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   OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18   

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https://dejure.org/2018,25875
OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18 (https://dejure.org/2018,25875)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.08.2018 - 2 U 62/18 (https://dejure.org/2018,25875)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. August 2018 - 2 U 62/18 (https://dejure.org/2018,25875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Mangelhaftigkeit eines Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was passiert, wenn der Auftragnehmer Mängelanzeigen nicht nachgeht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Unzureichende Vorunternehmerleistung: Auftraggeber muss Mitwirkungshandlungen vornehmen oder anbieten, um dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei mangelhafter Ausführung von Maurerarbeiten

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Zur Bedenkenhinweispflicht bei Fehlern eines Vorgewerkes

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer muss Mängelrügen nachgehen! (IBR 2018, 623)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorunternehmerleistung mangelhaft: Mängelrüge wirkungslos! (IBR 2019, 190)

Sonstiges (2)

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Ersatz für Schäden aus wegen unzureichender Vorarbeiten fehlerhafter Bauleistung - Anmerkung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 21.08.2018" von RA/FABau- und ArchitektenR Dr. Wolfgang Sass, original erschienen in: NJW 2019, 83 - 88. ...

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei unzureichender Vorunternehmerleistung" von Prof. Dr. Eva Feldmann, original erschienen in: NZBau 2019, 90 - 92.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 83
  • NZBau 2018, 740
  • BauR 2019, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Eine Enthaftung von seiner Mängelverantwortlichkeit kann der Auftragnehmer allein durch eine ausreichende Prüfung des Vorgewerks und eine sich daran anschließenden Bedenkenhinweis gegenüber dem Auftraggeber erreichen (st. Rspr. BGH NZBau 2008, 109 ff).

    Der Bundesgerichtshof rechtfertigt diese Rechtsanwendung mit dem Argument, dass der Willen beider Parteien maßgeblich davon beeinflusst ist, als Leistungsgegenstand ein funktionstaugliches Werk zu vereinbaren (vgl. grundlegend BGH NZBau 2008, 109 ff).

    Angesichts dieser weitgehenden Folgen des funktionalen Mangelbegriffs wird dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Enthaftung von der Mängelverantwortlichkeit eingeräumt, indem die für den VOB/B-Werkvertrag in den §§ 13 Abs. 3, 4 Abs. 3 VOB/B niedergelegten Grundsätze auch für den BGB-Werkvertrag eröffnet werden (vgl. BGH NZBau 2008, 109 ff).

    Beruht allerdings der Mangel der Werkleistung darauf, dass der Werkunternehmer auf eine unzureichende Vorunternehmerleistung aufgebaut hat, ohne eine Enthaftung über die Prüf- und Bedenkenhinweisverpflichtung zu erreichen, ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Unternehmer die Nacherfüllung erst dann schuldet, wenn der Besteller ihm die geänderte und nunmehr fehlerfreie Vorunternehmerleistung als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).

    Schließlich wäre der Besteller genau dazu auch dann verpflichtet gewesen, wenn der Unternehmer ihn rechtzeitig auf die ungeeignete Vorleistung anderer Unternehmer hingewiesen hätte (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).

    Denn allein durch die Mitwirkungshandlung des Bestellers wäre dem Unternehmer die Erfüllung des Vertrages ermöglicht worden (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).

    Dieser Umstand schlägt sich auf das Erfordernis der Fristsetzung zur Nacherfüllung in der Form nieder, dass es nicht ausreicht, wenn der Besteller den Unternehmer unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordert (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113).

    Vielmehr bleibt eine solche Aufforderung wirkungslos, wenn der Besteller die Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden Nachfolgegewerks ermöglichen (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531, 1532; MüKo - Busche, BGB, 7. Auflage, § 636 Rn. 6).

  • BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Dagegen könnte zwar sprechen, dass die Mängelbeseitigungsrechte des Bestellers nicht eingeschränkt sind, wenn im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Unternehmers dessen sich im Nachhinein klärende Mangelverantwortlichkeit noch unklar ist (vgl. BGH, NJW 2010, 3649 Rn.23).

    Das wird allerdings damit begründet, dass der letztlich für den Mangel verantwortliche Auftragnehmer das Risiko einer verweigerten Mängelbeseitigung trägt (vgl. BGH NJW 2010, 3649 Rn.23).

    Es ist anerkannt, dass nicht der Auftraggeber dem für den Mangel verantwortlichen Auftragnehmer vor dessen Inanspruchnahme die objektive Klärung der Mangelursache schuldet, deren Kenntnis erst geeignete Mängelbeseitigungs- und Schadensabwendungsmaßnahmen sicher ermöglicht, sondern es vielmehr Aufgabe des Auftragnehmers ist, die Mängelbehauptungen des Auftraggebers zu prüfen und Grund und Umfang seiner Leistungspflicht selbst zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2010, 3649 Rn.19f m.w.N.; Kaiser, BauR 2013, 139, 145).

