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   OLG Oldenburg, 28.02.2012 - 2 U 62/11   

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https://dejure.org/2012,62118
OLG Oldenburg, 28.02.2012 - 2 U 62/11 (https://dejure.org/2012,62118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 2 U 62/11 (https://dejure.org/2012,62118)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 2 U 62/11 (https://dejure.org/2012,62118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ersatz des durch die mangelhafte Ausführung der Fliesenverlegearbeiten in einem Gebäude entstandenen Schadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des durch die mangelhafte Ausführung der Fliesenverlegearbeiten in einem Gebäude entstandenen Schadens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entkoppelungssysteme entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entkoppelungsmatten entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik! (IBR 2014, 539)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90

    Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2012 - 2 U 62/11
    Es muss sichergestellt sein, dass sich das Grundurteil nicht im Nachhinein, wenn die haftungsausfüllende Kausalität im Betragsverfahren verneint werden muss, als ein lediglich die Erledigung des Rechtsstreits verzögernder Umweg erweist (BGH, NJW-RR 91, 599 [BGH 16.01.1991 - VIII ZR 14/90] ; s. auch BGH, NJW 95, 1550; s.a. Zöller-Vollkommer, 29. Aufl., § 304 RN. 1 f).
  • OLG Hamm, 04.05.1995 - 17 U 25/94

    Anerkannte Regeln der Technik bei Altbau

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.2012 - 2 U 62/11
    Dabei gilt aber, dass ohne besondere Vereinbarung oder Hinweise im Vertrag bei der vollständigen Erneuerung von Bauteilen grundsätzlich die Einhaltung dieser Regeln vereinbart ist (OLG Hamm, NJW-RR 96, 213 [OLG Hamm 04.05.1995 - 17 U 25/94] ).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Danach wäre eine Anerkennung in der Theorie und Praxis erforderlich, und zwar abgestellt auf den jeweiligen Einzelfall (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urt. v. 28.02.2010, 2 U 62/11 - Juris Rn. 38; Busche in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 633 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, 72. AL, Juli 2011, § 3 Rn. 48; jurisPK-BGB/Genius, 2014, § 633 BGB Rn. 29).

    Insbesondere dürfen solche technischen Regeln in der Wissenschaft keinem Meinungsstreit ausgesetzt sein, müssen damit als theoretisch richtig feststehen sowie in dem Kreis der maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und auf Grund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sein (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 28.02.2010, 2 U 62/11 - Juris Rn. 38; Busche, in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 633 Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).

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