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   OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11   

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https://dejure.org/2011,12541
OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,12541)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.06.2011 - 1 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,12541)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 1 Ws 282/11 (https://dejure.org/2011,12541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 67d Abs. 6 S. 1 2. Alt. StGB
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines mittelschweren Sexualdelikts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines mittelschweren Sexualdelikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 2
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen eines mittelschweren Sexualdelikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 307
  • StV 2011, 680
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (vgl. Senat StV 2008, 593 [OLG Oldenburg 01.09.2008 - 1 Ws 488/08] . KG StV 2007, 432 [KG Berlin 07.06.2007 - 2 Ws 330/07] ).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (vgl. Senat StV 2008, 593 [OLG Oldenburg 01.09.2008 - 1 Ws 488/08] . KG StV 2007, 432 [KG Berlin 07.06.2007 - 2 Ws 330/07] ).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat durch Beschluss vom 30. Juni 2011 (Az.: 1 Ws 282/11) die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum 31. August 2011 im Hinblick auf das zu beachtende Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit für erledigt erklärt.
  • OLG Frankfurt, 04.01.2013 - 3 Ws 717/12

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Zusammenhang mit

    Die Erledigung tritt allerdings erst zum 1. Juli 2013 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung des ansonsten wohnungslosen Untergebrachten zu geben (vgl. Senat aaO; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer Maßregel

    Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 3 Ws 135/14

    Unterbringung: Abwägung Freiheitsanspruch des Untergebrachten und

    Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem ... 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat durch Beschluss vom 30. Juni 2011 (Az.: 1 Ws 282/11) die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum 31. August 2011 im Hinblick auf das zu beachtende Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit für erledigt erklärt.
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