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   OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03   

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https://dejure.org/2004,9975
OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03 (https://dejure.org/2004,9975)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.02.2004 - 3 U 269/03 (https://dejure.org/2004,9975)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 3 U 269/03 (https://dejure.org/2004,9975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis des vollständigen Zugangs einer aus mehreren Blättern bestehenden Massendrucksache; Gerichtliche Zuständigkeit für eine auf eine Gewinnzusage gestützte Klage gegen eine im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässige Person; Anspruch auf Auszahlung einer ...

  • unalex.eu

    Art. 15, 5 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Deliktsklagen - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Verbraucherdeliktsrecht - Gewinnzusagen - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand

  • Judicialis

    BGB § 661a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a
    Zum Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage im Rahmen einer Werbebriefsendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    Eine stillschweigende Rechtswahl ist anzunehmen, wenn die Parteien während des Rechtsstreites von der Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung, vor allem durch Anführung ihrer Vorschriften, ausgehen (BGH NJW 2003, 3620 f; BGH, NJW 1991, 1292).

    c) § 661 a BGB ist nicht verfassungswidrig (BGH NJW 2003, 3620).

  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Klage aus

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28.11.2002 (NJW 2003, 426 ff.) die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einen Anspruch aus Gewinnzusagen gem. § 661 a BGB aus Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 14 Abs. 1, 2. Alt. EuGVÜ (Zuständigkeit für Verbrauchersachen) oder aus Artikel 5 Nr. 3 EuGVÜ (unerlaubte Handlung) hergeleitet.
  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 202/02

    Anforderungen an eine Gewinnmitteilung; Zulässigkeit der Rüge der internationalen

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    Eine stillschweigende Rechtswahl ist anzunehmen, wenn die Parteien während des Rechtsstreites von der Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung, vor allem durch Anführung ihrer Vorschriften, ausgehen (BGH NJW 2003, 3620 f; BGH, NJW 1991, 1292).
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    Wenn die Beklagte deren Zugang behauptet, so obliegt ihr wie jeder Prozesspartei, die den Zugang ihrer Willenserklärung behauptet, die Beweisführung (vgl. BGHZ 101, 49 [55] = NJW 1987, 2235 = ZIP 1987, 852).
  • OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02

    Erfüllung eines Unterlassungsgebots durch Löschung von Begriffen auf dem

    Auszug aus OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03
    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • LG Arnsberg, 07.10.2015 - 2 O 85/15

    Beweisanforderungen an den rechtzeitigen Zugang einer Abtretungsanzeige bzgl.

    Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, muss deren Zugang beweisen (OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908; OLG Rostock NJOZ 2004, 2121).
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