Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Versicherungsvertrag: Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Feuerversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs 3 VVG
Bereicherungsklage; Rückforderung; Vorauszahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung des Versicherers von erbrachten Vorauszahlungen; Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Versicherungnehmers; Ausschluss von Ansprüchen gem. § 12 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Anwendbarkeit des § 12 Abs. 2 VVG auf Bereicherungsansprüche
- Judicialis
VVG § 12 Abs. 3
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3
Klageausschlussfrist gilt nicht für Rückforderungsansprüche des Versicherers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 12 Abs. 3
Rückforderung bereits erbrachter Versicherungsleistungen durch den Versicherer und Notwendigkeit einer negativen Festestellungsklage durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Deckungsklage
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 01.06.2005 - 13 O 2972/04
- OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 105
- MDR 2006, 393
- MDR 2006, 393 (Volltext mit red. LS)
- VersR 2006, 102
- VersR 2006, 102 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 08.10.1993 - 20 U 339/92
Anspruch auf Rückzahlung einer Kaskoentschädigung ; Vorliegen der Verletzung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05
Es ist zwar anerkannt, dass sich der Versicherer nicht auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG berufen kann, wenn er zunächst Leistungen erbringt, diese später aber wieder zurückfordert (…Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 Rz. 54;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 87;… Versicherungsrechts-Handbuch/Schlegelmilch, § 21 Rz. 189), denn in diesem Fall geht es nicht (mehr) um einen vom Versicherungsnehmer gegen den Versicherer geltend gemachten Anspruch auf Leistung, sondern um den Bereicherungsanspruch des Versicherers aus § 812 BGB gegen den Versicherungsnehmer, auf den § 12 VVG keine Anwendung findet (OLG Frankfurt RuS 1990, 361; OLG Hamm VersR 1994, 1169;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 38). - OLG Frankfurt, 14.04.1988 - 3 U 24/87
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05
Es ist zwar anerkannt, dass sich der Versicherer nicht auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG berufen kann, wenn er zunächst Leistungen erbringt, diese später aber wieder zurückfordert (…Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 Rz. 54;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 87;… Versicherungsrechts-Handbuch/Schlegelmilch, § 21 Rz. 189), denn in diesem Fall geht es nicht (mehr) um einen vom Versicherungsnehmer gegen den Versicherer geltend gemachten Anspruch auf Leistung, sondern um den Bereicherungsanspruch des Versicherers aus § 812 BGB gegen den Versicherungsnehmer, auf den § 12 VVG keine Anwendung findet (OLG Frankfurt RuS 1990, 361; OLG Hamm VersR 1994, 1169;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 38).