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   OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17   

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OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 (https://dejure.org/2017,51788)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 (https://dejure.org/2017,51788)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 20 Ws 293/17 (https://dejure.org/2017,51788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 309 Abs 2 StPO, § 459d Abs 1 Nr 1 StPO vom 15.07.2015, § 459g Abs 2 StPO vom 17.07.2015, § 459h StPO, § 462 Abs 1 S 1 StPO
    Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach Strafrestaussetzung: Entscheidungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer im Übergangsfall; Verbrauch der Begründung früherer, abgelehnter Anträge des Verurteilten; Abgabe künftiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 15.12.2005 - 1 Ws 441/05

    Unterbleiben der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Es geht in dem Verfahren nach § 459g Abs. 2 StPO a.F, § 459d StPO nicht um die Frage, ob dem Verurteilten die dem Justizfiskus aus der angeordneten Nebenfolge erwachsene Forderung (teilweise) erlassen oder ob ihm Zahlungserleichterung gewährt wird (vgl. BT-Drucks. 7/550 S. 311; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 459d Rdz. 2), worüber sonst in der Tat zunächst die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hätte, sondern darum, ob die rechtskräftige Verfallsanordnung des erkennenden Gerichts nachträglich zu korrigieren ist, um auf diese Weise für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 2 Ws 5/16 -, Rdz. 5 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 1 Ws 441/05 -, Rdz. 15 in juris).

    Das öffentliche Interesse an der Vollstreckung der neben der Freiheitsstrafe rechtskräftig angeordneten Nebenfolge darf nur vernachlässigt und ihr Unterbleiben nur angeordnet werden, wenn andernfalls die Resozialisierung des Verurteilten ernsthaft gefährdet wäre (OLG Jena, NStZ-RR 2006, 286; OLG Koblenz MDR 1981, 870; KG Berlin a.a.O. m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a.a.O.).

  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Gemäß § 459g Abs. 2 StPO a.F, § 459d Abs. 1 Nr. 1 StPO kann von der Vollstreckung der Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten, wozu auch die Anordnung des Verfalls von Wertersatz nach § 73a StGB a.F. gehört (BGH NStZ 2012, 382, 383; KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 459g Rdz. 11), abgesehen werden, wenn in demselben Verfahren eine verhängte Freiheitsstrafe oder - wie hier - deren restliche Vollstreckung nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. § 459d Rdz. 5) und die Vollstreckung der Nebenfolge die Wiedereingliederung des Verurteilten erschweren kann.
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Diese Möglichkeit ist nicht auf die in § 458 Abs. 1 StPO bezeichneten Fragen beschränkt, sondern besteht auch dann, wenn es um andere nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung geht, die mit der Anlassverurteilung in engem sachlichen Zusammenhang stehen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05 -, BGHSt 50, 373-387; Rdz. 41 in juris).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Da der Gesetzgeber mit § 459g Abs. 2 a.F. StPO zugleich an die Grundsätze anknüpft, die in § 73c a.F. StGB zum Ausdruck kommen (vgl. BT-Drucks a.a.O. S. 311), dienen die § 459g Abs. 2 a.F., § 459d StPO (ebenso wie § 73c a.F. StGB) dazu, einer nach Rechtskraft eintretenden Verletzung der Grundsätze der Billigkeit und des Übermaßverbots entgegenzutreten (vgl. BGH NStZ 1995, 495).
  • OLG Koblenz, 15.05.1981 - 1 Ws 242/81
    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Das öffentliche Interesse an der Vollstreckung der neben der Freiheitsstrafe rechtskräftig angeordneten Nebenfolge darf nur vernachlässigt und ihr Unterbleiben nur angeordnet werden, wenn andernfalls die Resozialisierung des Verurteilten ernsthaft gefährdet wäre (OLG Jena, NStZ-RR 2006, 286; OLG Koblenz MDR 1981, 870; KG Berlin a.a.O. m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14

    Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    aa) Der Zweck der Regelung besteht nach der Zielsetzung des Gesetzgebers darin, solchen für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte, weil sie erst nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150 m.w.N.; vgl. auch BT-Drucks 7/550 S. 310 f.).
  • OLG Hamburg, 18.01.2017 - 2 Ws 258/16

