Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,76335
OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16 (https://dejure.org/2016,76335)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.08.2016 - 2 U 27/16 (https://dejure.org/2016,76335)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. August 2016 - 2 U 27/16 (https://dejure.org/2016,76335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,76335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 533 ; ZPO § 263
    Unzulässigkeit der Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme durch Sachverständigen ist verbindlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme durch Sachverständigen ist verbindlich! (IBR 2019, 251)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16
    Zwar stellen die Mängelbeseitigungskosten ein maßgebendes Kriterium für Abnahmefähigkeit dar (BGH BauR 2000, 1482 ; P/W/W-Leupertz/Halfmeier, BGB, 10. Aufl. § 640 Rn. 5).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten verbietet es sich aber, feste Beträge von Mängelbeseitigungskosten als Grenze anzusehen, ab der die Wesentlichkeitsschwelle überschritten wird und eine Abnahmefähigkeit ausscheidet ( BGH, Urteil vom 15.6.2000 - VII ZR 30/99 ; Kniffka- Pause-Vogel, Bauvertragsrecht, 2. Aufl. § 640 Rn. 40; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 4. Teil Rn. 4).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16
    Es handelt sich mithin um einen Leistungsbestimmungsvorbehalt, der in den unmittelbaren Anwendungsbereich der §§ 317 Abs. 1, 319 Abs. 1 S. 1 BGB fällt (vgl. BGH, Urteil vom 26.4.1991 - V ZR 61/90 -, juris).

    Offenbare Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn die Bestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit, wenn auch nicht jedermann, so doch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt ( BGH, Urteil vom 26.4.1991 -V ZR 61/90 -, juris).

  • OLG München, 15.01.2008 - 13 U 4378/07

    Bauhandwerkersicherung: Anwendbarkeit auf den Fall der Errichtung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16
    Die Beurteilung ändert sich auch nicht dadurch, dass zahlreiche unwesentliche Mängel in besonderen Einzelfällen einem wesentlichen Mangel gleichstehen und damit die Abnahmeverweigerung rechtfertigen können ( OLG München, Urteil vom 15.1.2008 - 13 U 4378/07 ).
  • BGH, 27.01.2012 - V ZR 92/11

    Vollstreckungsgegenklage und Klauselgegenklage bei Vollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2016 - 2 U 27/16
    Dass der Wortlaut des nun gestellten Antrags von dem des ursprünglichen Klageantrags abweicht, ist für die Zulässigkeit der Berufung unschädlich (vgl. BGH, Urteil vom 27.1.2012 - V ZR 92/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht