Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5060
OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06 (https://dejure.org/2007,5060)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.04.2007 - 7 U 126/06 (https://dejure.org/2007,5060)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. April 2007 - 7 U 126/06 (https://dejure.org/2007,5060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verjährung; ungerechtfertigte Bereicherung: Verjährungsfrist hinsichtlich eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Reservierungspauschale für ein Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines "Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück" bei der Geltendmachung von Sekundäransprüche auf Rückübertragung oder auf Rückzahlung eines Entgelts; Auslegung der Regelung des § 196 BGB; Unvermögen des Schuldners bei Veräußerung der Sache; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 196, 311b
    Zehnjährige Verjährungsfrist auch für Rückzahlungsansprüche aus Reservierungsvertrag über Grundstückserwerb

  • Judicialis

    BGB § 196

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung der Reservierungspauschale für Grundstück aufgrund "verbindlicher Reservierungsvereinbarung" bei Verstoß gegen Veräußerungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung der Gegenansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung: Rückzahlung einer Reservierungsgebühr (IMR 2007, 1099)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die Fragen, ob am 01.01.2002 eine Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen muss, um die Verjährungsfrist unmittelbar anlaufen zu lassen (vgl. hierzu bejahend BGH, Urt. v. 23.01.2007, XI ZR 44/06), ob durch den Schriftwechsel Ende 2004 die Verjährungsfrist durch ein Verhandeln gem. § 203 BGB gehemmt gewesen ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006, VII ZR 194/05, NJW ) und ob auf Seiten der Klägerin und des Drittwiderbeklagten eine Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorgelegen hat (vgl. hierzu u.a. OLG Bamberg, Urt. v. 04.05.2006, 1 U 234/05, NJW-RR 2006, 1406), können dahinstehen.
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 422/99

    Pflicht des Urkundsnotars zur Belehrung über die Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Der Grund liegt eben darin, dass der Eigentümer schon durch die Begründung des Vorkaufsrechts wie hier in seiner Dispositionsfreiheit hinsichtlich des Grundeigentums gebunden wird (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 09.01.2003, IX ZR 422/99, DNotZ 2003, 426; OLG Koblenz, Urt. v. 06.04.1995, 5 U 135/95, NJW-RR 1996, 744).
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die streitgegenständliche "Allgemeine Resverierungsvereinbarung", die nicht mit einer gängigen und sowohl in der Rechtsprechung wie auch in der Literatur behandelten Reservierungsvereinbarung zwischen einem Kaufinteressenten und einem Makler gleichgesetzt werden kann (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. 10.02.1988, IVa ZR 268/86, MDR 1988, 651) oder mit einer Reservierungsvereinbarung, mit der sich ein Erwerber bei Vermeidung einer "Vertragsstrafe" zum Kauf eines Grundstücks "verpflichtet" (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.09.2000, 3 U 16/00, OLGR Köln 2001, 69), ist dahin auszulegen, dass die Beklagten zugesagt haben, für einen unbegrenzten, jedenfalls aber nicht dokumentierten Zeitraum das Grundstück für die Klägerin und den Drittwiderbeklagten "freizuhalten".
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die Revision ist zuzulassen, weil die Sache bezüglich der Verjährung eine entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und damit von grundsätzlicher Bedeutung ist (hierzu BGH, Beschl. v. 4.7. 2002, V ZB 16/02, NJW 2002, S. 3029).
  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Solange dagegen die Möglichkeit besteht, dass der Dritte dem Schuldner die Verfügungsmacht wieder einräumt oder der Verfügung zustimmt, steht sein Unvermögen nicht fest (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 07.10.1983, V ZR 261/81, NJW 1984, 479).
  • LG Rostock, 11.08.2006 - 10 O 55/05
    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock, Az.: 10 O 55/05, vom 11.08.2006 wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00

    Stillschweigende Wahl des deutschen Rechts

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die streitgegenständliche "Allgemeine Resverierungsvereinbarung", die nicht mit einer gängigen und sowohl in der Rechtsprechung wie auch in der Literatur behandelten Reservierungsvereinbarung zwischen einem Kaufinteressenten und einem Makler gleichgesetzt werden kann (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. 10.02.1988, IVa ZR 268/86, MDR 1988, 651) oder mit einer Reservierungsvereinbarung, mit der sich ein Erwerber bei Vermeidung einer "Vertragsstrafe" zum Kauf eines Grundstücks "verpflichtet" (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.09.2000, 3 U 16/00, OLGR Köln 2001, 69), ist dahin auszulegen, dass die Beklagten zugesagt haben, für einen unbegrenzten, jedenfalls aber nicht dokumentierten Zeitraum das Grundstück für die Klägerin und den Drittwiderbeklagten "freizuhalten".
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die Fragen, ob am 01.01.2002 eine Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen muss, um die Verjährungsfrist unmittelbar anlaufen zu lassen (vgl. hierzu bejahend BGH, Urt. v. 23.01.2007, XI ZR 44/06), ob durch den Schriftwechsel Ende 2004 die Verjährungsfrist durch ein Verhandeln gem. § 203 BGB gehemmt gewesen ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006, VII ZR 194/05, NJW ) und ob auf Seiten der Klägerin und des Drittwiderbeklagten eine Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorgelegen hat (vgl. hierzu u.a. OLG Bamberg, Urt. v. 04.05.2006, 1 U 234/05, NJW-RR 2006, 1406), können dahinstehen.
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die für diese Beurteilung maßgeblichen Tatsachen beruhen weitgehend auf den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen des Schuldners zum Erwerber, die dem darlegungsbelasteten Gläubiger regelmäßig nicht oder nicht ausreichend bekannt sind, während der Schuldner hierzu aus eigener Kenntnis ohne Weiteres näher vortragen kann (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 26.03.1999, V ZR 368/97, NJW 1999, 2034/2035).
  • OLG Bamberg, 04.05.2006 - 1 U 234/05

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen rauschmittelbedingter

    Auszug aus OLG Rostock, 05.04.2007 - 7 U 126/06
    Die Fragen, ob am 01.01.2002 eine Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen muss, um die Verjährungsfrist unmittelbar anlaufen zu lassen (vgl. hierzu bejahend BGH, Urt. v. 23.01.2007, XI ZR 44/06), ob durch den Schriftwechsel Ende 2004 die Verjährungsfrist durch ein Verhandeln gem. § 203 BGB gehemmt gewesen ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006, VII ZR 194/05, NJW ) und ob auf Seiten der Klägerin und des Drittwiderbeklagten eine Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorgelegen hat (vgl. hierzu u.a. OLG Bamberg, Urt. v. 04.05.2006, 1 U 234/05, NJW-RR 2006, 1406), können dahinstehen.
  • OLG Koblenz, 06.04.1995 - 5 U 135/95
  • LG Rottweil, 11.04.2006 - 2 O 490/05

    Verjährung von Ansprüchen: Ansprüche aus der Rückabwicklung eines

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bodengutachtens

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung zur Rückzahlung der Reservierungspauschale hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen (ZGS 2007, 272).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht