Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.06.2004 - 8 U 93/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4129
OLG Rostock, 18.06.2004 - 8 U 93/03 (https://dejure.org/2004,4129)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.06.2004 - 8 U 93/03 (https://dejure.org/2004,4129)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 8 U 93/03 (https://dejure.org/2004,4129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Schadensersatzansprüchen wegen der infolge eines Unfalls erbrachten Leistungen; Voraussetzungen für einen Forderungsübergang bezüglich der Leistungen einer Unfallversicherung; Geltendmachung von Ansprüchen einer Pflegekasse im Wege der gesetzlichen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Leistungen der Krankenkasse - kein gesetzlicher Forderungsübergang

  • Judicialis

    SGB V § 11 Abs. 4; ; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 3 a; ; SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1; ; SGB X § 116; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; SGB X § 105; ; SGB VII § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 11 Abs. 4; SGB VII § 2; SGB VII § 8; SGB X § 105; SGB X § 116
    Kein gesetzlicher Forderungsübergang auf Krankenkasse bei anstelle des Unfallversicherungsträgers erbrachten Leistungen infolge eines Arbeitsunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten bei Leistungserbringung durch nicht leistungspflichtigen Sozialversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1400
  • NZV 2005, 206
  • VersR 2006, 430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.1958 - II ZR 198/56

    Forderungsübergang nach § 1542 RVO

    Auszug aus OLG Rostock, 18.06.2004 - 8 U 93/03
    Insoweit hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.04.1958 (BGHZ 27, 107ff) den Übergang der Forderung auf denjenigen Versicherungsträger angenommen, der gegenüber dem Verletzten unmittelbar und in erster Linie leistungspflichtig ist.

    Dies mag bei einem Arbeitsunfall, der nach der seinerzeit geltenden Rechtslage Leistungspflichten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung auslöste, in dem vom BGH zu entscheidenden Fall der Träger der Krankenversicherung gewesen sein (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1958, a.a.O. 113f.).

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 244/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Eintrittspflicht mehrerer

    Auszug aus OLG Rostock, 18.06.2004 - 8 U 93/03
    Soweit die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verweist, wonach es für den Übergang des Schadenersatzanspruches genüge, dass eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers gegenüber dem Verletzten überhaupt in Betracht komme (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. Urt. v. 24.02.1983, NJW 1983, 1912, 1912f.; Urt. v. 28.03.1995, NJW 1995, 2413, 2414) hat bereits das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzung zum einen hier nicht erfüllt ist und sich zum anderen auch nicht auf die Abgrenzung zwischen mehreren Leistungsträgern bezieht.

    Denn nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 116 SGB X ("zu erbringen hat") kommt es für den Anspruchsübergang nicht auf die tatsächliche Leistungserbringung, sondern nur auf die Leistungspflicht an mit der weiteren Folge, dass der Anspruchsübergang bereits im Zeitpunkt der Schädigungshandlung erfolgt (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 28.03.1995, NJW 1995, S. 2413, 2414).

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht -

    Auszug aus OLG Rostock, 18.06.2004 - 8 U 93/03
    Diese gesetzliche Regelung hat gerade den Zweck, den Krankenversicherungsträger u.a. von dem Leistungsrisiko Arbeitsunfall zu entlasten (vgl. BSG, Urteil vom 23.09.1997, NZS 1998, S. 184ff).
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 243/80

    Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Träger der Rentenversicherung bei

    Auszug aus OLG Rostock, 18.06.2004 - 8 U 93/03
    Soweit die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verweist, wonach es für den Übergang des Schadenersatzanspruches genüge, dass eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers gegenüber dem Verletzten überhaupt in Betracht komme (BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. Urt. v. 24.02.1983, NJW 1983, 1912, 1912f.; Urt. v. 28.03.1995, NJW 1995, 2413, 2414) hat bereits das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzung zum einen hier nicht erfüllt ist und sich zum anderen auch nicht auf die Abgrenzung zwischen mehreren Leistungsträgern bezieht.
  • LG Bamberg, 07.11.2012 - 2 O 575/11

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung

    Im Regressprozess ist daher zwischen Krankenkasse und Pflegekasse zu unterscheiden (vgl. Urteil des OLG Rostock vom 18.06.2004, Az. 8 U 93/03, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht