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   OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13 (11/13)   

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https://dejure.org/2013,62233
OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13 (11/13) (https://dejure.org/2013,62233)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.10.2013 - 1 Ss 9/13 (11/13) (https://dejure.org/2013,62233)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 1 Ss 9/13 (11/13) (https://dejure.org/2013,62233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 66 ZVG, §§ 66 ff ZVG, § 90 ZVG, § 118 ZVG, § 128 ZVG
    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren zum Nachteil der Gläubiger und der unterlegenen Mitbieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der einheitlichen prozessualen Tat und des Vermögens bei Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Begriff der einheitlichen prozessualen Tat und des Vermögens bei Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der zahlungsunfähige Meistbietende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff der einheitlichen prozessualen Tat und des Vermögens bei Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Stellt eine solche Aussicht nur die Stufe einer flüchtigen, wirtschaftlich noch nicht fassbaren Hoffnung dar, reicht dies nicht aus, hat sie schon solche Gewissheit erlangt, dass sie nach der Verkehrsauffassung messbaren Vermögenswert hat, ist sie Vermögensbestandteil (BGHSt 34, 379 zur (betrügerischen) Abgabe eines Mindestgebotes im Vergabeverfahren mit Folge der Zuschlagserteilung an den Mindestbietenden).

    Entscheidend ist, dass dieselbe Vermögensverfügung des Getäuschten (hier des Zwangsvollstreckungsgerichts), die den Täter oder einen Dritten bereichern soll, den Schaden unmittelbar herbeiführt (vgl. BGHSt 34, 379, BGHSt 6, 105).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Wesentliches Kriterium für das Vorliegen einer Tat im prozessualen Sinn ist neben dem engen sachlichen der zeitliche und örtliche Zusammenhang der Geschehnisse (vgl. BGHSt 32, 215).

    Eine andere Beurteilung ließe sich auch nicht damit rechtfertigen, dass letztlich jeweils das (vermeintlich) selbe Tatobjekt - das vom Angeklagten ins Auge gefasste Grundstück - betroffen war und diesem "gemeinsamen Nenner" der Vorrang einzuräumen wäre (vgl. KG, StraFo 2012, 375 unter Bezugnahme auf BGHSt 32, 215, 219f.).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Ein Vermögensschaden liegt deshalb z.B. nicht schon dann vor, wenn der Getäuschte durch Abschluss eines Austauschvertrages eine Vermögensverfügung trifft, die er ohne die Täuschung nicht getroffen hätte (BGHSt 51, 10).
  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Die Revision der Staatsanwaltschaft hat auch insoweit Erfolg, als die neu zur Entscheidung berufene Kammer angesichts des Gebots, den Anklagegegenstand - unabhängig davon, ob dieser auch insoweit von der Anklage ins Auge gefasst worden ist - im Rahmen ihrer umfassenden Kognitionspflicht in rechtlicher Hinsicht einer erschöpfenden Beurteilung zu unterziehen (§§ 261, 264 Abs. 2 StPO), den festgestellten Sachverhalt auch unter dem Gesichtspunkt wird prüfen müssen, ob der Angeklagte in den betreffenden Fällen tateinheitlich einen (versuchten) Betrug zum Nachteil von Mitbietern begangen hat, die bei der Zwangsversteigerung sonst mit ihrem Höchstgebot zum Zuge gekommen wären (zum Umfang der Kognitionspflicht für den insoweit vergleichbaren Fall der Unterbietung im Vergabeverfahren vgl. BGH, Urt. v. 29.01.1997 - 2 StR 633/96, NStZ 1997, 542; zur Kognitionspflicht bei Betrugshandlungen im Hinblick auf die prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO allgemein vgl. auch BGH, Beschl. v. 06.02.2013 - 1 StR 263/12, StraFO 2013, 299).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Die von der Staatsanwaltschaft angestellten Erwägungen betreffen allenfalls einen vom Betrugstatbestand gerade nicht geschützten Folgeschaden (vgl. zum Folgeschaden BGH, Beschl. v. 20.07.1988 - 2 StR 348/88, StV 1988, 529).
  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96

    Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Die Revision der Staatsanwaltschaft hat auch insoweit Erfolg, als die neu zur Entscheidung berufene Kammer angesichts des Gebots, den Anklagegegenstand - unabhängig davon, ob dieser auch insoweit von der Anklage ins Auge gefasst worden ist - im Rahmen ihrer umfassenden Kognitionspflicht in rechtlicher Hinsicht einer erschöpfenden Beurteilung zu unterziehen (§§ 261, 264 Abs. 2 StPO), den festgestellten Sachverhalt auch unter dem Gesichtspunkt wird prüfen müssen, ob der Angeklagte in den betreffenden Fällen tateinheitlich einen (versuchten) Betrug zum Nachteil von Mitbietern begangen hat, die bei der Zwangsversteigerung sonst mit ihrem Höchstgebot zum Zuge gekommen wären (zum Umfang der Kognitionspflicht für den insoweit vergleichbaren Fall der Unterbietung im Vergabeverfahren vgl. BGH, Urt. v. 29.01.1997 - 2 StR 633/96, NStZ 1997, 542; zur Kognitionspflicht bei Betrugshandlungen im Hinblick auf die prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO allgemein vgl. auch BGH, Beschl. v. 06.02.2013 - 1 StR 263/12, StraFO 2013, 299).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Ergänzende Feststellungen, die den bisher getroffenen nicht widersprechen, sind möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 05.06.2013 - 4 StR 169/13, juris).
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 15/91

    Parkuhr als Leistungsautomat

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Die Gewinnaussicht muss einen messbaren Vermögenswert besitzen (BGHSt 17, 147; BayObLG, Urt. v. 27.03.1991 - RReg 4 St 15/91, wistra 1991, 230).
  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Das Landgericht hat mit zutreffenden Erwägungen, denen sich der Senat in vollem Umfang anschließt, in der "Zusage" der Staatsanwaltschaft vom 03.05.2007 vor dem Amtsgericht Stralsund im Verfahren - 14 Ls 330/06 -, "Mögliche weitere Straftaten, die sich aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang des Angeklagten und hiesigen Zuständigkeitsort bis zum Zeitpunkt der heutigen Hauptverhandlung im Hinblick auf das heute zu fällende Urteil gem. § 154 StPO vorläufig (einzustellen)" kein Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs hinsichtlich des Falles 1 der im vorliegendem Verfahren zu Grunde liegenden Anklage gesehen (so auch BGH, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 StR 438/05, NStZ-RR 2007, 20).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13
    Einer diesbezüglichen Aufhebung und Einstellung auch auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin bedarf es dabei - unabhängig davon, dass dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO) - im Hinblick auf die insoweit schon erfolgreiche Revision des Angeklagten nicht (vgl. BGHSt 53, 311).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
  • FG Niedersachsen, 15.02.1994 - VI 385/89

    Körperschaftsteuer; Forderungserwerb als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 13/87

    Einräumung einer wertlosen Sicherung in betrügerischer Absicht - Unzureichende

  • BayObLG, 15.07.2002 - 5St RR 160/02
  • BGH, 06.06.2000 - 1 StR 161/00

    Betrug; Vermögensschaden; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vorsatz

  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    Dass zumindest ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden könnte, ergebe sich aus der Argumentation der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Rpfleger 2015, 160).
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