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   OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04   

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https://dejure.org/2005,10391
OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04 (https://dejure.org/2005,10391)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.02.2005 - 8 U 164/04 (https://dejure.org/2005,10391)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 8 U 164/04 (https://dejure.org/2005,10391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrages; Ansprüche aus einem Vertrag über die Lieferung von Netzwerkkomponenten, der Errichtung eines Netzwerkes sowie der Lieferung und Installation von Software; Voraussetzungen für den Verzug mit der Mängelbeseitigung; ...

  • Judicialis

    BGB § 284; ; BGB § 285 a.F.; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 634 a.F.; ; BGB § 635; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Verzug des Werkunternehmers mit der Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristsetzung selbst nach mehrfacher erfolgloser Mängelbeseitigung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mahnung/Fristsetzung selbst nach mehrfacher, erfolgloser Mängelbeseitigung erforderlich? (IBR 2005, 532)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94

    Rechtsnatur eines Vertrags über die Lieferung und Installation von

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04
    Trotz der Veräußerung von Standardkomponenten richtet sich der Vertrag nach Werkvertragsrecht, da ein bestimmter Arbeitserfolg, d. h. hier die Erstellung eines speziell an die Bedürfnisse der Kläger angepassten Netzwerkes und die Einbindung der Arbeitsstationen in ein Netzwerk im Vordergrund stand (OLG München, Urteil vom 31.01.95 - 25 U 4246/94, Juris-Dok-Nr. KORE 5718749500).
  • BGH, 17.01.2002 - VII ZR 488/00

    Anforderungen an die Darlegung eines Baumangels (mangelhafte Abdichtung)

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04
    Dieses gilt auch für die Frage, ob die oberflächlichen Angaben der Kläger zu den Mängeln ("..Betriebssystem nicht ordnungsgemäß geladen..", "..ließ sich nicht arbeiten ..", "..Betriebssystemabstürze ..","..läuft nicht störungsfrei..") überhaupt hinreichend bestimmte Mängelbeseitigungsverlangen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 309; BGH NJW-RR 2002, 743 - Stichwort "Symptom-Theorie").
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 115/97

    Anforderungen an Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04
    Dieses gilt auch für die Frage, ob die oberflächlichen Angaben der Kläger zu den Mängeln ("..Betriebssystem nicht ordnungsgemäß geladen..", "..ließ sich nicht arbeiten ..", "..Betriebssystemabstürze ..","..läuft nicht störungsfrei..") überhaupt hinreichend bestimmte Mängelbeseitigungsverlangen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 309; BGH NJW-RR 2002, 743 - Stichwort "Symptom-Theorie").
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