Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25740
OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11 (https://dejure.org/2012,25740)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.07.2012 - 13 U 118/11 (https://dejure.org/2012,25740)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11 (https://dejure.org/2012,25740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschwernis der Kündigung eines Handelsvertretervertrages aufgrund von Vorschussleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89 Abs. 1
    Erschwernis der Kündigung eines Handelsvertretervertrages aufgrund von Vorschussleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2013)

    Handelsvertreter zur Auskunft verpflichtet

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigungserschwernis, Umfang des Auskunftsanspruchs des U wegen vertragswidriger Wettbewerbstätigkeit des VV, Auskunftsanspruch, Kontaktdaten von Kunden, Name, Anschrift, Kundenanschrift, Wirtschaftsprüfervorbehalt, Konkurrenztätigkeit, Schadensersatz unechter ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine unzumutbare Kündigungserschwernis bei Zahlung von Vorschüssen an den Handelsvertreter

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09

    Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Der Beklagte verweist in diesem Zusammenhang mit Recht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2010 (VIII ZR 53/09, NJW 2010, 2509), nach dem zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen auch ein selbstständiger Versicherungsvertreter gehört und bei einer privaten Personenversicherung nicht nur die vom Betroffenen preiszugebenden gesundheitlichen Daten geschützt sind, sondern auch der Umstand, dass ein Betroffener zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken finanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, der Geheimhaltungspflicht unterfällt.

    Nach § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist es der Beklagten strafbewehrt untersagt, ohne Einwilligung des Kunden die ihr als Angehöriger eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse zu offenbaren (BGH, Urteil vom 10.02.2010, Az.: VIII ZR 53/09).

    Im Hinblick auf die Entscheidung über den Auskunftsanspruch hat der Senat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage des Umfangs der Auskunftspflicht eines Versicherungsvertreters gegenüber dem Unternehmer bei Wettbewerbsverstößen - insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2010 (VIII ZR 53/09, NJW 2010, 2509) - zugelassen.

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    a) Zur Frage, unter welchen Umständen die Zahlung rückzahlbarer Vorschüsse vom Unternehmer an einen Handelsvertreter zu einer unzulässigen Kündigungserschwernis für den Handelsvertreter führt (im Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09, VersR 2011, 526).

    Gleiches gilt bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen oder wenn dem Handelvertreter ein zinsfreies Darlehen gewährt, er aber für den Fall der Kündigung zur Zinszahlung verpflichtet wird (OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.).

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Der Schuldner eines Leistungsanspruchs kann verpflichtet sein, dem Gläubiger die zur Durchsetzung seines Rechts erforderlichen Informationen zu geben, wenn dieser sie selbst nicht anders erlangen kann und dem Schuldner die Erteilung der Auskunft unschwer möglich und zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 2. Februar 1999 - KZR 11/97, BGHZ 140, 342 = NJW 1999, 2671, zitiert nach juris, Rn. 47 m.w.N.).

    Deshalb ist ihm auch mit der Einräumung eines Wirtschaftsprüfervorbehalts, wie im Antrag der Klägerin vorgesehen, nicht geholfen (zum Wirtschaftsprüfervorbehalt siehe BGH, Urteil vom 2. Februar 1999, aaO, zitiert nach juris, Rn. 58; OLG Hamburg, Urteil vom 24. April 2006 - 5 U 133/04, OLGR 2007, 31, zitiert nach juris, Rn. 78).

  • OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08

    Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Voraussetzungen eines Erlöschens des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Dieses Interesse hat der für die C... als Vertriebsleiter tätige Beklagte, soweit möglich, zu wahren (vgl. dazu auch OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1631, 1632).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Denn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Strafvorschrift des § 203 Abs. 1 StGB sind auch dann erfüllt, wenn die Weitergabe an eine Person erfolgt, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1991 - VIII ZR 4/91, BGHZ 116, 268 = NJW 1992, zitiert nach juris, Rn. 26; Lenckner/Eisele in: Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 203 Rn. 19a; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 5643/09

    Handelsvertretervertrag: Verlängerung der Kündigungsfristen durch AGB;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Ferner verweist der Beklagte auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 29. Juli 2010 (23 U 5643/09, juris), in dem es - unter Bezugnahme auf die vorstehend genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs - heißt (aaO, Rn. 63):.
  • OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 133/04

