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   OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01   

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https://dejure.org/2002,1924
OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01 (https://dejure.org/2002,1924)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.04.2002 - 12 UF 202/01 (https://dejure.org/2002,1924)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. April 2002 - 12 UF 202/01 (https://dejure.org/2002,1924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Geldwerte Vorteile für gegenüber einem neuen Lebenspartner erbrachte Versorgungsleistungen sind entgegen der Rechtsprechung des BGH nicht in eine Differenzberechnung einzustellen.

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Bewertung der gegenüber einem neuen Lebenspartner erbrachten Versorgungsleistungen für den Bedarf des Unterhaltspflichtigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf

  • Judicialis

    BGB § 1578

  • RA Kotz

    Differenzmethode gilt nicht für Versorgungsleistungen in neuer Partnerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578
    Anrechnung von geldwerten Vorteilen (Versorgungsleistungen) auf den Unterhaltsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen aus nachehelicher Partnerschaft voll auf Unterhaltsanspruch anrechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Abweichend von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. September 2001 (FamRZ 2001, 1693) folgt der Senat dabei der Rechenweise des erstinstanzlichen Gerichts.

    Insbesondere verbietet sich die Gleichsetzung mit einem Einkommen aus einer Tätigkeit als Haushälterin (so BGH FamRZ 2001, 1693 [1694]).

    Auch noch aus einem anderen Grund führt der vom BGH in seinem Urteil vom 05. September 2001 (FamRZ 2001, 1693) eingeschlagene Weg im Ergebnis zu keinem anderen Unterhaltsbedarf.

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86

    Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Es handelt sich vielmehr um eine besondere Art anderweitiger Deckung des Unterhaltsbedarfs, "den unberücksichtigt zu lassen unbillig erschiene" (so BGH FamRZ 1987, 1011 [1013]; BGH FamRZ 1988, 259 [263]).

    Um ein derartiges Erwerbseinkommen oder einen mit einem solchen Einkommen vergleichbaren Vorteil geht es bei den Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aber gerade nicht (BGH FamRZ 1988, 259 [263]).

    Aus guten Gründen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bislang die Auffassung vertreten, dass es sich bei derartigen Versorgungsleistungen nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Dekkung des Unterhaltsbedarfs handele (BGH FamRZ 1988, 259 [263]; FamRZ 1995, 343).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Demgemäß ist es folgerichtig, das Einkommen, welches der den Haushalt führenden Partner nach dem Scheitern der Ehe durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erzielt, als ein an die Stelle früherer Haushaltstätigkeit getretenes Surrogat anzusehen (BVerfG Beschluß vom 05. Februar 2002, FamRZ 2002, 527; BGH NJW 2001, 2254).

    Denn Zeiten der Kindererziehung werden nach den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen nur noch als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit angesehen (BVerfG Beschluß vom 05. Februar 2002 FamRZ 2002, 527 [530]).

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Während der Gegenwert der erbrachten Zuwendungen anfangs noch als Einkommen betrachtet wurde (vgl. BGH NJW 1980, 126), ist in späteren Entscheidungen klargestellt worden, dass es sich hierbei nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit handelt und auch eine Gleichsetzung mit Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit nicht in Betracht kommt (BGH NJW 1987, 3129; BGH FamRZ 1988, 263).

    Zum einen besteht auf die Zuwendung - anders als beim Erwerbseinkommen - keinerlei Rechtsanspruch (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 879 [880] BGH NJW 1987, 3129 [3130]).).

  • OLG Köln, 06.08.2001 - 14 WF 107/01

    Berücksichtigung von Erwerbseinkünften neben der Betreuung zweier minderjähriger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Hiernach sind die wirtschaftlichen Vorteile aus der neuen Beziehung der Klägerin nicht in eine Differenzberechnung einzustellen, sondern entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bedarfsmindernd anzurechnen (ebenso OLG Köln FamRZ 2002, 463; Scholz FamRZ 2001, 1064).

    Bei einem nach Auffassung des Senats entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Einbeziehung der geldwerten Vorteile zu bestimmenden Bedarf sind die in Rede stehenden Vorteile daher im Wege des Abzugs auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen (so auch Scholz FamRZ 2001, 1064; OLG Köln Beschluß v. 06. August 2001 NJW 2001, 3716; zustimmend Miesen FF Sonderheft 2001 S. 11).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80

    Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Versorgungs und Betreuungsleistungen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft für einen neuen Partner erbracht werden, stellen nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Vermögenswert dar, dessen Gegenwert dem Bedürftigen im angemessenen Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist (grundlegend BGH NJW 1980, 124, 126; BGH FamRZ 1980, 879).

    Zum einen besteht auf die Zuwendung - anders als beim Erwerbseinkommen - keinerlei Rechtsanspruch (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 879 [880] BGH NJW 1987, 3129 [3130]).).

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Hierzu gibt es im Schadensrecht eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 50, 304; NJW 1974, 1651; BGH NJW-RR 1990, 34; SchulzBorck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93

    Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Aus guten Gründen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bislang die Auffassung vertreten, dass es sich bei derartigen Versorgungsleistungen nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, sondern um eine besondere Art anderweitiger Dekkung des Unterhaltsbedarfs handele (BGH FamRZ 1988, 259 [263]; FamRZ 1995, 343).
  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Hierzu gibt es im Schadensrecht eine gefestigte Rechtsprechung (vgl. BGHZ 50, 304; NJW 1974, 1651; BGH NJW-RR 1990, 34; SchulzBorck/Hofmann, Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
    Vor diesem Hintergrund erscheint die Annahme, die Versorgung des neuen Partners sei gleichsam das Surrogat für die Haushaltsführung in der Ehe, nicht vertretbar (so allerdings Born FamRZ 2001, 187, der von einem "Surrogat erster Klasse" spricht).
  • KG, 01.02.2002 - 3 UF 184/01

    Berücksichtigung von auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renten bei der

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

  • BGH, 10.01.2001 - XII ZR 41/00

    Türkisches Recht - Nichtigkeit einer Ehe - Nochmalige Heirat - Auflösung einer

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86

    Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der

  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02

    Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 1488 ff. veröffentlicht ist, hat die Revision wegen der Bewertung der Versorgungsleistungen für den neuen Lebenspartner im Wege der Anrechnungsmethode zugelassen.
  • OLG München, 23.05.2003 - 16 UF 783/03

    Berücksichtigung der Haushaltsführung für einen neuen Lebensgefährten bei der

    Hieran wurde bereits vom OLG Oldenburg überzeugend Kritik geübt (OLG Oldenburg FamRZ 2002, 1488*), das Problem liegt deshalb dem BGH nochmals zur Entscheidung vor.
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