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   OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11   

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https://dejure.org/2011,6226
OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 (https://dejure.org/2011,6226)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 (https://dejure.org/2011,6226)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. September 2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 (https://dejure.org/2011,6226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Truppenkennzeichen 2. Ss. Panzer-Division. Das Reich, Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 267 Abs 5 S 1 StPO, § 86 Abs 1 Nr 4 StGB, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen der 2. SS-Panzer-Division "Das Reich"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff und Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation i.S.d. §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1
    Begriff des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation i.S. von §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Werbung mit dem Truppenkennzeichen der 2. SS-Panzer-Division "Das Reich”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Dabei ist es nicht von Belang, ob das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol der verfassungswidrigen Organisation besitzt, da dieser angesichts der Möglichkeiten der aktuellen Medien einem schnellen Wechsel unterliegt (vgl. BGHSt 47, 354 ff.).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    bb.) Die Rechtsprechung hat mit Blick auf den Schutzzweck der Norm einen weiten Kennzeichenbegriff entwickelt (BGHSt 52, 364, 371 f.).

    Für die Kennzeicheneigenschaft kommt es dabei weder darauf an, ob das Symbol einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Vereinigung oder Organisation besitzt (vgl. BGHSt 47, 354), noch ist von Bedeutung, ob das Kennzeichen mehrdeutig ist und deshalb auch in unverfänglichen Zusammenhängen Verwendung findet (vgl. zum stilisierten Keltenkreuz BGHSt 52, 364).

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die 2. SS-Panzer-Division "Das Reich" der SS bzw. Waffen-SS als ehemaliger nationalsozialistischen Organisation (vgl. auch BGH NJW 2005, 3223, 3224) zuzurechnen ist und das von ihr benutzte grafische Erkennungsmerkmal diese Zugehörigkeit auch nach außen dokumentiert.

  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Erforderlich ist deshalb, dass sie einen gedanklich an das äußere Erscheinungsbild gekoppelten, jedoch über dessen unmittelbaren Informationsgehalt hinausgehenden Sinn vermitteln (Stegbauer, Rechtsextremistische Propaganda im Lichte des Strafrechts S. 94;. vgl. zu vorstehendem insgesamt BGHSt 54, 61 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    dd.) Der Wortlaut des § 86 a Abs. 2 Satz 1 StGB setzt aber mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Bestimmtheit der Norm (Art. 103 Abs. 2 GG) der Auslegung des Kennzeichenbegriffs eine äußerste Grenze, die nicht überschritten werden darf (BVerfGE 64, 389, 393 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Die 2. SS-Panzerdivision "Das Reich" fällt aber als Teil- bzw. Unterorganisation der SS unter §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 - OLG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05- jeweils zitiert nach juris), so dass sich das Verwenden ihres Kennzeichens als strafbar entsprechend der vorstehenden Normen erweist.
  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
    Die 2. SS-Panzerdivision "Das Reich" fällt aber als Teil- bzw. Unterorganisation der SS unter §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 - OLG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05- jeweils zitiert nach juris), so dass sich das Verwenden ihres Kennzeichens als strafbar entsprechend der vorstehenden Normen erweist.
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