Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung bei Diebstahlfalls - falsche KM-Angabe
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 28 Abs. 2; VVG § 28 Abs. 3
Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung kommt nur bei einem messbaren Nachteil für den Versicherer in Betracht. Mit Anmerkung: von Mike Weitzel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht - Anforderungen an den Kausalitätsgegenbeweis des § 28 Abs. 3 S. 1 VVG
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11
- OLG Oldenburg, 04.07.2011 - 5 U 27/11
Papierfundstellen
- VersR 2011, 1437
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10
Versicherungsvertrag: Leistungspflicht des Versicherers trotz Falschangaben des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11
Durch die Anwendung der Grundsätze der Relevanzrechtsprechung würde hier die ursprüngliche Intention der Relevanzrechtsprechung, die harte Sanktion der Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung abzumildern, ins Gegenteil verkehrt (vgl. KG Berlin, RuS 2011, Seite 15 ff.).Dieser Auffassung ist auch das Kammergericht Berlin im Beschluss vom 09.11.2010 gefolgt (RuS 2011, Seite 15 ff.).
- BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11
Der Klägerin kommt hierbei eine Beweiserleichterung zugute, die auf einer dem Versicherungsvertrag innewohnenden Verschiebung des Eintrittsrisikos im Wege der materiell rechtlichen Risikozuweisung beruht (BGH MDR 1999, Seite 1502 ff.; BGH, VersR 2002, Seite 431 ff.).Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des BGH vom 30.01.2002 (VersR 2002, Seite 431 ff.) beruft, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
- BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11
Das Berufungsgericht überprüft sie nur darauf, ob die Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt und ob die Abwägung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugt (vgl. BGH NJW 2004, 2751). - BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2011 - 5 U 27/11
Der Klägerin kommt hierbei eine Beweiserleichterung zugute, die auf einer dem Versicherungsvertrag innewohnenden Verschiebung des Eintrittsrisikos im Wege der materiell rechtlichen Risikozuweisung beruht (BGH MDR 1999, Seite 1502 ff.; BGH, VersR 2002, Seite 431 ff.).