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   OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 171/02   

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https://dejure.org/2003,14941
OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.03.2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. März 2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausdrückliche Anmeldung von im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren entstandenen Anwaltskosten als Voraussetzung für deren Erstattungsfähigkeit; Nachholung einer Anmeldung von Anwaltskosten im Justizverwaltungsverfahren bzw. im nachfolgenden Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StrEG § 10 § 11 § 12 § 13
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 298/08

    Verteidigungsauslagen für Tätigkeiten gegen die Strafverfolgungsmaßnahme und für

    Dabei wird teilweise - und zwar, insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht, ebenfalls unter Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 68, 86 - angenommen, dass jedenfalls dann, wenn, wie hier, während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren angedauert hat als auch die Strafverfolgungsmaßnahme aufrechterhalten worden ist, die Verteidigervergütung in vollem Umfang zu ersetzen ist (vgl. einerseits LG Karlsruhe AnwBl. 1985, 158, 159; LG Braunschweig, Urteil vom 10. Dezember 2004 - 5 O 3286/03 - [...] Rn. 31; GenStA Bamberg NStZ 1994, 39, 40 ; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 7 StrEG Rn. 5; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., § 7 Rn. 27 a.E.; andererseits OLG Rostock NStZ-RR 2003, 320 ; LG Rostock NStZ-RR 2002, 318, 319 ; LG Stuttgart, Urteil vom 26. Februar 2008 - 15 O 9/08 - [...] Rn. 25; LG Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2008 - 4 O 99/08 - [...] Rn. 40 f; siehe auch LG Chemnitz, Wistra 2002, 279, 280; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn. 23 ff).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 1 W 48/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der wegen einer vollzogenen

    a) Soweit die dem Verteidiger zustehenden Gebühren auch Tätigkeiten nach dem Vollzug der Strafverfolgungsmaßnahme, für welche Ersatz zu leisten ist, insbesondere solche im Ermittlungsverfahren, abdecken und nicht als zusätzliche Kosten für eine Tätigkeit gerade wegen der Strafverfolgungsmaßnahme ausscheidbar sind, stehen dem Betroffenen entgegen der vom Antragsteller geäußerten Auffassung nicht die gesamten Kosten der Verteidigung zu; der Antragsteller gibt, worauf das Landgericht bereits zutreffend hingewiesen hat, die Rechtsprechung des BGH hierzu (Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 17/76 -, NJW 1977, 957 [juris Rn. 13 und 39 f]) verkürzt wieder; vielmehr steht ihm nur eine Entschädigung zu, die dem Anteil der Verteidigung gegen die vollzogene Strafverfolgungsmaßnahme an der gesamten Verteidigung entspricht, was nach § 287 ZPO zu schätzen ist (BGH, a.a.O.; OLG Rostock, Urt. v. 06.03.2003 - 1 U 171/02 -, OLGR 2004, 153, 153 f; Meyer, StrEG, 6. Aufl. 2006, § 7 Rn. 16 "Anwaltskosten - Grundverfahren" [S. 229 f]).
  • OLG Hamm, 29.01.2021 - 11 U 41/20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage unabhängig von Anspruchsgrundlagen

    Bei nachgewiesenem Feststellungsinteresse ist vielmehr auch im Justizverwaltungsverfahren die Stellung eines bloßen Feststellungsantrag zulässig (Cornelius in: BeckOK StPO, § 10 StrEG Rn. 5; OLG Rostock, Urteil vom 06.03.2003, 1 U 171/02 - Rz. 10 juris; Meyer, a.a.O. § 10 Rn. 16; Kunz in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2018, StrEG § 10 Rn. 8).
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