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   OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14   

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https://dejure.org/2014,42331
OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14 (https://dejure.org/2014,42331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.08.2014 - 1 Ws 399/14 (https://dejure.org/2014,42331)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. August 2014 - 1 Ws 399/14 (https://dejure.org/2014,42331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 454 Abs. 2; StPO § 456a Abs. 2 S. 3; StPO § 458 Abs. 2; StPO § 462 Abs. 1; StPO § 462a Abs. 1
    Aussetzen der Nachholung der Strafvollstreckung bei Einreise in die Bundesrepublik zwecks Exploration durch einen Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzen der Nachholung der Strafvollstreckung bei Einreise in die Bundesrepublik zwecks Exploration durch einen Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzen der Nachholung der Strafvollstreckung bei Einreise in die Bundesrepublik zwecks Exploration durch einen Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de

    Aussetzen der Nachholung der Strafvollstreckung bei Einreise in die Bundesrepublik zwecks Exploration durch einen Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungshaftbefehl - und seine (zeitweise) Aufhebung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorübergehende Aussetzung der Nachholung der Vollstreckung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 156
  • NStZ-RR 2015, 5
  • StV 2019, 636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 28.04.2009 - 1 Ws 260/09

    Zulässigkeit der Nachholung der Strafvollstreckung bei befristeter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14
    Damit handelt es sich um die Geltendmachung von Einwendungen im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 1 Ws 260/09 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2010 - 4 Ws 213/10 - jeweils bei juris).

    Ferner sind nur besonders gewichtige Gründe des Verurteilten geeignet, der grundsätzlich angezeigten Durchsetzung des staatlichen Strafvollstreckungsanspruchs entgegen zu stehen (allg. Ansicht, vgl. Senatsentscheidung vom 28. April 2009, aaO.).

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03

    Auslieferung; Vollzugszwecke (Resozialisierung; Verwirklichung mit ausreichender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14
    Grund hierfür ist neben dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit in der Bundesrepublik verbleibenden Verurteilten auch, dass die Freiheitsstrafe mit der Rückkehr des Verurteilten ihre Funktion der Sicherung und Resozialisierung wiedererlangt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. November 2000 - 3 VAs 45/00, juris), die bei einem zunächst erfolgten Absehen von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456a Abs. 1 StPO gegenüber dem Gesichtspunkt der Entlastung des Strafvollzuges zurückgestellt worden waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Oktober 2003 - 2 BvR 1497/03 -, juris Rn. 4).
  • OLG Bremen, 11.03.2010 - Ws 201/09
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14
    Denn selbst für den Fall, dass der Verurteilte zuvor abgeschoben und von der weiteren Vollstreckung zunächst gemäß § 456a Abs. 1 StPO abgesehen worden war, ist - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - die Einholung eines Sachverständigengutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Strafrestaussetzung gemäß § 57 StGB vorliegen, nicht entbehrlich (vgl. etwa OLG Bremen, Beschluss vom 11. März 2010 - Ws 201/09 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2000 - 3 VAs 45/00

    Rückkehr eines abgeschobenen Straftäters in die Bundesrepublik: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14
    Grund hierfür ist neben dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit in der Bundesrepublik verbleibenden Verurteilten auch, dass die Freiheitsstrafe mit der Rückkehr des Verurteilten ihre Funktion der Sicherung und Resozialisierung wiedererlangt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. November 2000 - 3 VAs 45/00, juris), die bei einem zunächst erfolgten Absehen von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456a Abs. 1 StPO gegenüber dem Gesichtspunkt der Entlastung des Strafvollzuges zurückgestellt worden waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 09. Oktober 2003 - 2 BvR 1497/03 -, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 4 Ws 213/10

    Strafvollstreckung: Auslegung des Antrags eines abgeschobenen Verurteilten in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2014 - 1 Ws 399/14
    Damit handelt es sich um die Geltendmachung von Einwendungen im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 1 Ws 260/09 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2010 - 4 Ws 213/10 - jeweils bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 2 Ws 158/15

    Nachholung der Strafvollstreckung bei legaler Rückkehr eines ausgewiesenen

    Ohne besondere Umstände verdichtet sich deshalb das Vollstreckungsrecht zur Vollstreckungspflicht (vgl. Senat Die Justiz 1999, 345; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123; OLG Oldenburg StraFo 2015, 84; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 456a Rn. 6; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 456a Rn. 22).
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