Rechtsprechung
OLG Rostock, 02.03.2004 - 12 U 6/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 589, 585 ff., 594e, 543, 596, 985
Fristlose Kündigung eines Landpachtvertrages bei Einbringung in GbR und Veräußerung der GbR-Anteile an Dritte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe von landschaftlichwirtschaftlich genutzten Flächen; Beendigung des Pachtverhältnisses durch außerordentliche Kündigung; Überlassen des Pachtgegenstandes ohne Erlaubnis des Verpächters an Dritte als außerordentlicher Kündigungsgrund; Überlassungsverbot zum ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Herausgabeanspruch des Eigentümers nach Übertragung landwirtschaftlich genutzter Pachtflächen durch Gesellschafterwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neubrandenburg, 06.12.2002 - Lw 26/02
- OLG Rostock, 02.03.2004 - 12 U 6/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2004 - 12 U 6/02
Trotz der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2001, 1056 ff) besitzt § 736 ZPO einen eigenständigen Rechtsgehalt.Die Bestimmung ist so zu verstehen, dass der Gläubiger nicht nur mit einem Titel gegen die Gesellschaft als Partei in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken kann, sondern auch mit einem Titel gegen alle einzelnen Gesellschafter aus ihrer persönlichen Mithaftung (BGH, a. a. O., S.1060, vgl. auch Karsten Schmidt, Die BGB-Außengesellschaft: rechts- und parteifähig - Besprechung des Grundlagenurteils II ZR 331/00 vom 29.01.2001, NJW 2001, 993, 1000).
- BGH, 15.12.1980 - II ZR 52/80
Genehmigung der Änderung eines von einer BGB -Gesellschaft vollmachtlos …
Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2004 - 12 U 6/02
Zwar hat der Bundesgerichtshof der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in seiner Entscheidung die Rechtsfähigkeit zugebilligt, was u. a. zur Folge hat, dass ein Wechsel im Mitgliederbestand keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse hat (vgl. BGHZ 79, 374 [378f.]). - OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 10 U 216/01
Vertretung einer Gesellschaft bei Verweigerung der Mitwirkung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 02.03.2004 - 12 U 6/02
Deshalb kann die vom Beklagtenvertreter zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 19.12.2002, Az.: 10 U 216/01), die ein Mietverhältnis über Gewerberäume betrifft, nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden (s. o.).
- OLG Braunschweig, 08.12.2009 - 2 U 53/09
Formularmäßige Vereinbarung derÜbertragung von Zahlungsansprüchen aus der …
Bei einem Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft kommt es auf die Umstände an (vgl. OLG Rostock AUR 2004, 403ff [OLG Rostock 02.03.2004 - 12 U 6/02] zitiert nach Juris).