    Urheberrechtsverletzung durch Nachbildung eines geschützten Produkts: Höhe des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Deshalb ist ihm auch mit der Einräumung eines Wirtschaftsprüfervorbehalts, wie im Antrag der Klägerin vorgesehen, nicht geholfen (zum Wirtschaftsprüfervorbehalt siehe BGH, Urteil vom 2. Februar 1999, aaO, zitiert nach juris, Rn. 58; OLG Hamburg, Urteil vom 24. April 2006 - 5 U 133/04, OLGR 2007, 31, zitiert nach juris, Rn. 78).
  • LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89

    Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Erschwerung der Kündigungsfreiheit,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11
    Lediglich ergänzend ist diesbezüglich zu erwähnen, dass die Vorschusszahlungen hier vereinbarungsgemäß keineswegs etwa nur kurzfristig oder auch nur "auslaufend", im Sinne einer "Anschubfinanzierung", sondern sehr langfristig und betraglich sogar ansteigend konzipiert waren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LG Karlsruhe, BB 1990, 1504).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in IHR 2013, 79 veröffentlicht ist, hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt, die Zusatzvereinbarung vom 30. April 2009 sei wirksam, weshalb das Handelsvertreterverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten vom 29. April 2010 beendet worden sei.
  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    Dabei kommt es insbesondere auf die Höhe der gegebenenfalls zurückzuerstattenden Zahlungen an, ferner auf den Zeitraum, für den die Zahlungen zurückzuerstatten sein sollen (vgl. Emde, aaO; ferner Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11, IHR 2013, 79, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.).

    Die nach Ziffer 4 Buchst. a der Garantievereinbarung bestehende Rückzahlungsverpflichtung ist auch gemäß § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB, § 134 BGB unwirksam, weil sie - aus den oben genannten Gründen - auch das Recht des Handelsvertreters zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund unzulässig erschwert (vgl. dazu OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.; Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11, aaO).

  • OLG Oldenburg, 30.03.2015 - 13 U 71/14

    Vereinbarung der Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschusszahlungen an

    Solche Zahlungen werden aber häufig in der Anfangsphase von Handelsvertreterverhältnissen, in der noch keine Provisionen verdient werden, als "Starthilfe" erbracht (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11, IHR 2013, 79, zitiert nach juris, Rn. 24; Daum, VersR 2014, 1430).

    Dabei kommt es insbesondere auf die Höhe der gegebenenfalls zurückzuerstattenden Zahlungen an, ferner auf den Zeitraum, für den die Zahlungen zurückzuerstatten sein sollen (vgl. Emde, aaO; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.; ferner Senatsurteil vom 24. Juli 2012, aaO, Rn. 20 ff.; Senatsurteil vom 26. November 2013, aaO, Rn. 30).

  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

    Gleiches gilt für Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung des Handelsvertreters vorsehen (vgl. OLG München, Urteil vom 9. März 2017 - 23 U 2601/16 Rn. 33, ZVertriebsR 2017, 177; OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2016 - 19 U 156/15 Rn. 23, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. März 2015 - 13 U 71/14 Rn. 20, ZVertriebsR 2015, 247; Urteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11 Rn. 20, IHR 2013, 79; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 83, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 Rn. 39, VersR 2011, 526; OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, juris Rn. 28).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Soweit das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 29.10.2009 - 11 U 36/09) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 24.7.2012 - 13 U 118/11) in den jeweils dort zu entscheidenden Fällen zu einem anderen Ergebnis gelangt sind, führt das nicht zu einer anderen Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts.
  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung,

    Dabei kommt es insbesondere auf die Höhe der ggf. zurückzuerstattenden Zahlungen an, ferner auf den Zeitraum, für den die Zahlungen zurückzuerstatten sein sollen (unter Bezugnahme auf OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11 - NJOZ 12, 2213 Tzz. 20 ff.; 26.11.2013 - 13 U 30/13 - LS 7 , NJW-RR 14, 550 Tz. 30; 30.03.2015 - 13 U 71/14 - LS 11 , NJW-RR 15, 1071).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht