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   OLG Oldenburg, 24.01.2002 - Ss 331/01 (I 144)   

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https://dejure.org/2002,24128
OLG Oldenburg, 24.01.2002 - Ss 331/01 (I 144) (https://dejure.org/2002,24128)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.01.2002 - Ss 331/01 (I 144) (https://dejure.org/2002,24128)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - Ss 331/01 (I 144) (https://dejure.org/2002,24128)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der richterlichen Ermittlungspflicht und Darlegungspflicht; Anlass zur Prüfung verminderter Schuldfähigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2002 - Ss 331/01
    Will der Tatrichter über die bloße Warnfunktion einer früheren Verurteilung hinaus jedoch auch die Art der Tatbegehung strafschärfend heranziehen, muss er diese feststellen (BGHSt 43, 106).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93

    Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.01.2002 - Ss 331/01
    Dabei genügt indessen, wenn neben der Mitteilung des Urteilstenors eine kurze, präzise Zusammenfassung der ihm zu Grunde liegenden Tat(en) erfolgt, BGH NStZ-RR 1996, 226 [BSG 18.10.1995 - 9 RVg 1/93] .
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Dazu müssen die Umstände, in denen der Revisionsführer die Verletzung der Norm erblickt, bestimmt behauptet und nicht als nur möglich vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; KG, Urteil vom 23. Juli 2004 - (3) 1 Ss 331/01 (1/03) - und Beschluß vom 19. Mai 2004 - (5) 1 Ss 196/04 (32/04) - Meyer-Goßner, § 339 StPO Rdn. 48; jew. m. weit.
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