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   OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08   

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https://dejure.org/2010,8671
OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,8671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.10.2010 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,8671)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 4 U 139/08 (https://dejure.org/2010,8671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Vertreters bei einem unternehmensbezogenen Geschäft; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Nichtigkeit des Bauvertrages zur Abwehr von Mängelansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 139; BGB § 179
    Haftung des Vertreters bei einem unternehmensbezogenen Geschäft; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Nichtigkeit des Bauvertrages zur Abwehr von Mängelansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung: Persönliche Haftung des "directors" einer Ltd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Persönliche Haftung des "director" einer Limited (IBR 2010, 1371)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Hat ein Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht und den vereinbarten Werklohn hierfür erhalten, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers auf die Gesetzwidrigkeit einer Nebenabrede und die daraus folgende Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages beruft (BGHZ 176, 198 ; NJW-RR 2008, 1051 ).
  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Hat ein Unternehmer seine Bauleistungen mangelhaft erbracht und den vereinbarten Werklohn hierfür erhalten, so handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Bestellers auf die Gesetzwidrigkeit einer Nebenabrede und die daraus folgende Gesamtnichtigkeit des Bauvertrages beruft (BGHZ 176, 198 ; NJW-RR 2008, 1051 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 189/03

    Stellvertretung: Voraussetzung für eine unbeschränkte persönliche

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Erweckt der Vertreter beim unternehmensbezogenen Geschäft gegenüber dem Geschäftspartner den Eindruck, diesem hafte eine Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, haftet der Vertreter analog § 179 BGB (BGH, aaO.; OLG Karlsruhe, MDR 2004, 1106 m.w.N.; Staudinger-Schilken, BGB [2009], § 179 Rn. 23).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Ein vor der Mängelbeseitigung geltend gemachter Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Mängel an einem Bauwerk umfasst nicht die auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entfallende Umsatzsteuer (BGH, Urt. v. 22.7.10 - VII ZR 176/09, juris).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Eine die Rechtsscheinshaftung ausschließende Kenntnis des Geschäftspartners von den wahren Verhältnissen muss der Vertreter darlegen und beweisen (BGH, NJW 1990, 2678 ).
  • LG Kiel, 20.04.2006 - 10 S 44/05

    Europäisches Insolvenzrecht: Anwendbarkeit der deutschen Insolvenzantragspflicht

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Für das deutsche Deliktsrecht ist streitig, ob für eine im Inland tätige Limited bis zum 30.10.2008 eine Insolvenzantragspflicht gem. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. bestand und demzufolge eine Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB , § 64 Abs. 1 GmbHG eingriff (vgl. KG, ZIP 2009, 2156 mwN; LG Kiel, ZIP 2006, 1248; Römermann, NJW 2006, 2065; ab 01.11.2008: § 15a InsO ).
  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05

    Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Die Rechtsscheinshaftung richtet sich hier nach deutschem Recht, denn maßgeblich für die internationalprivatrechtliche Anknüpfung ist bei der Rechtsscheinshaftung der Ort, an dem der Rechtsschein entstanden ist und sich ausgewirkt hat, ohne dass hierin eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EGV zu sehen ist (BGH, NJW 2007, 1529 ).
  • KG, 24.09.2009 - 8 U 250/08

    Haftung von Gesellschaftsorganen: Haftung der Organe einer faktisch im Inland

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Für das deutsche Deliktsrecht ist streitig, ob für eine im Inland tätige Limited bis zum 30.10.2008 eine Insolvenzantragspflicht gem. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. bestand und demzufolge eine Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB , § 64 Abs. 1 GmbHG eingriff (vgl. KG, ZIP 2009, 2156 mwN; LG Kiel, ZIP 2006, 1248; Römermann, NJW 2006, 2065; ab 01.11.2008: § 15a InsO ).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus OLG Rostock, 05.10.2010 - 4 U 139/08
    Der Geschäftsführer (director) einer Limited mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten nur nach materiellem englischem Recht oder nach deutschem Deliktsrecht (BGH, NJW 2005, 1648 ; Goette, ZIP 2006, 541).
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