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   OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23178
OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. August 2014 - 21 Ss OWi 144/14 (B) (https://dejure.org/2014,23178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 4 StVO, § 49 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes: Notwendige Tatsachenfeststellungen hinsichtlich einer nicht nur kurzfristigen Abstandsunterschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Abstandsverstoßes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung bei einem Spurwechsel

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • bussgeldsiegen.de

    Abstandsunterschreitung - bei kurzfristiger keine vorwerfbare Abstandsunterschreitung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 ; OWiG § 79
    Beachtung der zeitlichen Komponente bei der Einordnung einer Abstandsunterschreitung als vorübergehend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abstandsunterschreitung - das riecht nach Freispruch

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ab wann ist ein Abstandsverstoß zu ahnden? Bei nur 100 m Messtrecke eher nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 56
  • NZV 2015, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Hamm, 28.10.1993 - 1 Ss OWi 426/92

    Abstandsmessung; Video-Abstands-Meßverfahren (VAMA); Sicherheitsabschlag;

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es Situationen geben kann, wie z.B. das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder einen abstandsverkürzenden Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könnte (OLG Hamm NZV 1994, 120; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07 = BeckRS 2008, 08770; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 4 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Einige Gerichte halten eine Strecke von 250-300m, in der die Abstandsunterschreitung vorliegen muss, für ausreichend (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.1972 - 1 Ss (B) 328/71
    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    Einige Gerichte halten eine Strecke von 250-300m, in der die Abstandsunterschreitung vorliegen muss, für ausreichend (vgl. OLG Celle NJW 1979, 325; OLG Düsseldorf NZV 2002, 519; OLG Karlsruhe NJW 1972, 2235).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    Auszug aus OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14
    auf OLG Hamm, DAR 2013, 656 verwiesen.
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Beschlüssen vom 30.08.2012 (NZV 2013, 203) und vom 09.07.2013 (NStZ-RR 2013, 318) vielmehr betont, dass es auf das Vorliegen einer nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung nur dann ankomme, wenn Verkehrssituationen in Frage stünden, wie etwa das plötzliche Abbremsen des Vorausfahrenden oder der abstandsverkürzende Spurwechsel eines dritten Fahrzeugs, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dem Nachfahrenden allein deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden könne (OLG Hamm, NStZ-RR 2013, 318 m.w.N.; so auch OLG Rostock, Beschluss v. 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14 (juris)).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2016 - 3 (4) SsBs 121/16

    Zu den Voraussetzungen eines Abstandsverstoßes

    Der Senat weist darauf hin, dass die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, eine nicht nur ganz vorübergehende und deshalb vorwerfbare Abstandsunterschreitung sei nur dann zu bejahen, wenn diese über einen Zeitraum von mindestens drei Sekunden gemessen wird, dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss des OLG Rostock (Beschluss vom 18.8.2014 - 21 Ss OWi 144/14 - bei juris) nicht zu entnehmen ist.
  • AG Mannheim, 14.12.2015 - 21 OWi 508 Js 33645/15

    Abstandsmessung - fehlende Überprüfbarkeit der Rohdaten

    Es ist auch umstritten, ob bei grundsätzlich standardisiertem Messverfahren die Angabe einzelner Messdaten ausreicht (beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 Rbs 264/14), oder ob Abstandsverkürzungen nur dann geahndet werden können, wenn eine längere Wegstrecke über mindestens drei Sekunden festzustellen waren (so interpretierbar OLG Rostock, Beschluss vom 18.08.2014, Az.: 21 Ss OWi 144/14, ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2013, Az.: 1 Rbs 78/13).
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