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   OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98   

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https://dejure.org/1999,2514
OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98 (https://dejure.org/1999,2514)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.1999 - 5 U 167/98 (https://dejure.org/1999,2514)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 1999 - 5 U 167/98 (https://dejure.org/1999,2514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient; Risiko; Aufklärungspflicht; Schlüssigkeit; Eingriff; Vergleichbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Arzt; Patient; Risiko; Aufklärungspflicht; Schlüssigkeit; Eingriff; Vergleichbarkeit

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die schlüssige Darstellung eines Entscheidungskonflikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - intraartikuläre Injektion - Entscheidungskonflikt bei ausreichender Risikoaufklärung - Schlüssigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 23
  • VersR 2000, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
    a) Zwar hat der Beklagte den Beweis nicht führen können, den Kläger über das wenn auch äußerst geringe Risiko einer Infektion bei derartigen Injektionen aufgeklärt zu haben, was im Hinblick auf eine wirksame Einwilligung in den ärztlichen Eingriff indes erforderlich war (vgl. BGHZ 106, 391; BGH VersR 1991, 777; 1994, 1302).

    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).

  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).

    Zwar sind grundsätzlich an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1991, 1543; 2342; 2344; 1992, 2351).

  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98
    Der Kläger hat diesen Einwand des Beklagten, er hätte auch bei ausreichender Aufklärung die Einwilligung zur Injektion erteilt, nicht entkräftet, denn er hat nicht glaubhaft gemacht, daß er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte (vgl. BGHZ 90, 103, 105 ff; 106, 153, 157; 106, 391, 394; BGH NJW 1976, 363 ff.; 1979, 1933, 1934; 1980, 1905, 1907; 1980, 2751, 2753; 1981, 633; 1988, 763 ff; 1990, 2928 ff; 1991, 1543, 1544; 1992, 2351).
  • OLG Dresden, 28.03.2018 - 4 U 23/18

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen

    Schließlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Kläger sich selbst in Ansehung der erlittenen Dauerschäden rund drei Jahre später einem vergleichbaren Eingriff am rechten Knie ausgesetzt hat, indem er auch dort eine Arthroskopie durchführen ließ (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2000, 232; OLG Köln, Urteil vom 21.07.2003 - 5 U 75/03).
  • LG Osnabrück, 18.09.2002 - 2 O 1190/01

    Kausalität eines ärztlichen Behandlungsfehlers für einen Schaden als Folge einer

    Hinsichtlich eines Entscheidungskonfliktes ist von der Patientin vorzutragen, in welcher persönlichen Entscheidungssituation sie sich bei vollständiger ordnungsgemäßer Aufklärung befunden hätte und ob sie diese Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ihre Einwilligung zu erteilen oder nicht (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, S. 23 [OLG Oldenburg 30.03.1999 - 5 U 167/98] ; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, S. 904 [OLG Stuttgart 20.07.1999 - 14 U 1/99] ).
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