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   OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 [Z]   

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https://dejure.org/2015,9338
OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 [Z] (https://dejure.org/2015,9338)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 [Z] (https://dejure.org/2015,9338)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. April 2015 - 21 Ss OWi 45/15 [Z] (https://dejure.org/2015,9338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Versteckter Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Der "versteckte” Entbindungsantrag ist "arglistig”

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Versteckter Entbindungsantrag darf übersehen werden" oder "Veräppeln lassen muss sich das AG nicht"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Amtsgericht darf versteckten und späten Entbindungsantrag übersehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf Antrag dem Gericht nicht unauffällig "unterjubeln"

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Der "versteckte” Entbindungsantrag ist "arglistig”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1770
  • NStZ-RR 2015, 289
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 5 RBs 53/11

    Entbindungsantrag, Vorlage, Gericht

    Auszug aus OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15
    Soweit die Obergerichte hier bestimmte Zeitspannen nennen (nach OLG Bamberg - Beschluss vom 25.03.2009 - 3 Ss OWi 1326/08 [unveröffentlicht] - soll es einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb entsprechen, dass ein erst 30 Minuten vor dem Beginn der Hauptverhandlung per Fax übermittelter Schriftsatz mit einem Antrag des Betroffenen auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen dem zuständigen Tatrichter noch zur Kenntnisnahme vorgelegt wird und der Antrag damit rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist; OLG Hamm - Beschluss vom 22.06.2011 - DAR 2011, 539 - hält dies bereits bei einem eineinhalb Stunden vor dem Hauptverhandlungstermin per Fax gestellten Entbindungsantrag für fraglich), ist dies nur ein Aspekt der Betrachtung.
  • OLG Rostock, 27.04.2011 - 2 Ss OWi 50/11

    Bußgeldverfahren: Fehlerhaftes Verwerfungsurteil bei übergangenem/übersehenem

    Auszug aus OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15
    Insoweit unterscheidet sich diese Sache einerseits von der von der Verteidigung vorgelegten Entscheidung im Verfahren 2 Ss (OWi) 50/11 I 63/11 (Senatsbeschluss vom 27.04.2011), in dem immerhin frühzeitig und mehrfach eine als Entpflichtungsantrag auszulegende Erklärung abgegeben worden ist, andererseits ist hier wie dort ein verklausuliertes, auf Irreführung der Gerichte angelegtes Verteidigungsverhalten zu konstatieren.
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 5 RBs 59/15

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei der Nichtbescheidung eines

    Dabei verbietet sich jegliche schematische Betrachtung, sondern es kommt stets auf sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalls an (OLG Rostock, Beschluss vom 15. April 2015 zu 21 Ss OWi 45/15 (Z), zitiert nach juris Rn. 7, 8).

    Dies gilt hier, obwohl der Entbindungsantrag nicht "verklausuliert" (dazu: OLG Rostock, Beschluss vom 15. April 2015 zu 21 Ss OWi 45/15 (Z), veröffentlicht bei juris), sondern ausdrücklich gestellt war.

  • KG, 26.11.2021 - 3 Ws (B) 312/21

    Einspruchsverwerfung ohne vorherige Entscheidung über den kurz vor dem

    Die Einschätzung, ob ein Entbindungsantrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 5 RBs 59/15) oder "verklausuliert" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17; OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 2 Ss (OWi) 152/17 und OLG Rostock, Beschluss vom 15. April 2015 - 21 Ss OWi 45/15 (Z)) eingereicht worden ist, erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.(Rn.12).

    Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris [Gehörsrügefalle-Rechtsprechung]; OLG Rostock NJW 2015, 1770) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des Amtsgerichts und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 Ws (B) 194/21 - BayObLG, Beschluss vom 15. April 2019 - 202 ObOWi 400/19 - OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 3 Ss OWi 654/17 -, alle juris).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 2 RBs 49/17

    Rechtsmissbräuchlicher Entbindungsantrag, oder: Die "Gehörsrügefalle"

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 1. Senats für Bußgeldsachen, dass sich diese Vorgehensweise des Verteidigers als Missbrach prozessualer Rechte darstellt, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. dazu im Allgemeinen: BGH NJW 2006, 708; NStZ 2007, 49; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl. Rdn. 111; zu einem rechtsmissbräuchlich gestellten "Entbindungsantrag": OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259).
  • OLG Bamberg, 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17

    Nichtbescheidung eines am Terminstag eingereichten Entbindungsantrags

    gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2015 - 5 RBs 59/15 = NStZ-RR 2015, 259 = NZV 2016, 98) oder "verklausuliert" (OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 = NJW 2015, 1770 m. zust. Anm. Leitmeier = NStZ-RR 2015, 289 = NZV 2015, 515; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2017 - 2 RBs 49/17 ["Gehörsrügefalle"; bei juris]) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des AG und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 20.10.2020 - 1 Ss OWi 1097/20

    Sperrwirkung des Entbindungsantrags nach § 73 Abs. 1 OWiG - Rechtzeitigkeit des

    Dies kann dann nicht der Fall sein, wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde (OLG Rostock, Beschl. v. 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 [Z)], juris).
  • BayObLG, 15.04.2019 - 202 ObOWi 400/19

    Nichtbescheidung eines am Terminstag übermittelten Entbindungsantrags

    b) Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag - wie hier - mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2015 - 5 RBs 59/15 = NStZ-RR 2015, 259 = NZV 2016, 98) oder "verklausuliert" (OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15 = NJW 2015, 1770 m. zust. Anm. Leitmeier = NStZ-RR 2015, 289 = NZV 2015, 515; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2017 - 2 RBs 49/17 ["Gehörsrügefalle" bei juris]) eingereicht und bei einer Übermittlung per Telefax an den Faxanschluss der für die betreffende Abteilung des Amtsgerichts und in der gerichtlichen Korrespondenz angegebenen zuständigen Geschäftsstelle und nicht etwa nur an eine zentrale gerichtliche Faxeingangsstelle übersandt worden ist.
  • KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22

    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt

    Auch dann, wenn der Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG erst am Sitzungstag und nur kurz vor dem anberaumten Termin bei Gericht eingeht, darf der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid jedenfalls dann nicht ohne eine vorherige Entscheidung über den Antrag verworfen werden, wenn der Antrag mit "offenem Visier", also nicht bewusst oder in rechtsmissbräuchlicher Absicht "versteckt" (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 259) oder "verklausuliert" (OLG Rostock NJW 2015, 1770; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017 - IV-2 RBs 49/17 -, juris) eingereicht worden ist (BayObLG ZfSch 2019, 409 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21

    Entbindungsantrag, Frist, rechtzeitiger Eingang, Missbrauch

    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde (OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015, 21 Ss OWi 45/15 (Z), juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 1 RBs 16/16

    Erfordernis eines hinreichend klar formulierten Entbindungsantrags zur Entbindung

    Sie stellt sich als Missbrauch strafprozessualer Rechte dar, da sie verfahrensfremden oder verfahrenswidrigen Zwecken dient (vgl. hierzu im Allgemeinen BGHSt 38, 111, 113 und BGHSt 51, 88, 93; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage [2015], Einl. Rdnr. 111; zur Stellung verklausulierter "Entbindungsanträge" OLG Rostock NJW 2015, 1770, 1771; OLG Hamm III-5 RBs 59/15 vom 19. Mai 2015 ).
  • OLG Zweibrücken, 17.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 40/17

    Gehörsrügenfalle, Entbindungsantrag

    Insoweit kann hier auch kein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betroffenen und/oder seines Verteidigers festgestellt werden (vgl. zur sog. "Gehörsfalle": OLG Rostock, Beschluss v. 15.4.2015 - 21 Ss OWi 45/15, NJW 2015, 1770 mit zust. Anm. Leitmeier; OLG Hamm, Beschluss v. 19.5.2015 - 5 RBs 59/15, NStZ-RR 2015, 259; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.4.2017 - IV-2 RBs 49/17, juris).
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