    Vollstreckung des Anordnung eines Wertersatzverfalls: Anordnung des Unterbleibens

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Die Vorschrift des § 459d StPO begründet deshalb schon nach ihrem Wortlaut eine originäre Entscheidungszuständigkeit des Gerichts, weshalb der Verurteilte seinen Antrag dort unmittelbar stellen kann, wohingegen die Vollstreckungsbehörde eine solche Entscheidung lediglich von Amts wegen anregen könnte und ansonsten nur zu dem Antrag anzuhören ist (LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 459d Rdz. 12; SK-Paeffgen, StPO, 4. Aufl., § 459d Rdz. 9; so im Ergebnis auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 2 Ws 258/16 -, juris und KG Berlin a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 14.09.1977 - 1 Ws 462/77
    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Zu einem solchen abändernden Eingriff in ein rechtskräftiges Urteil, der de facto einem teilweisen Straferlass gleichkommt (OLG Hamm, JMBlNW 1976, 107; OLG Koblenz MDR 1978, 248), ist die Staatsanwaltschaft nicht befugt.
  • BGH, 04.11.1981 - 2 ARs 297/81

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nach Erledigung der Vollstreckung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Die nach § 462 Abs. 1 Satz 1, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO zuständige Strafvollstreckungskammer (vgl. BGH, Beschluss vom 04. November 1981 - 2 ARs 297/81 -, BGHSt 30, 263-265; Rdz. 5 ff. in juris) hat es im Ergebnis zu Recht abgelehnt, das Unterbleiben der Vollstreckung des angeordneten Verfalls von Wertersatz anzuordnen.
  • KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16

    Absehen von der Vollstreckung des Verfalls

    Auszug aus OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
    Es geht in dem Verfahren nach § 459g Abs. 2 StPO a.F, § 459d StPO nicht um die Frage, ob dem Verurteilten die dem Justizfiskus aus der angeordneten Nebenfolge erwachsene Forderung (teilweise) erlassen oder ob ihm Zahlungserleichterung gewährt wird (vgl. BT-Drucks. 7/550 S. 311; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 459d Rdz. 2), worüber sonst in der Tat zunächst die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hätte, sondern darum, ob die rechtskräftige Verfallsanordnung des erkennenden Gerichts nachträglich zu korrigieren ist, um auf diese Weise für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 2 Ws 5/16 -, Rdz. 5 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 1 Ws 441/05 -, Rdz. 15 in juris).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16

    Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)

  • OLG Hamm, 18.08.2022 - 5 Ws 211/22

    Übergangsvorschrift; Prozessrecht; materielles Recht; Vermögensabschöpfung

    Soweit demgegenüber teils die Ansicht vertreten wird, der Anwendungsbereich sei auf die materiell rechtlichen Vorschriften beschränkt, vermag der Senat dem nicht zu folgen (ebenso wie hier: OLG Rostock, Beschluss vom 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 -, juris; a.A. OLG München, Beschluss vom 03.11.2017 - 3 Ws 861/17 -, beck online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2022 - 1 Ws 122/22 -, beck online).
  • OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Prozesskostenhilfe für eine

    Einer erneuten Prüfung und Bewertung derselben Tatsachen, die bereits Gegenstand einer abschließenden Beschwerdeentscheidung waren, steht somit die formelle und materielle Rechtskraft einer solchen Entscheidung entgegen, die auch zeitlich unbegrenzt Geltung beansprucht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.12.2017 - 20 Ws 293/17 = BeckRS 2017, 137702 für einen erneuten Antrag eines Verurteilten nach § 459 d StPO, nachdem ein vorheriger gleichgelagerter Antrag bereits zurückgewiesen worden war).
  • OLG Koblenz, 03.11.2020 - 4 AR 58/20

    Entscheidung über einen Zuständigkeitsstreit zwischen einer

    Denn systematisch ist im ersten Abschnitt des siebenten Buchs der Strafprozessordnung unter der Überschrift "Strafvollstreckung" auch die Vollstreckung von Nebenfolgen gemäß der hier einschlägigen Vorschrift des § 459g StPO geregelt (so im Ergebnis auch OLG Rostock, Beschl. 20 Ws 293/17 v. 04.12.2017 - BeckRS 2017, 137702 Rn. 35 f. sowie Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 462a Rn. 16).
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