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   OLG Rostock, 15.08.2014 - 1 W 23/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21264
OLG Rostock, 15.08.2014 - 1 W 23/14 (https://dejure.org/2014,21264)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.08.2014 - 1 W 23/14 (https://dejure.org/2014,21264)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. August 2014 - 1 W 23/14 (https://dejure.org/2014,21264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 21 Abs 2 FamFG, § 381 S 1 FamFG, § 381 S 2 FamFG, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO
    Handelsregistersache: Gegenstandslosigkeit eines Aussetzungsbeschlusses nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist zur Klageerhebung; unterlassene Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des fruchtlosen Verstreichens der Frist zur Klageerhebung gegen die Abberufung als Geschäftsführer

  • rechtsportal.de

    FamFG § 21 Abs. 2 ; FamFG § 381
    Rechtsfolgen des fruchtlosen Verstreichens der Frist zur Klageerhebung gegen die Abberufung als Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 25
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2012 - 3 W 108/12

    Registerverfahren: Aussetzung einer Entscheidung über die Eintragung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2014 - 1 W 23/14
    Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder - wie hier - einem Rechtspfleger erlassen wurde, § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Senatsbeschluss vom 15.04.2014 - 1 W 21/13, n.v.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.2012 - 3 W 108/12, GmbHR 2013, 93, Tz. 5 zitiert nach juris, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2014 - 1 W 23/14
    Es zielt damit nicht - was unzulässig wäre (Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010 - 2 Wx 50/10, FGPrax 2010, 215, Tz. 4 zitiert nach juris, jeweils m.w.N.) - auf eine Entscheidung in der Sache selbst über den Eintragungsantrag.
  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2014 - 1 W 23/14
    Es bedarf daher keiner Entscheidung der Frage, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt und ob die Aussetzungsentscheidung des Registergerichts auf Verfahrens- oder Ermessensfehlern beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15.05.2014, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O., Tz. 9 f.; KG, Beschluss vom 08.08.2012 - 12 W 23/12, GmbHR 2012, 1367, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 381 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten

    Bei der sofortigen Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss unterliegt nur diese Zwischenentscheidung der Nachprüfung des Beschwerdegerichts, also insbesondere die Frage, ob die Aussetzungsvoraussetzungen des § 21 FamFG vorliegen, nicht hingegen die Anmeldung selbst (OLG Rostock, Beschluss vom 15.08.2014, 1 W 23/14, FGPrax 2015, 25, juris Rn 18; KG, Beschluss vom 08.08.2012, 12 W 23/12, GmbHR 2012, 1367, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, FGPrax 2010, 215, juris Rn. 4; MK-ZPO/Krafka, FamFG, 2010, § 381 Rn. 10; Keidel/Sternal, a.a.O., § 21 Rn. 32a).
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