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   OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96 I 19/96   

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OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96 I 19/96 (https://dejure.org/1996,37208)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.08.1996 - 1 Ss 63/96 I 19/96 (https://dejure.org/1996,37208)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. August 1996 - 1 Ss 63/96 I 19/96 (https://dejure.org/1996,37208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Danach sind auch Vorgänge im fließenden Verkehr dann als ein "Hindernisbereiten" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB zu werten, wenn der Täter von vornherein vom Verhalten eines "normalen" Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, dass er durch Zuwiderhandeln gegen Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, d. h. wenn die Behinderung des Verkehrs nicht nur Folge, sondern gerade Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (so BGHSt 21, 301/302 und zuletzt BGH VRS 90, 31/32).

    Weiterhin hat der BGH mehrfach (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176/178; 28, 87/89 und zuletzt in VRS 90, 31, 34/35) entschieden, dass in derartigen Fällen nicht jede Behinderung des fließenden Verkehrs durch ein bereitetes Hindernis - und auch nicht jeder ähnliche Eingriff - tatbestandsmäßig im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 StGB ist, sondern nur dann, wenn eine "grobe Einwirkung von einigem Gewicht" erfolgt ist.

    Die tatsächlich eingetretene Gefahrenlage ist danach allenfalls ein Indiz fur die Erheblichkeit der Einwirkung, was namentlich dann in Betracht kommt, wenn dem Verhalten "in spezifischer Weise das Risiko anhaftet, zu einer konkreten Gefährdung im Sinne der Strafvorschrift zu führen" (BGH VRS 90, 31, 35).

    Eine bloß fahrlässige Begehung (315 b Abs. 5 StGB), aber auch eine nur fahrlässige Herbeiführung der konkreten Gefahr (§ 315 b Abs. 4 StGB), genügt in derartigen Fallen nicht (BGH NJW 69, 1444/1445; BGHSt 28, 87/89 und zuletzt BGH VRS 90, 31, 36; im Ergebnis ebenso OLG Köln NZV 1991, 319/320; NZV 1992, 80/81).

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    In gleicher Weise erfüllt ein Verkehrsteilnehmer das Merkmal eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug "in verkehrsfeindlicher Einstellung" bewusst zweckwidrig einsetzt (so BGHSt 28, 87/88; BGH VRS 90, 32/33).

    Weiterhin hat der BGH mehrfach (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176/178; 28, 87/89 und zuletzt in VRS 90, 31, 34/35) entschieden, dass in derartigen Fällen nicht jede Behinderung des fließenden Verkehrs durch ein bereitetes Hindernis - und auch nicht jeder ähnliche Eingriff - tatbestandsmäßig im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 StGB ist, sondern nur dann, wenn eine "grobe Einwirkung von einigem Gewicht" erfolgt ist.

    Eine bloß fahrlässige Begehung (315 b Abs. 5 StGB), aber auch eine nur fahrlässige Herbeiführung der konkreten Gefahr (§ 315 b Abs. 4 StGB), genügt in derartigen Fallen nicht (BGH NJW 69, 1444/1445; BGHSt 28, 87/89 und zuletzt BGH VRS 90, 31, 36; im Ergebnis ebenso OLG Köln NZV 1991, 319/320; NZV 1992, 80/81).

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Weiterhin hat der BGH mehrfach (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176/178; 28, 87/89 und zuletzt in VRS 90, 31, 34/35) entschieden, dass in derartigen Fällen nicht jede Behinderung des fließenden Verkehrs durch ein bereitetes Hindernis - und auch nicht jeder ähnliche Eingriff - tatbestandsmäßig im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 StGB ist, sondern nur dann, wenn eine "grobe Einwirkung von einigem Gewicht" erfolgt ist.

    Die konkrete Gefahr besteht danach in einer "erkennbar eskalierten Krise" für die unversehrte Existenz der geschützten Rechtsgüter, so dass bei normalem Verlauf eine reale Verletzung ernsthaft zu besorgen ist (BGHSt 26, 176/178; OLG Düsseldorf a. a. O.).

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Diese Rechtsfrage wird von der Rechtsprechung des BVerfG, das den Strafgerichten in der Entscheidung NJW 95, 1141/1143 aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Eingrenzung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB aufgegeben hat, nicht berührt (so ausdrücklich BGH NZV 95, 325/326).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Diese Rechtsfrage wird von der Rechtsprechung des BVerfG, das den Strafgerichten in der Entscheidung NJW 95, 1141/1143 aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Eingrenzung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB aufgegeben hat, nicht berührt (so ausdrücklich BGH NZV 95, 325/326).
  • OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91

    Angeklagter; Verkehrsdelikt; Verhalten; Hauptverhandlung; Schlüsse; Innere

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Eine bloß fahrlässige Begehung (315 b Abs. 5 StGB), aber auch eine nur fahrlässige Herbeiführung der konkreten Gefahr (§ 315 b Abs. 4 StGB), genügt in derartigen Fallen nicht (BGH NJW 69, 1444/1445; BGHSt 28, 87/89 und zuletzt BGH VRS 90, 31, 36; im Ergebnis ebenso OLG Köln NZV 1991, 319/320; NZV 1992, 80/81).
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Für die Beurteilung eines Eignungsmangels kommt es auf den Zeitpunkt der - letzten Hauptverhandlung an (BGHSt 7, 165).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Danach sind auch Vorgänge im fließenden Verkehr dann als ein "Hindernisbereiten" im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB zu werten, wenn der Täter von vornherein vom Verhalten eines "normalen" Verkehrsteilnehmers dadurch abweicht, dass er durch Zuwiderhandeln gegen Verkehrsvorschriften die Schaffung eines Hindernisses beabsichtigt, d. h. wenn die Behinderung des Verkehrs nicht nur Folge, sondern gerade Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (so BGHSt 21, 301/302 und zuletzt BGH VRS 90, 31/32).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Weiterhin hat der BGH mehrfach (BGHSt 22, 365, 366/367; 26, 176/178; 28, 87/89 und zuletzt in VRS 90, 31, 34/35) entschieden, dass in derartigen Fällen nicht jede Behinderung des fließenden Verkehrs durch ein bereitetes Hindernis - und auch nicht jeder ähnliche Eingriff - tatbestandsmäßig im Sinne von § 315 b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 StGB ist, sondern nur dann, wenn eine "grobe Einwirkung von einigem Gewicht" erfolgt ist.
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96
    Eine bloß fahrlässige Begehung (315 b Abs. 5 StGB), aber auch eine nur fahrlässige Herbeiführung der konkreten Gefahr (§ 315 b Abs. 4 StGB), genügt in derartigen Fallen nicht (BGH NJW 69, 1444/1445; BGHSt 28, 87/89 und zuletzt BGH VRS 90, 31, 36; im Ergebnis ebenso OLG Köln NZV 1991, 319/320; NZV 1992, 80/81).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1989 - 5 Ss 86/89
  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1988 - 5 Ss 101/88
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

  • OLG Köln, 15.03.1991 - Ss 103/91

    Straßenverkehr; Zweckentfremdung; Fahrzeug; Fließender Verkehr; Gefährdung

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

  • OLG Düsseldorf, 30.01.1987 - 5 Ss 463/86
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

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