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   OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05   

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https://dejure.org/2008,14692
OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05 (https://dejure.org/2008,14692)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.12.2008 - 2 U 58/05 (https://dejure.org/2008,14692)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 2 U 58/05 (https://dejure.org/2008,14692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 631 BGB; §§ 10, 15, 15, 8 HOAI

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 15 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Begriff der Grundlagenermittlung der Vorplanung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 15
    Umfang der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 15 HOAI; Begriff der Grundlagenermittlung der Vorplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarermittlung durch Kostenschätzung nach DIN 276?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarermittlung auch durch Kostenschätzung nach DIN 276 (1993) möglich? (IBR 2010, 1105)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was sind die Ziele der Leistungsphasen 2 bzw. 3 des § 15 HOAI a.F.? (IBR 2010, 34)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05
    Der Beklagte hat innerhalb der nach Treu und Glauben angemessenen Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vom 17.07.2003 nicht hinreichend konkret gerügt, dass und welche Einzelheiten er hinsichtlich der Prüfbarkeit der Schlussrechnung beanstandet (BGHZ 157, 118).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05
    § 4 HOAI ist auf einen Vergleich, der nach dem Ende der Architektentätigkeit über die Vergütung geschlossen wird, nicht anwendbar (BGH BauR 2001, 1612; BauR 1987, 112).
  • BGH, 21.06.2001 - VII ZR 435/99

    Anwendung auf Vergleich

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05
    § 4 HOAI ist auf einen Vergleich, der nach dem Ende der Architektentätigkeit über die Vergütung geschlossen wird, nicht anwendbar (BGH BauR 2001, 1612; BauR 1987, 112).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05
    Fehlt es an einer Orientierung des vereinbarten Leistungsumfangs an den Leistungsphasen des § 15 HOAI, sind Umfang und Inhalt der geschuldeten Architektenleistung nach dem Vertragsrecht des BGB durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW 2004, 2588).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05
    Sie sind bei der Bewertung der erbrachten Leistungen nicht zu berücksichtigen (BGH BauR 2005, 400).
  • BGH, 17.01.1991 - VII ZR 47/90

    Planungspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05
    Ziel der Vorplanung ist es, dem Auftraggeber Hilfen und Grundlagen für die Entscheidung über die weitere Durchführung des Vorhabens zu vermitteln, insbesondere im Hinblick auf den wirtschaftlichen Rahmen des Projekts (vgl. BGH NJW-RR 1991, 664).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher

    Insoweit muss sich die Klägerin entgegenhalten lassen, dass einer Abklärung der reinen Finanzierbarkeit eines Vorhabens regelmäßig die Leistungsphasen 1 und 2 dienen (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 03.12.2008 - 2 U 58/05 -, juris,), und es zu diesem Zwecke einer weitergehenden Beauftragung bis hin zur Leistungsphase 6 nicht notwendig bedarf.
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