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   OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93 - 54 Js 31448/92   

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https://dejure.org/1993,3116
OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93 - 54 Js 31448/92 (https://dejure.org/1993,3116)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.03.1993 - Ss 91/93 - 54 Js 31448/92 (https://dejure.org/1993,3116)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. März 1993 - Ss 91/93 - 54 Js 31448/92 (https://dejure.org/1993,3116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 BKatV ; § 265 StPO ; § 25 StVG
    Bußgeldverfahren; Verhängen eines Fahrverbots; Hinweispflicht des Tatrichters; Grundsatz des fairen Verfahrens; Regelverstöße; Außergewöhnliche Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren; Verhängen eines Fahrverbots; Hinweispflicht des Tatrichters; Grundsatz des fairen Verfahrens; Regelverstöße; Außergewöhnliche Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1; StPO § 265; StVG § 25

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3213 (Ls.)
  • NZV 1993, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93
    Auf diese Zusage durfte der Verteidiger ungeachtet der Tatsache, daß sie außerhalb der Hauptverhandlung abgegeben worden war, grundsätzlich vertrauen ( vgl. BGHSt 36, 210, 214 ).

    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich aus dem Gebot des fairen Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Verfahrenssituationen anerkannt hat ( vgl. BGHSt 36, 210, 216 mit weiteren Hinweisen ).

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93
    Die Regelung in § 265 StPO ist zudem auch unter Berücksichtigung der zu ihr entwickelten umfangreichen Kasuistik nicht als eine Art Generalklausel zum Schutz des Betroffenen vor jeglicher Überraschung anzusehen ( vgl. BGHSt 29, 274, 278 ).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93
    Erst wenn eine solche Möglichkeit ausscheidet, wäre daran zu denken, von der Anordnung abzusehen ( vgl. Beschluß des Senats vom 2. Dezember 1992 - Ss 385/92 -, NdsRpfl. 1993, 53, 54 ) .
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93
    Bei Verstößen der vorliegenden Art ( Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit um 51 km/h sowie zusätzliches Nichteinhalten des Abstands in einem besonders krassen Ausmaß ) ist die Anordnung eines Fahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung regelmäßig zulässig, ohne daß es näherer Feststellungen dazu bedarf, ob der durch die Maßnahme angestrebte Erfolg auch mit einer erhöhten Geldbuße erreicht werden kann, wobei das Gericht sich jedoch ausweislich der Entscheidungsgründe der Bedeutung der Anordnung für den Betroffenen bewußt gewesen sein muß ( vgl. BGHSt 38, 125 f., 38, 231 ).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
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