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   OLG Rostock, 18.03.2009 - 1 W 25/09   

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https://dejure.org/2009,18712
OLG Rostock, 18.03.2009 - 1 W 25/09 (https://dejure.org/2009,18712)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.03.2009 - 1 W 25/09 (https://dejure.org/2009,18712)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. März 2009 - 1 W 25/09 (https://dejure.org/2009,18712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärung der Entscheidung eines polnischen Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren nach § 11 Abs. 1 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs - Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks - Rechtzeitigkeit der Zustellung - Kasuistik

  • Judicialis

    AVAG § 9; ; AVAG § ... 11 ff.; ; AVAG § 11 Abs. 2; ; AVAG § 11 Abs. 3; ; EuGVVO Art. 34; ; EuGVVO Art. 34 Nr. 2; ; EuGVVO Art. 35; ; EuGVVO Art. 38ff.; ; EuGVVO Art. 41; ; EuGVVO Art. 43; ; EuGVVO Art. 45 Abs. 1; ; EuGVVO Art. 45 Abs. 2; ; EuGVVO Art. 53; ; EuGVVO Art. 53 Abs. 1; ; EuGVVO Art. 53 Abs. 2; ; EuGVVO Art. 54; ; ZPO § 274 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Vollstreckbarerklärung gemäß Art. 38 Abs. 1 EuGVO und Klauselerteilungsanordnung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 AVAG sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe (so aber offenbar OLG Rostock OLGR 2009, 548), sondern meinen letztlich, wie die Regelungen in §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 AVAG unterstreichen, ein- und dasselbe (vgl. auch Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., Anh I Art. 38 EuGVVO Rn. 6).

    Eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde hat (entgegen OLG Rostock, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 W 25/09, juris, insoweit nicht in OLGR 2009, 548 abgedruckt) zu unterbleiben, weil die Rechtsbeschwerde bereits kraft gesetzlicher Vorschrift statthaft ist, § 15 Abs. 1 AVAG, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO.

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