Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3344
OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvente GmbH: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gründungsgesellschafter auf Erfüllung seiner Einlageverpflichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a Abs. 1 GmbHG; § 16 Abs. 3 GmbHG; § 22 Abs. 1 GmbHG; § 20 GmbHG
    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer Anteilsübertragung einer GmbH; Rückwirkende Wirksamkeit eines Anteilsübertragungsvertrages; Konkludente Geschäftsanteilsübertragung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Einlagezahlungen; Objektive ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 16 Abs. 3; 22 Abs. 1
    Keine Bewirkung der Einlagen einer GmbH durch "Zahlungskarussell"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer Anteilsübertragung einer GmbH; Rückwirkende Wirksamkeit eines Anteilsübertragungsvertrages; Konkludente Geschäftsanteilsübertragung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Einlagezahlungen; Objektive ...

  • Judicialis

    GmbHG § 9a Abs. 1; ; GmbHG § 16 Abs. 3; ; GmbHG § 22 Abs. 1; ; GmbHG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Bareinlage bei Gründung einer Einmann-GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausstehende Stammeinlage: Bargründung bei Einmann-GmbH ? Erkennbare Separierung der Einlage aus dem Vermögen des Gründers in das Vermögen der zu gründenden GmbH erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kapitalaufbringung bei Einmann-GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Erwerber, Falsche Angaben bei Eintragung, Geschäftsführer, Haftung bei Gründung GmbH, Handelsregister, Hin- und Herzahlen, Kapitalaufbringung, Notar, Vorrats-GmbH, Vorratsgesellschaften

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zum Erfordernis der Bareinlage bei Gründung einer Einmann-GmbH

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 28 (Entscheidungsanmerkung)

    Bareinlage in Bar für Einmann-GmbH

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 267
  • DB 2007, 2195
  • DB 2007, 305
  • NZG 2008, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 4St RR 1/94

    Einzahlung der Geldeinlage bei Einmann-GmbH

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • OLG Hamburg, 16.03.2001 - 11 U 190/00

    GmbH: Stammeinlage - Alleingesellschafter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Auch eine Parteivernehmung von Amts wegen wäre - selbst bei Unterstellung einer Entscheidungserheblichkeit der diesbezüglichen Darlegung des Beklagten zur weiteren Aufbewahrung des vorgezeigten Geldbetrags - nicht in Betracht gekommen, weil eine dafür erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; 1998, 814, 815; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2) nicht ersichtlich ist, sondern im Gegenteil die vorhandenen Umstände und das eigene spätere Verhalten des Beklagten gegen eine solche gesonderte Aufbewahrung des Geldbetrags für die (Vor)GmbH sprechen.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Hin und Herzahlen erfolgt und die Einlageleistung wieder an den betreffenden Gesellschafter zurückfließt (vgl. BGH NJW 2003, 825; BGHZ 125, 141, 143; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn. 10).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Auch eine Parteivernehmung von Amts wegen wäre - selbst bei Unterstellung einer Entscheidungserheblichkeit der diesbezüglichen Darlegung des Beklagten zur weiteren Aufbewahrung des vorgezeigten Geldbetrags - nicht in Betracht gekommen, weil eine dafür erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; 1998, 814, 815; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2) nicht ersichtlich ist, sondern im Gegenteil die vorhandenen Umstände und das eigene spätere Verhalten des Beklagten gegen eine solche gesonderte Aufbewahrung des Geldbetrags für die (Vor)GmbH sprechen.
  • BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05

    Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2001 - 7 U 151/00

    Bemessung der Berufungsbeschwer bei allein weiterverfolgter Zinsforderung; Zinsen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Nach herrschender, zutreffender Auffassung sind - entgegen dem Wortlaut, aber in Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Regelung des § 63 Abs. 2 AktG - in § 20 GmbHG Fälligkeitszinsen gemäß § 246 BGB (4 %) gemeint (vgl. OLG Brandenburg NZG 2001, 366, 367; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 20 GmbHG, Rn.6; Scholz/Winter/H.P. Westermann § 20 GmbHG Rn. 17; Ulmer/W.Müller, § 20 GmbHG Rn. 43).
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Hin und Herzahlen erfolgt und die Einlageleistung wieder an den betreffenden Gesellschafter zurückfließt (vgl. BGH NJW 2003, 825; BGHZ 125, 141, 143; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn. 10).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

  • RG, 11.02.1930 - II 296/29

    Bedarf es dann, wenn ein Gesellschafter, der zugleich alleiniger Geschäftsführer

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des

    Dem steht die von dem Kläger und dem Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. vom 26.07.2007 - 1 U 8/07, juris) nicht entgegen.
  • KG, 31.03.2021 - 22 W 39/21

    Voraussetzungen einer Erbringung einer Bareinlage zur endgültigen freien

    Dies setzt unabhängig von der Rechtsfähigkeit einer Einpersonen-Vor-GmbH eine objektiv erkennbare Überführung der Einlageleistung in das der Vor-GmbH zugeordnete Sondervermögen voraus (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 -, juris Rdn. 35; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 16. März 2001 - 11 U 190/00 -, juris Rdn. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 4St RR 1/94 -, juris Rdn. 24; Münchener Kommentar zum GmbHG/Herrler, 3. Aufl., § 7 Rdn. 102; Scholz/Veil, GmbHG, 12. Aufl., § 7 Rdn. 31; Roth/Altmeppen, GmbHG, § 9 Rdn. 24).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 4 U 30/20

    Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils; Erfüllung der Pflicht zur

    Die Erfüllung der Einlagepflicht setzt voraus, dass der geleistete Einlagebetrag dem Vermögen der Gesellschaft endgültig und uneingeschränkt zu deren freier Verfügung zugeflossen ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 - 1 U 8/07 -, juris Rn. 54; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl. 2020, § 19 Rn. 12).
  • FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20

    Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % bei konkludenter Einforderung des erhöhten

    Nach zutreffender Auffassung sind - entgegen dem Wortlaut, aber in Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Regelung des § 63 Absatz 2 AktG, der einen festen Zinssatz von 5 % p.a. vorsieht - in § 20 GmbHG Fälligkeitszinsen gemeint, deren Höhe sich nach § 246 BGB richtet, der den Zins auf § 4 % p.a. bestimmt (so ausdrücklich auch Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 1 U 8/07, NZG 2008, 32 mit weiteren Nachweisen), weil kein anderer Zinssatz bestimmt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht