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OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 14 UFH 2/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Familiensachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Familiensachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 50; FamFG § 51
Gerichtliche Zuständigkeit für die einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses für Ansprüche auf Kindes- und Trennungsunterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 390
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 16.03.2010 - 15 UF 38/10
Zuständigkeit für ein einstweiliges Anordnungsverfahren zum Umgang und zur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 14 UFH 2/11
Diese Zuständigkeit ist allerdings nicht umfassend, sondern bezieht sich nur auf den Gegenstand der Hauptsache - die Verfahrensgegenstände müssen sich in der Sache entsprechen ( OLG Stuttgart Beschluss vom 16. März 2010, 15 UF 38/10 - FamRZ 2010, 1828 ;… Keidel/Giers § 50 FamFG Rn. 4;… Prütting/Helms- Stößer FamFG § 50 Rn. 3;… MünchKomm-Soyka § 50 FamFG Rn. 1;… Horndasch/Viefhues Kommentar zum Familienverfahrensrecht § 50 FamFG Rn. 1;… Zöller- Feskorn § 50 FamFG Rn. 3).