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   OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04   

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https://dejure.org/2006,6360
OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04 (https://dejure.org/2006,6360)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.01.2006 - 8 U 79/04 (https://dejure.org/2006,6360)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 8 U 79/04 (https://dejure.org/2006,6360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Restwerklohn für die Errichtung eines Erweiterungsneubaus für ein Hotel Zug-um-Zug gegen Mängelbeseitigung; Wertung eines Besprechungsprotokolls als kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens; ...

  • Judicialis

    GUV § 2; ; GUV § 2 Nr. 1 b; ; GUV § 4; ; GUV § 5; ; GUV § 8; ; GUV § 8 Abs. 2; ; GUV § 11; ; GUV § 11 Nr. 1; ; VOB/B § ... 2 Nr. 3; ; VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Nr. 7; ; VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § 2 Nr. 8 Abs. 3; ; VOB/B § 11 Nr. 4; ; VOB/B § 16 Nr. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; VOB/B § 17; ; VOB/B § 17 Nr. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 4; ; VOB/B § 17 Nr. 5; ; VOB/B § 17 Nr. 6; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 631 Abs. 1; ; HGB § 352; ; HGB § 353; ; ZPO § 282; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; AGB § 9; ; AGBG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 § 16 § 17; BGB § 631 Abs. 1; AGBG § 9
    Vereinbarung eines gemeinsamen Sperrkontos in Bauvertrag als Voraussetzung für Pflicht des Auftraggebers zur Einzahlung eines Einbehaltes? - Anspruch auf Vertragsstrafe wegen verspäteteter Fertigstellung bei anlässlich Teilabnahme erklärtem Verzicht? - Von Auftraggeber ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angabe des Sperrkontos im Bauvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe des Sperrkontos im Bauvertrag? (IBR 2007, 74)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hotelbetreiber formuliert eigenen Bauvertrag: Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen! (IBR 2007, 1338)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04
    Grundsätzlich soll dadurch vermieden werden (vgl. BGH, BauR 1996, 542), dass .

    Allerdings ist der Auftragnehmer darlegungs- und beweispflichtig für das Vorlegen dieses Ausnahmetatbestandes (vgl. BGH, BauR 1996, 542) und es sind strenge Anforderungen zu stellen, soweit es um die Darlegung und den Nachweis der hier maßgeblichen Einzelumstände angeht.

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04
    Wird eine Klausel dagegen allein für einen konkreten Einzelvertrag vorformuliert, so dass von AGB zunächst nicht die Rede sein kann, dann bleibt es bei dieser Beurteilung, selbst wenn später die Vertragsbedingung in weitere Verträge Eingang findet und dort als AGB einzustufen ist (vgl. BGH, NJW 1997, 135).

    Nach § 1 AGBG ergibt sich die Eigenschaft als AGB aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluss nur eines Vertrags abzielt (vgl. BGH, NJW 1997, 135).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04
    c) Das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss grundsätzlich der Vertragspartner des Verwenders darlegen und beweisen, der sich im Individualprozeß auf den Schutz des AGB-Gesetzes beruft (vgl. BGH, NJW 1992, 2160, 2162 [m.w.N.]).

    Handelt es sich um einen Vertrag, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und gestellt wurde, so spricht der erste Anschein für einen vom Bauträger verwendeten Formularvertrag, der der Kontrolle durch das AGB-Gesetz unterliegt (vgl. BGH, NJW 1992, 2160, 2162 [m.w.N.]).

  • BGH, 31.01.1994 - II ZR 83/93

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04
    Diese Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof beispielsweise für den Fall bejaht, dass im Bestätigungsschreiben auf einen Vertrag Bezug genommen wurde, dessen Abschluss von der Gegenseite zuvor ausdrücklich verweigert worden war (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1994, NJW 1994, S. 1288).
  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04
    Der Klägerin ist auch darin zu folgen, dass § 5 des GUV , sofern es sich um eine AGB der Beklagten handelt, gem. § 9 AGB unwirksam wäre, denn die Klausel ist so formuliert, dass sie unabhängig von einem Verschulden der Klägerin zum Zuge kommen kann, was in AGB regelmäßig nicht vereinbart werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1013 (1015); Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 2049ff [m.w.N.]).
  • BGH, 08.06.1979 - V ZR 191/76

    Zur Vereinbarung von Ankaufspflichten in Erbbaurechtsverträgen und zum Vorliegen

    Auszug aus OLG Rostock, 13.01.2006 - 8 U 79/04
    Richtig ist ferner, dass die Frage, ob allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden : AGB) vorliegen oder nicht, sich nicht an dem Vertragswerk insgesamt entscheidet; einzelne Klauseln in sonst individuell gestalteten Verträgen können AGB sein (NJW 1979, 2387; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 18 [m.w.N.]).
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