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   OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11   

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https://dejure.org/2011,27928
OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11 (https://dejure.org/2011,27928)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.04.2011 - 3 W 29/11 (https://dejure.org/2011,27928)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. April 2011 - 3 W 29/11 (https://dejure.org/2011,27928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 411 Abs. 4
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen aufgrund seines Verhaltens gegenüber einer der Prozessparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger kritisiert Prozessführung einer Partei: Ablehnung erfolgreich! (IBR 2012, 1286)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist gem. §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO anzunehmen, wenn objektive Umstände vorliegen, die geeignet sind, vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung zu wecken, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 5.10.2010 - 3 W 153/10 - m. w. N.).
  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11

    Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11
    Als Ablehnungsgrund kommt insbesondere ein unangemessenes Verhalten zu Lasten einer Partei in Betracht, dass sich auch in allgemein abfälligen oder ironischen Äußerungen oder abwertender Kritik des Sachverständigen gegenüber der Prozessführung der Partei äußern kann (vgl. OLG München, Beschl. vom 28.03.2011 - 1 W 240/11 - m. w. N.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - zitiert nach JURIS) oder ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.12.1992 - 2 BvF 2/90 - BVerfGE 88, 17 ff.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11
    Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt eines schriftlichen Gutachtens, so läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen regelmäßig gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, innerhalb derer sich die Partei mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (vgl. BGH, Beschl. v. 15.03.2005 -VI ZB 74/04 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hat (OLG Saarbrücken, Beschluss. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - zitiert nach JURIS) oder ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.12.1992 - 2 BvF 2/90 - BVerfGE 88, 17 ff.).
  • LG Bremen, 02.02.2021 - 1 O 201/18

    Sachverständiger reicht für die Parteien unterschiedliche Gutachtenversionen ein:

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2011 - 3 W 29/11, zit. nach juris, Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 3 U 140/11

    Anforderungen an die Schlüssigkeit von Parteivorbringen im Arzthaftungsprozess

    Gleichwohl hat der Patient, selbst wenn das Gericht die Unterlagen von Amts wegen beizieht, ein, wenn auch möglicherweise streitwertmäßig geringer zu bewertendes (vgl. Senatsbeschluss vom 15.08.2011, 3 W 29/11, in dieser Sache) Herausgabeinteresse unmittelbar von dem Beklagten.
  • OLG Celle, 11.09.2012 - 11 W 43/12

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Darauf, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, kommt es nicht an (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2011, 3 W 29/11, zit. nach juris, Tz. 25 m. w. N.).
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