Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
    Schwangerschaft; Zwilling; Schwangerschaftsabbruch; Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwangerschaft; Zwilling; Schwangerschaftsabbruch; Aufklärungspflicht

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 4 O 472/92
  • OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2432
  • MDR 1996, 1132
  • MDR 1996, 1132 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1997, 193
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Auch nach der neueren Rechtsprechung (BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751 ; BGH VersR 1994, 425 = NJW 1994, 788 ; VersR 1995, 964 = NJW 95, 1609 ) bleibt der Deliktsschutz für immaterielle Belastungen einer Frau im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Schwangerschaftsunterbrechung aufgrund der sogenannten sozialen Indikation bestehen.«.

    Entgegen der Berufungserwiderung hat sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch durch die neuere Rechtsprechung zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches mit ihrer die Gerichte bindenden Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nichts geändert (vgl. BVerfGE 88, 203 ff = NJW 1993, 1751 ff; BGHZ 124, 1609 = NJW 1994, 788 und NJW 1995, 1609 ).

    Das zieht auch der Bundesgerichtshof nicht in Zweifel (NJW 1995, 1609 ff), wenn er offenläßt, ob bei einer sog. Notlagenindikation der Behandlungsvertrag nach §§ 134, 138 BGB als nichtig anzusehen ist oder ob er die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese Vorschriften im Falle der Schlechterfüllung den näher bezeichneten vertragsrechtlichen Sanktionen von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht entgegenstehen dürfen.

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Die Beklagte zu 1) übersieht bereits, daß auch in Fällen einer veränderten physischen und psychischen Situation und Einstellung zur Frage des Schwangerschaftsabbruches und den darauf beruhenden Entschluß, das Kind jetzt auszutragen, der Haftungszusammenhang zwischen dem Fortbestand der Schwangerschaft mit anschließender Geburt des Kindes und dem Fehlverhalten von Ärzten nicht unterbrochen sein muß (siehe BGH VersR 1985, 1068, 1070, 1071; VersR 1984, 240, 242).

    Diese durch die fehlerhafte Behandlung mit dem Fortbestand der Schwangerschaft verbundenen offenkundigen Belastungen vor allem im psychischen Bereich rechtfertigen nach Auffassung des Senats unter Abwägung aller relevanter Umstände ein Schmerzensgeld, das deutlich über den Schmerzensgeldbeträgen zu liegen hat, die in über 10 Jahre zurückliegender Zeit in Fällen fehlerhafter Behandlung bei einer Schwangerschaftsunterbrechung ausgeurteilt worden sind (vgl. insoweit BGH VersR 1985, 1068, 1071).

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Auch nach der neueren Rechtsprechung (BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751 ; BGH VersR 1994, 425 = NJW 1994, 788 ; VersR 1995, 964 = NJW 95, 1609 ) bleibt der Deliktsschutz für immaterielle Belastungen einer Frau im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Schwangerschaftsunterbrechung aufgrund der sogenannten sozialen Indikation bestehen.«.

    Entgegen der Berufungserwiderung hat sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch durch die neuere Rechtsprechung zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches mit ihrer die Gerichte bindenden Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nichts geändert (vgl. BVerfGE 88, 203 ff = NJW 1993, 1751 ff; BGHZ 124, 1609 = NJW 1994, 788 und NJW 1995, 1609 ).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Auch nach der neueren Rechtsprechung (BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751 ; BGH VersR 1994, 425 = NJW 1994, 788 ; VersR 1995, 964 = NJW 95, 1609 ) bleibt der Deliktsschutz für immaterielle Belastungen einer Frau im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Schwangerschaftsunterbrechung aufgrund der sogenannten sozialen Indikation bestehen.«.

    Entgegen der Berufungserwiderung hat sich an dieser rechtlichen Beurteilung auch durch die neuere Rechtsprechung zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches mit ihrer die Gerichte bindenden Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nichts geändert (vgl. BVerfGE 88, 203 ff = NJW 1993, 1751 ff; BGHZ 124, 1609 = NJW 1994, 788 und NJW 1995, 1609 ).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93

    Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    In Bezug auf das Risiko eines Schwangerschaftsfortbestandes hätte die Klägerin, um selbst - bestimmte Entscheidungen über den Behandlungsfortgang treffen zu können, eine entsprechende therapeutische Aufklärung von den Ärzten erhalten müssen, damit das Erreichen des Behandlungszieles auch in Anbetracht des genannten Mißerfolgsrisikos sichergestellt werden konnte (vgl. zu der Sicherheitsaufklärung betreffend eine sachgerechte Nachbehandlung auch BGH NJW 1992, 2961 = VersR 1992, 1229 - Kontrolle des Spermiogramms - Senatsurteil vom 26.10.1993 - 5 U 70/93 - VersR 1994, 1348 - Aufklärung über das Risiko einer Spätrekanalisation nach der Sterilisation eines Mannes; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 126 ff).
  • BGH, 30.06.1992 - VI ZR 337/91

    Mitverschulden bei Haftung für Kindesunterhalt nach Sterilisation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    In Bezug auf das Risiko eines Schwangerschaftsfortbestandes hätte die Klägerin, um selbst - bestimmte Entscheidungen über den Behandlungsfortgang treffen zu können, eine entsprechende therapeutische Aufklärung von den Ärzten erhalten müssen, damit das Erreichen des Behandlungszieles auch in Anbetracht des genannten Mißerfolgsrisikos sichergestellt werden konnte (vgl. zu der Sicherheitsaufklärung betreffend eine sachgerechte Nachbehandlung auch BGH NJW 1992, 2961 = VersR 1992, 1229 - Kontrolle des Spermiogramms - Senatsurteil vom 26.10.1993 - 5 U 70/93 - VersR 1994, 1348 - Aufklärung über das Risiko einer Spätrekanalisation nach der Sterilisation eines Mannes; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Seite 126 ff).
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88

    Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Abgesehen davon liegt zwar der Nachweis therapiegerechten Verhaltens grundsätzlich bei der Patientenseite, wenn der geschuldete Hinweis nicht auf eine bestimmte Verhaltensweise ausgerichtet sein, sondern nur eine Grundlage für die Entscheidung darstellen konnte, wie sich die Klägerin im Hinblick auf den - erkannten - Fortbestand verhalten wollte (vgl. BGH VersR 1989, 700 f).
  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 17/83

    Berufungseinlegung - Telefonat - Fristversäumnis - Auszubildende - Verschulden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Die Beklagte zu 1) übersieht bereits, daß auch in Fällen einer veränderten physischen und psychischen Situation und Einstellung zur Frage des Schwangerschaftsabbruches und den darauf beruhenden Entschluß, das Kind jetzt auszutragen, der Haftungszusammenhang zwischen dem Fortbestand der Schwangerschaft mit anschließender Geburt des Kindes und dem Fehlverhalten von Ärzten nicht unterbrochen sein muß (siehe BGH VersR 1985, 1068, 1070, 1071; VersR 1984, 240, 242).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83

    Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.1996 - 5 U 7/96
    Für die mit der Schwangerschaft verbundenen Schäden, d. h. ihren psychischen und physischen Belastungen, ist der Klägerin Ersatz zu leisten (ständige Rechtsprechung vgl. nur BGH VersR 1985, 240 ff; 1068 ff).
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