  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Danach ist zwischen dem Mangel der Werkleistung, also der Abweichung des hergestellten Werkes von der vertragsgemäßen Beschaffenheit, und der Mangelerscheinung, also dem Symptom, an dem sich die Abweichung des hergestellten Werks von der geschuldeten Leistung zeigt, zu unterscheiden (vgl. BGH, BauR 2003, 1247).

    Beschreibt der Auftraggeber die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinreichend deutlich, gibt er regelmäßig ein hinreichend bestimmtes Mängelbeseitigungsverlangen ab (vgl. BGH BauR 2003, 1247).

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 64/86

    Umfang des Mängelbeseitigungsverlangens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Deswegen wäre die Beklagte nach der Mangelrüge des Klägers verpflichtet gewesen, eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, worauf der Schaden zurückzuführen und inwieweit ihr Werk mangelhaft ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 798).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Soweit Schäden betroffen sind, die im Wege der Nacherfüllung nicht hätten beseitigt werden können, macht der Auftragnehmer Schadensersatz neben der Leistung geltend, so dass § 280 BGB ist (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 6. Teil Rn. 235; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage, Rn.2218; Palandt - Grüneberg, 77. Auflage, BGB, § 280 Rn.18; Palandt - Sprau, 77. Auflage, BGB, § 634 Rn.17; Prütting/Wegen/Weinreich - Leupertz/Halfmeier, 12. Auflage, BGB, § 634 Rn. 16; Kleine-Möller/Merl/Glöckner - Merl, Handbuch Baurecht, 5. Auflage, § 15 Rn. 508; so auch BGH NJW 2018, 1463, 1467f Rn. 58).
  • OLG Hamm, 09.07.2009 - 21 U 46/09

    Rechte des Unternehmers bei mangelhafter Vorleistung eines anderen Unternehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Vielmehr bleibt eine solche Aufforderung wirkungslos, wenn der Besteller die Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die dem Unternehmer die Herstellung eines funktionierenden Nachfolgegewerks ermöglichen (vgl. BGH, NZBau 2008, 109, 113; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1531, 1532; MüKo - Busche, BGB, 7. Auflage, § 636 Rn. 6).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03

    Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Sie darf deswegen nicht unterbewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 328/03 = NZBau 2005, 400).
  • BGH, 09.07.1987 - VII ZR 208/86

    Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Herstellung einer neuartigen, noch nicht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Dessen tatsächliche Kenntnisse sind nicht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1987 - VII ZR 208/86 - = NJW-RR 1987, 1305, 1306).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 2 U 62/18
    Der Anwendung des § 281 BGB steht auch nicht entgegen, dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Gutachterkosten umfassen, und Sachverständigenkosten zur Ermittlung von Art und Ausmaß eines Mangels nach § 280 BGB erstattungsfähig sein können (vgl. BGH, NJW 2002, 141f.).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich

    Die Folge der unterlassenen - und nicht angebotenen - erforderlichen Mitwirkung des Bestellers ist die Wirkungslosigkeit einer von ihm erfolgten Aufforderung zur Mängelbeseitigung (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05 Rn. 36, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18 Rn. 48, juris; OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2009 - 21 U 46/09 Rn. 11, juris).
  • OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21

    Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den

    Die Leistung eines Unternehmers ist nämlich bereits dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Funktion aus dem Grunde nicht erfüllt, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von denen die Funktionsfähigkeit des Werks abhängt, unzureichend sind; der Verantwortlichkeit für den Mangel kann der Unternehmer in einem solchen Fall nur durch eine ausreichende Prüfung des Vorgewerks und einen sich daran anschließenden Bedenkenhinweis gegenüber dem Auftraggeber entgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2012 - 23 U 59/11, BeckRS 2012, 11651).
  • OLG Köln, 08.02.2023 - 11 U 252/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei eigenständigen Mängeln

    Die vereinzelt gebliebene Entscheidung OLG Oldenburg, NJW 2019, 83, 86 f. gelangt über eine angenommene Nebenpflicht des Auftragnehmers zum gleichen Erfordernis, so dass sich mangels Entscheidungserheblichkeit eine nähere Auseinandersetzung hiermit erübrigt.
  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 24 U 55/21

    Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung; unvollständiger

    Die vereinbarte Beschaffenheit erschöpft sich zwar nicht in dem durch Auslegung zu ermittelnden Leistungssoll, also dem vertraglich festgeschriebenen Leistungsumfang, der durch die vereinbarte Vergütung abgegolten wird; vielmehr wird die Leistungsvereinbarung der Parteien von der Herstellungspflicht des Werkunternehmers überlagert, dem Auftraggeber ein dem Vertragszweck gerecht werdendes, funktionstaugliches Werk zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; Senat, Urteil 18.09.2008 - 24 U 48/07, BeckRS 2010, 15039; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2017 - 8 U 141/14, BeckRS 2017, 151196; OLG Köln, Urteil vom 29.12.2016 - 7 U 131/15, BauR 2017, 1386).
  • OLG Bamberg, 13.09.2022 - 3 U 300/21

    Auftraggeber muss für mangelfreies Vorgewerk sorgen!

    Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die konkrete Mangelursache nicht kennt (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18 = NJW 2019, 83).
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