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OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 StVollzG; § 57 StGB
Versagung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung wegen fehlender Erprobung in Vollzugslockerungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung wegen fehlender Erprobung in Vollzugslockerungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 9; StGB § 57
Versagung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung wegen fehlender Erprobung in Vollzugslockerungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück - 15 StVK 152/08
- OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 155 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99
Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Stehen danach Lockerungen noch aus, kann das Vollstreckungsgericht gleichwohl im Wege eigener prognostischer Einschätzung zu der Überzeugung gelangen, dass eine hinreichend große Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erst dann bejaht werden kann, wenn sich der Verurteilte in Lockerungen bewährt hat, vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311.Im Übrigen kann der Senat im vorliegenden Verfahren auf Reststrafenaussetzung nicht nachprüfen, ob dem Verurteilten Vollzugslockerungen zu Unrecht verweigert worden sind, selbst wenn eine längerfristige Bewährung in solchen Lockerungen als Beurteilungsgrundlage für die Frage bedingter Entlassung unabdingbar wäre, OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311.
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Zwar wird nicht verkannt, dass Vollzugslockerungen bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, aber nicht zwingende Entlassungsvoraussetzung sind (BVerfG StV 2003, 677) und dass ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden dürfen (BVerfG NJW 2000, 502).Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1998, 373 und NStZ 2000, 109) darf von den Vollstreckungsgerichten die behördliche Verweigerung von Vollzugslockerungen, deren Bewältigung das Aussetzungsverfahren erst vertretbar erscheinen lassen, nicht länger hingenommen werden, wenn diese ohne zureichenden Grund erfolgt ist.
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1998, 373 und NStZ 2000, 109) darf von den Vollstreckungsgerichten die behördliche Verweigerung von Vollzugslockerungen, deren Bewältigung das Aussetzungsverfahren erst vertretbar erscheinen lassen, nicht länger hingenommen werden, wenn diese ohne zureichenden Grund erfolgt ist. - BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
Zur Strafrestaussetzung für Ausländer ohne vorherige Gewährung von …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Zwar wird nicht verkannt, dass Vollzugslockerungen bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, aber nicht zwingende Entlassungsvoraussetzung sind (BVerfG StV 2003, 677) und dass ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden dürfen (BVerfG NJW 2000, 502). - OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Thüringer OLG NStZ-RR 2006, 354.